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arztwechsel-unterlagen?Verw.

Frage von lady251080 lady251080

hallo ich möchte den facharzt wechseln (seit dem ich ....lange war). er hat mir eine cd mitgegeben wo die unterlagen drauf wären. ich habe auf der cd nur gesehn von einem and.spezialarzt bzw. spezialklinik wo ich mal war.die ergebnisse. seine eigene sind nicht drauf.

hab ich das recht auf seine eigene unterlagen auch?

danke

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Antworten (5)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

    Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (ist zwar nur die Musterberufsordnung, aber die einzelnen in den Bundesländern geltenden Berufsordnungen orientieren sich ziemlich nahe dran)

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    danke, die korrekte bestimmung dazu habe ich schon immer gesucht! Witzigerweise sträuben sich sämtliche Ärzte, die man danach fragt, mit Händen und Füßen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wie bereits erwähnt, gibts die für die Bundesländer nochmal einzeln. Aber mit Berufsordnung Ärzte Bundesland findet man die einzelnen eigentlich ganz gut.

    Kommentar von lady251080 lady251080

    ok danke. weil außer berichte wo ich selbst dort -klinik kiregen könnte war dort nix drauf mal schaun was er sagt.... bzw. lass das alles den neuen arzt anfordern.

    er hat gemeint das er sie neme hat und alles jetzt gescannt is. wäre ja viel zu viel zum kopieren,..

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
    Danke für die vielen Daumen. :-(
    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    sorry, hab ich natürlich nachgeholt schäm und rotwerd

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das ging eigentlich nicht gegen dich amiria71. lächel

    Es ist ja nun mal ein schon lange diskutiertes Thema auf gf, dass Fragesteller ihre Fragen stellen, man antwortet ... und ... das wars dann.

    Der Spruch ''Was nichts kostet, ist nichts wert.'' bestätigt sich auf gf täglich.
    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    na, aber deswegen müssen wir es dann zumindest doch selbst besser vormachen. tu ich sonst auch, wenn ich eine antwort gut finde, ist mir aber hier irgendwie durchgegangen.

    Ich hab Dich aber schon verstanden ;-) Ich bin gerade heute auch wieder leicht gefrustet über die mäßige Wertschätzung....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''na, aber deswegen müssen wir es dann zumindest doch selbst besser vormachen.''

    • Wo du recht hast, hast du recht.

    ''Ich bin gerade heute auch wieder leicht gefrustet über die mäßige Wertschätzung....''

    • Siehe Kompliment. :-)
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    Antwort von takemehome takemehome

    der Facharzt kann alle Unterlagen beantragen!!!

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    Antwort von catfriend0810 catfriend0810

    Jawohl, du hast ein Recht auf die Ausgabe der Unterlagen. Der Arzt muss alle Befunde in Kopie rausgeben, der neue Arzt sollte einen Arztbrief anfordern, in dem die Diagnose geschildert ist. Sind noch ältere ( evtl. ausgestandene ) Diagnosen dabei - älter als 3-5 Jahre, muss eh ein neues Konsil her. Es geht aber auch einfacher über den neuen Arzt, denn so als Prxis kann man einiges "bewegen" Viel Glück !

  • 1
    Antwort von amiria71 amiria71

    ja, hat man. Allerdings tun Ärzte sich sehr sehr schwer, die Unterlagen heraus zu geben. Besser und einfacher ist, der neue Arzt fordert die Unterlagen an.

    Kommentar von leaengel leaengelleaengel

    Das ist eine gute Idee. Der neue Arzt macht das sicher mit sehr viel mehr Nachdruck.

  • 1
    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen

    Ich denke schon , sind ja deine Daten!

    Kommentar von WEISTDUS WEISTDUSWEISTDUS

    ja

    Kommentar von lady251080 lady251080

    hab ihm nicht gesagt das ich sie für and. brauche, aber er wirds sich denken können.bin seit 10j. dort sammelt sich viel an. zumind. die wichtigsten. ich hoffe er wird sie mir geben

    Kommentar von WEISTDUS WEISTDUSWEISTDUS

    Wenn er nicht will, kannst Du ihn zwingen.

    Kommentar von lady251080 lady251080

    echt und wie? wenn er sie neme hat und nur auf pc?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.

    http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1143

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