Guten Tag
Ich wollte Fragen ob am Ende der Einbahnstrasse der Asphaltrand ein Bürgersteig ist oder Asphaltrand doch noch was anderes ist als ein Bürgersteig.
Danke für eure Antworten.
Mit freundlcihen Grüssen
Hurricane1985
... also sackgasse und nicht einbahnstraße. Ob, und wenn ja wie breit da ein bürgersteig ist entscheidet die Kommune. Den plan dazu hast du ja schon vorliegen - ich lese daraus, dass die carol-collodi-str. den bürgersteig auf der nördlichen straßenseite hat und die kleine gasse, um die es geht, an der östliche, südlichen und ein kleines stück an der westlichen seite. Ist die frage, ob das nur eine planung ist, oder auch so gebaut wurde. Meines erachtens ist es ziemlich egal, ob bürgersteig oder nicht, die frage ist doch privatgrundstück oder öffentliche fläche? Wenn öffentlich, dann kann man fragen, wie ist es ausgewiesen. Genaueres weiß auch die stadt- bzw. gemeindeverwaltung.
Viele Antworten und wenig Konkretes! Kann es sein, dass du eine Sackgasse meinst?
Der Begriff "Bürgersteig" ist baulich nicht definiert; es kann auch ein nur durch Markierung abgetrennter Teil einer Strassenfläche sein. Also ist der Begriff "Asphaltrand" nicht mit Bürgersteig gleichzusetzen; kann aber durch entsprechende Markierungen oder Beschilderungen nach StVO dazu werden.
Häh??? Am Ende der Einbahnstraße kommt doch in der Regel eine Querstraße...?
Asphaltrand ist doch kein Bürgersteig!
Die Asphaltstraße endet dort. Ohne weitere Befestigungen wie Beton, Platten oder Bürgersteig.
Der Asphaltrand ist das Ende, also an der Seite, der Straße, wenn daneben kein Gehweg ist.
Ja kenne mich nicht so aus dachte das könnte auch sowas sein wie der Seitenstreifen auf der Autobahn zum Beispiel das er auch ein Asphaltrand wäre.Das ein Bürgersteig halt höher ist als die Strasse und ein Asphaltrand mit einer weißen Linie getrennt wird wie der Seitenstreifen auf der Autobahn aber da ich selber keine Ahnung habe Frage ich einfach mal ;-)