Ähnliche Fragen wurden hier zwar schon gestellt und beantwortet, ich habe aber zu meiner noch keine spezielle Auskunft gefunden:
Ich bin wegen der Aschewolke in England sitzen geblieben, da der Flug storniert wurde. Die Hotline der Fluggesellschaft JET2 war von meinem deutschen Handy nicht zu erreichen und auch von anderen Telefonen nach Ewigkeiten in der Warteschleife nicht zu erreichen. Für diesen Fall war auf der Homepage von JET2 der Hinweis zu finden, dass man selbst einen neuen Flug buchen sollte und eine E-Mail mit dem Erstattungsanspruch an die Fluglinie schicken sollte. Ich habe daher für mich und eine Freundin für den nächsten Tag einen JET2-Flug gebucht und die Airline davon in Kenntnis gesetzt. Die erstattet mir nun lediglich den Preis für den ursprünglich gebuchten Rückflug, nicht den für den sehr viel teureren neuen am Tag später. Hätte ich bei der Hotline umgebucht, wäre dies doch kostenlos gewesen. Sehe ich das richtig, dass ich Anspruch auf Erstattung des neu gebuchten Fluges hätte, da ich ja keine Möglichkeit hatte, bei der Hotline kostenlos umzubuchen?
Danke für eure Hilfe. Chris
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