Mein Sohn (16) möchte nun nicht mehr so gerne mit Mutti weg ;-) Wo kann man eine "Begleitung" für Freizeit und Ausbildung beantragen (Jugend- oder Sozialamt)?
"Asperger-Autist" braucht Begleitung - Wer weiß Bescheid?
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SharkShark
Der Begriff "Verhinderungspflege" bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese muss sowohl von der sozialen Pflegeversicherung als auch von den privaten Pflegeversicherungen erbracht werden, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen.
Geregelt ist diese Leistung im Paragraphen 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, kurz: § 39 SGB XI. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson".
Damit ist auch schon der wesentliche Inhalt dieser Leistung beschrieben: Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege - in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen - gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird.
Eine Pflegeperson ist definiert als jemand, der/die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt.
Die Verhinderungspflege kann entweder durch Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes oder durch der/dem Pflegebedürftigen nahestehende Personen erbracht werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse für diese Leistung dürfen den Betrag von aktuell 1.510 Euro je Kalenderjahr nicht übersteigen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Aufwendungen der Pflegekasse auf den Betrag von 52,50 Euro pro Tag begrenzt werden dürfen. Reicht der Höchstbetrag von 1.510 Euro nur für einen Zeitraum von beispielsweise 10 Tagen aus, so ist nach diesem Zeitraum der Anspruch gegenüber der Pflegekasse erschöpft. Bei entsprechender (finanzieller) Bedürftigkeit des Pflegebedürftigen nach sozialhilferechtlichen Maßstäben, die im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII - festgelegt sind, kann nach Ausschöpfung des Anspruchs gegenüber der Pflegekasse ein Antrag auf Übernahme der entstehenden notwendigen Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege beim zuständigen Träger der Sozialhilfe gestellt werden.
Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden: möchten z.B. die Eltern eines behinderten Kindes an einem Abend mit einem Kinobesuch ausspannen, können sie die notwendige Vertretung aus diesem Topf finanzieren. Dies kann dann auch im Nachhinein bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Allerdings empfiehlt es sich, derartige Dinge im Vorfeld grundsätzlich mit der Pflegekasse zu klären.
Der Betrag von 1.510 Euro steht grundsätzlich unabhängig davon zur Verfügung, ob die Verhinderungspflege von einem zugelassenen Pflegedienst oder von einer dem Pflegebedürftigen nahe stehenden Person sichergestellt wird. Eine Ausnahme gilt, wenn die Pflege durch Personen sichergestellt wird, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben: in diesem Fall ist die Leistung der Pflegeversicherung auf das dem Pflegebedürftigen zustehende Pflegegeld beschränkt. Allerdings können zusätzliche Aufwendungen der Pflegeperson über diesen Betrag hinaus bis zur Höhe von 1470 Euro geltend gemacht werden, soweit sie belegt werden können. Das können etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfälle sein. Um der Pflegekasse Aufwendungen für solche ehrenamtlichen Pflegepersonen belegen zu können, empfiehlt sich u.U. der Abschluss von Verträgen, in denen eine angemessene Vergütung der erbrachten Pflege vereinbart wird.
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Cindy2Cindy2
Wenn Dein Sohn eine anerkannte Behinderung hat, dann kann sowas beim zuständigen Landschaftsverband beantragt werden. Das sind Leistungen zur Eingliederung Behinderter. Ich bin selbst Behindert und auf Unterstützung angewiesen. Ich bekomme über den Landschaftsverband für einige Stunden wöchentlich Assistenten bezahlt, die mich z.B. zu Elternabenden in der Schule meines Sohnes begleiten, aber auch zur Bibliothek oder zum Schwimmen - also zur Freizeitgestaltung. Ich habe den Antrag seinerzeit bei uns über die Lebenshilfe in die Wege geleitet. Die bieten bei uns neben der Betreuung geistig Behinderter auch die Versorgung/Betreuung Körperbehinderter an. Die haben den Antrag dann zum Landschaftsverband gegeben, dann gibt es einen Termin "vor Ort" - bei Euch zu Hause, wo der Sachbearbeiter sich ein Bild von der Situation machen und mit Euch sprechen wird und dann entscheidet wie bzw. in welchem Umfang Hilfen notwendig sind. Wenn dann anschließend der schriftliche Bescheid da ist, dann kann es losgehen, da können z.B. Kräfte der Lebenshilfe oder anderen Einrichtungen- je nach dem, welche Du haben möchtest - die erforderlichen Dinge mit Deinem Sohn unternehmen. Im übrigen war der Sachbearbeiter total nett - war wirklich daran interessiert, mir so zu helfen, daß ich mein Leben selbstbestimmt führen kann. Das ist auch deren Aufgabe und Sinn des Gesetzes zur Eingliederung und Teilhabe am Leben. Also keine Angst vor dem Termin, daß müßte auch in Eurem Fall ohne Probleme laufen. Viel Erfolg!
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StrullerpuppeStrullerpuppe
Informier Dich mal bei Deiner Krankenkasse, ob die etwas übernehmen wrden. Sozusagen eine Pflegehilfe. Es gibt aber auch freiwillige Helferlein, die das so machen.... Vereine für Autisten.
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hochglanzhochglanz
wird er nicht in einem Krankenhaus ärztlich betreut, frag doch mal beim nächsten Termin nach dem Sozialdienst, die können doch bestimmt Auskünfte geben
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TonicaTonica
Du kannst es beim Jugendamt versuchen, aber das wird ganz schwer.... Hab das für meinen Sohn nicht bekommen. L.G.
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Was ist "anerkannt"? Ein "B" auf dem Behindertenausweis oder ein Attest vom Arzt?
Das Versorgungsamt stellt die Ausweise aus, und klärt über Rechte auf. Es hat aber nichts mit der Versorgung als solches zu tun. L.G.
Das Versorgungsamt gibt aber auch Infos über Institutionen raus, die die Familie unterstützen.