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Arzttermin während der Arbeitszeit - muß Fehlzeit nachgearbeitet werden?

Frage von Annalena Annalena

Hier gehen die Meinungen im Betrieb stark auseinander - ein Teil meint, Fehlzeit muß nachgearbeitet werden - der andere Teil verneint. Was ist richtig?

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Antworten (5)

  • 12
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Bei akuter Erkrankung muss nicht nachgearbeitet werden.

    Alle "geplanten" Arzttermine sind Privatsache, sollten also ausserhalb der Arbeitszeit liegen oder nachgearbeitet werden.

  • 6
    Antwort von Knowledge Knowledge

    Pauschal und verallgemeinernd: Wenn die "Krankheit" in der Arbeitszeit entstanden ist (am schlimmsten durch einen Arbeitsunfall) und deine Arbeitsleistung aktuell gefährdet ist, liegt es im Rahmen der beruflichen Arbeitgeber-Verpflichtung, dich auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen zu lassen. Ansonsten ist es reine Privat-Sache, die mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden sollte; eine Verpflichtung, dies dann auf die Arbeitszeit anzurechnen, besteht nicht.

  • 4
    Antwort von Indy72 Indy72

    Aztbesuch muss i.d.R. nicht nachgearbeitet werden, wenn ein Attest ausgestellt wird oder wenn man anschließend krankgeschrieben wird. Ist das nicht der Fall, dann kann der Arbeitgeber (nicht jedoch die Kollegen) auf der Nacharbeit bestehen. Routinetermine bei den Ärzten sollte man ohnehin außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren!

  • 2
    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia

    Es ist nun mal nicht immer möglich einen Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen. Deshalb muss die Zeit für den Arztbesuch auch nachgearbeitet werden. Wenn das nicht so wäre, würden Arzttermine doch nur noch in die Arbeitszeit verlegt.

    Anders sieht es jedoch aus, wenn Du aufgrund eines Arbeitsunfalles zum Arzt musst.

    Und gleichgültig aus welchem Grund Du bei dem Arzttermin dann krankgeschrieben wirst, der komplette Tag zählt dann als "krank". Die Stunden, die Du dann bereits gearbeitest hast, hast Du dem Betrieb geschenkt.

  • 0
    Antwort von Pascal2 Pascal2

    Hier steht, dass man es nicht nacharbeiten muß, wenn der Termin nicht anders möglich war:

    " Neu-Isenburg (dpa/gms) - Arbeitnehmer müssen von ihrem Chef nur dann für Arztbesuche freigestellt werden, wenn diese Termine ausschließlich während der Arbeitszeit möglich sind. Daran erinnert die «Ärzte-Zeitung». Jeder Mitarbeiter muss sich demnach zunächst darum bemühen, einen Arzttermin zu bekommen, der außerhalb seiner Dienstzeiten liegt.

    Ausnahmen seien Verletzungen oder akute Erkrankungen während der Arbeitszeit sowie Untersuchungen, die nur zu bestimmten Zeiten beim Arzt vorgenommen werden können, so die Zeitung. In diesen Fällen müsse der Arbeitgeber den Mitarbeiter freistellen und dürfe auch nicht von ihm verlangen, einen Arzt mit anderen Behandlungszeiten zu suchen. Entsprechende Grundsätze habe das Bundesarbeitsgericht schon vor Jahren aufgestellt (Az.: 5 AZR 365/89, 5 AZR 92/82)."

    Und hier auch: Quelle: http://forum.pflegenetz.net/archive/index.php?t-4553.html

    Die zweite Seite verweist auf andere links, wo das untermauert wird.

    Gruß

    Pascal

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