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Arzttermin nicht wahrgenommen. Darf der Arzt eine Entschädigung verlangen?

gefragt von pepsi40 am 24.09.2008 um 13:20 Uhr

Habe einen Arzttermin nicht wahrnehmen können, weil meine Tochter morgens mit schlimmer Darmgrippe von der Schule zuhause blieb. Ich rief dann gleich bei der Sprechstunde an, um abzusagen. Diese teilte mir mit, sie müsse mir trotzdem eine Rechnung wg. Entschädigung schreiben, weil zum Termin nur noch 1 1/2 Stunden hin waren. Darf der Arzt(Zahnarzt) das?


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Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 24. September 2008 13:22
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Ist mir bisher noch nicht untergekommen, kann aber passieren: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ122225529513378/link6227A.html

Kommentar von pepsi40 am 24. September 2008 13:32

Danke für die Adresse


98spike
beantwortet von 98spike am 24. September 2008 13:21
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Was ist das denn, kann doch immer mal passieren, das was daswischen kommt. Ich würd nix bezahlen.

Kommentar von monja1995 am 24. September 2008 13:29

Du hast angerufen und abgesagt, also würde ich nichts bezahlen. Diese "Gebühren" verlangen viele Ärzte, aber nur, wenn nicht abgesagt wurde und man einfach nicht erscheint. Ob die die einklagen können, ist allerdings fraglich


Yori123456
beantwortet von Yori123456 am 24. September 2008 13:22
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Das kann er- ist aber nicht sehr Kundenfreundlich- bei dem Zahnarzt wäre ich das letzte mal gewesen.


Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 24. September 2008 13:23
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Ich fürchte der darf, das wäre für mich ein Grund den arzt zu wechseln.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 24. September 2008 13:22
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Ja, das darf er. Wobei es mir noch nicht passiert ist, wenn ich rechtzeitig abgesagt habe. Aber er darf das wirklich, weil er ja so kurzfristig auch keinen anderen drannehmen kann, und das Verdienstausfall für ihn bedeutet.




Kommentar von pepsi40 am 24. September 2008 13:26

In 1 1/2 Std. kann er keinen Patienten mehr erreichen, der vielleicht schon dringend einen Termin bräuchte? Mir unverständlich. Auf alle Fälle war ich dort das letzte mal. Bin bloß gespannt, wie viel Entschädigung er von mir möchte!

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 24. September 2008 13:42

Er kann Dir die gesamte Behandlung in Rechnung stellen, was er hoffentlich nicht macht. Denn damit verliert er nur Patienten.


schildi
beantwortet von schildi am 24. September 2008 13:22
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das habe ich noch nie gehört da würde ich aber der Dr. wechseln


anonym
beantwortet von jotde01 am 24. September 2008 13:23
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dafür darfst du dann beim nächsten Mal, wenn du warten mußt, eine Rechnung über Wartezeit ausstellen.... =:-))


sunny20
beantwortet von sunny20 am 24. September 2008 13:26
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Bei meiner Ärztin steht ein Schild in der Praxis, das Termine 24 Std. vorher abgesagt werden müssen, sonst werden diese in Rechnung gestellt. Habe aber auch schonmal ein paar Std. vorher abgesagt und es kam keine Rechnung. Dazu berechtigt sind die Ärzte aber, ich weiß nur nicht wie es ist bei Absage wegen Krankheit der Kinder. Du könntest dich vielleicht mal bei der Kassenärztlichen Vereinigung (oder Krankenkasse) informieren. Viel Glück!


anonym
beantwortet von ravenmuc am 25. September 2008 12:43
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Ob ers darf oder nicht, weiß ich nicht, aber es wäre schwachsinnig. Ich bin auch schon von Ärzten angerufen worden, ob ich einen Termin nach vorn verlegen kann, weil ein Patient abgesagt hat. Was hindert den Doc denn daran? Außerdem ist Krankheit des Kindes ja wohl ein guter Grund!


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 24. September 2008 13:22
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Ach Gott, und wenn Du gar nicht hingegangen wärst, würde die Praxis ne Strafanzeige schalten, oder was? Ruf dort nochmal an und verlang den Arzt zu sprechen, das ist ja ober-unverschämt.


moon73
beantwortet von moon73 am 24. September 2008 13:23
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Nein -eigentlich nicht. Bei Privatpatienten ist so eine Regelung hin und wieder üblich, so auch zum Beispiel bei Logopäden, aber in der Regel wird der Patient VORHER darüber informiert, ob solche Kosten entstehen.


anonym
beantwortet von MarianneW am 24. September 2008 13:24
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Bei aufwendigen Behandlungsterminen für die zB anderen Patienten abgesagt wurden, ist dies mW zulässig und bis zu einem gewissen Gerade auch verständlich - aber wenn das dein Stammzahnarzt ist, sollte er aus Kulanzgründen drauf verzichten.


anonym
beantwortet von guteEhefrau am 10. Oktober 2008 12:51
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hallo, nein den es gibt eine Gesetzklausel die Besagt das höhere gewalt nicht vorher sehbar ist . wenn ein kind morgens um 7:00 uhr geweckt wird und du um 8:30 den Termin hast kannst du auch erst um 8:00 Uhr bescheid sagen da erst die Praxis öffnet. Die Rechnung zurück senden mit dem Vermerk Einspruch: wegen erkrankung meiner Tochter. Sollte sie dann zum Anwalt gehen verliert sie vor Gericht.

Lg Susi

Kommentar von pepsi40 am 22. Oktober 2008 16:17

Danke. aber bis heute ist eh noch keine Rechnung gekommen. Vielleicht wollte die Sprechstundenhilfe einfach mal blöd daherreden.


abibremer
beantwortet von abibremer am 22. Oktober 2008 14:03
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verlangen kann erstmal jeder alles. ich kann mit nicht vorstellen, dass ein arzt so blöd ist, verpaßte termine zu berechnen, für mich wäre diese praxis keine mehr, die ich aufsuchen würde.


anonym
beantwortet von Franticek am 13. November 2008 14:55
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Es ist durchaus moeglich, einen versaeumten Termin in Rechnung zu stellen, - und dies vor allem dann, wenn der Arzt dann zu diesem Termin Leerlauf hat, also tatsaechlich etwas versaeumt. Sind genuegend andere Patienten da, dann sollte auch keine Rechnung kommen.

Ich hatte eine solche Rechnung auch einmal bekommen. Als ich kurz darauf beim gleichen Arzt trotz Termin mehr als zwei Stunden warten musste, bin ich weggegangen, habe aber bei der Arzthelferin einen neuen Termin gemacht und darauf hingewiesen, dass ich fuer die versaeumte Zeit durch Nichteinhalten des Termins durch den Arzt leider auch eine Rechnung schreiben wegen x Std Verdienstausfall usw.

Na ja, ich wurde angerufen, dass die Rechnung des Arztes unter den Tisch faellt, alles ja so schwierig ist mit den Terminen und und .... und nichtw wurde bezahlt. Dort war das auch nie mehr ein Thema.





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