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Arzttermin privat bezahlen weil ich Praxisgebühr vergessen habe?

Frage von miezekotzi miezekotzi

Guten Tag,

Ich hatte letztens einen Azttermin den ich auch wahrgenommen habe. Ich habe leider die 10€ Praxisgebühr vergessen, die Versichertenkarte hatte ich allerdings dabei. Am nächsten Tag habe ich einen Brief der Praxis bekommen, dass ich die Behandlungskosten selber tragen müsse, obwohl ich darauf vor der Behandlung nicht hingewiesen wurde. Ist dies zulässig und kann ich nicht einfach die 10€ bezahlen?

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Antworten (11)

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    Antwort von muxmaus muxmaus

    Das ist unzulässig, frag am besten mal bei der Krankenkasse nach. Das einzige wäre, der Arzt kann die Behandlung verweigern, wenn du die zehn Eus nicht bei hast, aber du bist und bleibst Kassenpatient, kein Privater. Brauchst nichts zu zahlen.

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    Antwort von steinchen78 steinchen78

    Wende dich sofort an deine Krankenkasse und schildere den Fall. du bist ja versichert.

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    Antwort von miezekotzi miezekotzi

    Nein, ich habe keinerl Erklärung unterschrieben. Außerdem bin ich erst 18 bin Schülerin und habe somit kein eigenes Einkommen. Dazu muss man sagen, das dieser Termin in eienr psychotherapeutischen Praxis stattfand und es ein erstgespräch war, dass aber auch nur 5minuten gedauert hat und ungefähr so ablief:

    "Entschuldigung, ich kann Sie nicht behandeln."

    Kommentar von steinchen78 steinchen78steinchen78

    Vileicht sollst du die Ausfallzeit bezahlen. Das kann passieren. Also sie wolle dich nicht behandelt wegen der 10 €- wollen aber die Zeit die sie für diech eingeplant haben berechnen.So als wenn man nicht zum Termin erscheint

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Kein Arzt kann verlangen, dass er die Patienten die die 10 Euro Praxisgebühr nicht gleich bezahlt haben, als Pravatpatient behandeln kann. Den Ärzten fallen ja immer wieder neue Ideen ein um ihren Verdienst aufzubessern. Ich würde jedenfalls nicht bezahlen. Oder hast Du eine Erklärung unterschrieben, dass Du bei diesem Arztbesuch als Privatpatient behandelt wirst? Notfalls kannst Du Dich auch mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen.

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    Antwort von Steinbock123 Steinbock123

    Ich denke, dass ist nicht zulässig. Deine Behandlungskosten sind mit der Versichertenkarte abgedeckt. Es entstehen dem Arzt lediglich die Kosten der 10 Euro, die ihm bei der Quartalsabrechnung abgezogen werden. Es sollte ausreichen, wenn Du die 10 Euro nachlieferst. Der Arzt hätte die Behandlung ablehnen können (wenn es kein Notfall war), aber kann Dir nicht die Behandlungskosten in Rechnung stellen. Aber da Du keine Rechnung bekommen hast, vermute ich, dass man nur Druck wegen der ausstehenden Versichertenpauschale machen wollte. Trotzdem dürfte der Arzt Dir keine Rechnung schreiben. Ich finde diese Vorgehensweise nicht korrekt.

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    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke
    • Erzähl die Geschichte Deiner Krankenkasse, die soll sich darum kümmern.
      (Am besten mit Kopie des Arztschreibens)

    • Und such Dir einen anderen Arzt - zu diesem hätte ich kein Vertrauen mehr!

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    Antwort von Ellwood Ellwood

    lol, der Arzt gefällt mir.

    Natürlich wirst Du so nicht zu einem Privatpatienten.
    So sähe der "richtige" Weg Deines Arztes aus:
    Mahnung und Inkasso

    Ein Arzt kann die Behandlung verweigern, wenn die Praxisgebühr nicht bezahlt wird, es sei denn, es liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor. Zahlt ein Patient nach dem Arztbesuch die Praxisgebühr nicht, muss der Arzt ihm ein Mahnschreiben schicken. Mahngebühren bis zu vier Euro drohen dem säumigen Zahler. Bleibt die Mahnung unbeantwortet, übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung das weitere Mahnverfahren, schickt eine zweite Mahnung. Bewegt auch diese den Patienten nicht zur Zahlung, muss die Kassenärztliche Vereinigung versuchen, das Geld gerichtlich einzutreiben. Juristische Besonderheit: Die KV hat kein Rechtsverhältnis mit dem Patienten, die Mahnungen bleiben möglicherweise unwirksam. Zahlt der Patient auch danach nicht, übernimmt die Krankenkasse den Einzug der Gebühr, notfalls durch ein Inkassounternehmen.
    http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/p/pr/praxisgeba_hr.php#Besonderheiten%20und%20Erfahrungen

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    Antwort von uhellweg uhellweg

    Nein, dass ist nicht zulässig. Du solltest zu Deiner Krankenversicherung gehen und den Fall klären. Die 10€ Praxisgebühr hast nicht Du vergessen, sondern die Praxis hat vergessen sie sich von Dir zu holen. Die Praxis muss Dich darauf aufmerksam machen, dass Du die 10 € bezahlen musst und das tuen die in der Regel auch. Der Fehler liegt nicht bei Dir, sondern bei der Praxis.

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    Antwort von aquarium140l aquarium140l

    Also wenn du nicht davor informirt wurdest das du die ganzen Kosten bezahlen musst dann würde ich nur die 10 Beszahlen. wenn die es nicht anehmen hol dir ein anwalt Lg Oliver

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    Antwort von DerBesteBayer DerBesteBayer

    Nein natürlich nicht du musst die 10 Euro trotzdem bezahlen, hier scheint es , als wollte der Arzt mal so ganz plup schnell Kasse machen. Zahle die 10 Euro und weise ihn daraufhin das du ja Krankenversichert bist und er das dementsprechend auch abrechnen möge, hilft das nicht wende dich sofort an deine Krankenkasse.

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    Antwort von francis1505 francis1505

    Normalerweise musst du die Praxisgebühr innerhalb von 14 Tagen nachreichen. Er kann dir ja theoretisch auch eine Rechnung dafür ausstellen.

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