Habe einen Arzttermin nicht wahrnehmen können, weil meine Tochter morgens mit schlimmer Darmgrippe von der Schule zuhause blieb. Ich rief dann gleich bei der Sprechstunde an, um abzusagen. Diese teilte mir mit, sie müsse mir trotzdem eine Rechnung wg. Entschädigung schreiben, weil zum Termin nur noch 1 1/2 Stunden hin waren. Darf der Arzt(Zahnarzt) das?
Arzttermin nicht wahrgenommen. Darf der Arzt eine Entschädigung verlangen?
Antworten (17)
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6Antwort von
EppendorfEppendorf
Ist mir bisher noch nicht untergekommen, kann aber passieren: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ122225529513378/link6227A.html
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5Antwort von
Cinamon83Cinamon83
Das kann er- ist aber nicht sehr Kundenfreundlich- bei dem Zahnarzt wäre ich das letzte mal gewesen.
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5Antwort von
98spike98spike
Was ist das denn, kann doch immer mal passieren, das was daswischen kommt. Ich würd nix bezahlen.
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monja1995monja1995 Du hast angerufen und abgesagt, also würde ich nichts bezahlen. Diese "Gebühren" verlangen viele Ärzte, aber nur, wenn nicht abgesagt wurde und man einfach nicht erscheint. Ob die die einklagen können, ist allerdings fraglich
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4Antwort von
Trudel1402Trudel1402
Ich fürchte der darf, das wäre für mich ein Grund den arzt zu wechseln.
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3Antwort von
Virginia47Virginia47
Ja, das darf er. Wobei es mir noch nicht passiert ist, wenn ich rechtzeitig abgesagt habe. Aber er darf das wirklich, weil er ja so kurzfristig auch keinen anderen drannehmen kann, und das Verdienstausfall für ihn bedeutet.
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pepsi40pepsi40 In 1 1/2 Std. kann er keinen Patienten mehr erreichen, der vielleicht schon dringend einen Termin bräuchte? Mir unverständlich. Auf alle Fälle war ich dort das letzte mal. Bin bloß gespannt, wie viel Entschädigung er von mir möchte!
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Virginia47Virginia47 Er kann Dir die gesamte Behandlung in Rechnung stellen, was er hoffentlich nicht macht. Denn damit verliert er nur Patienten.
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1Antwort von
ravenmucravenmuc
Ob ers darf oder nicht, weiß ich nicht, aber es wäre schwachsinnig. Ich bin auch schon von Ärzten angerufen worden, ob ich einen Termin nach vorn verlegen kann, weil ein Patient abgesagt hat. Was hindert den Doc denn daran? Außerdem ist Krankheit des Kindes ja wohl ein guter Grund!
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1Antwort von
sunny20sunny20
Bei meiner Ärztin steht ein Schild in der Praxis, das Termine 24 Std. vorher abgesagt werden müssen, sonst werden diese in Rechnung gestellt. Habe aber auch schonmal ein paar Std. vorher abgesagt und es kam keine Rechnung. Dazu berechtigt sind die Ärzte aber, ich weiß nur nicht wie es ist bei Absage wegen Krankheit der Kinder. Du könntest dich vielleicht mal bei der Kassenärztlichen Vereinigung (oder Krankenkasse) informieren. Viel Glück!
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jotde01jotde01
dafür darfst du dann beim nächsten Mal, wenn du warten mußt, eine Rechnung über Wartezeit ausstellen.... =:-))
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0Antwort von
OffenbacherOffenbacher
Die Antworten hier sind typisch: Ich soll etwas zahlen? Das kann doch nicht richtig sein!
Aber mal genau betrachtet: Ihr schließt mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag, den Ihr nicht einhaltet, indem ihr nicht kommt. Was kann der Arzt dafür? Garnichts! Und warum soll er dann auf sein Entgelt verzichten?
Stellt Euch mal vor, Ihr geht morgens zur Arbeit und der Chef hat verschlafen (kann er ja nix für). Tür ist zu, Ihr kommt nicht rein. Jetzt zahlt er Euch nix, weil ihr ja nicht gearbeitet habt. Das Geschrei will ich mir gar nicht vorstellen.
Übrigens ist es ganz überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung, das ein sogenanntes Ausfallhonorar vom Patient geschuldet ist:
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aram63 bei aufwenidgen ambulanten Eingriffen kann der Arzt eine aufwandsenschädignug geltend machen, wenn der Patient nicht erscheint und nicht absagt. diese Gilt für Schmerztherapie, Psychotheapie und Aufwenidgen Zahnoperationen. Für einen normalen Termin sollte aber der Arzt kulant bleiben.
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FranticekFranticek
Es ist durchaus moeglich, einen versaeumten Termin in Rechnung zu stellen, - und dies vor allem dann, wenn der Arzt dann zu diesem Termin Leerlauf hat, also tatsaechlich etwas versaeumt. Sind genuegend andere Patienten da, dann sollte auch keine Rechnung kommen.
Ich hatte eine solche Rechnung auch einmal bekommen. Als ich kurz darauf beim gleichen Arzt trotz Termin mehr als zwei Stunden warten musste, bin ich weggegangen, habe aber bei der Arzthelferin einen neuen Termin gemacht und darauf hingewiesen, dass ich fuer die versaeumte Zeit durch Nichteinhalten des Termins durch den Arzt leider auch eine Rechnung schreiben wegen x Std Verdienstausfall usw.
Na ja, ich wurde angerufen, dass die Rechnung des Arztes unter den Tisch faellt, alles ja so schwierig ist mit den Terminen und und .... und nichtw wurde bezahlt. Dort war das auch nie mehr ein Thema.
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abibremerabibremer
verlangen kann erstmal jeder alles. ich kann mit nicht vorstellen, dass ein arzt so blöd ist, verpaßte termine zu berechnen, für mich wäre diese praxis keine mehr, die ich aufsuchen würde.
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guteEhefrau hallo, nein den es gibt eine Gesetzklausel die Besagt das höhere gewalt nicht vorher sehbar ist . wenn ein kind morgens um 7:00 uhr geweckt wird und du um 8:30 den Termin hast kannst du auch erst um 8:00 Uhr bescheid sagen da erst die Praxis öffnet. Die Rechnung zurück senden mit dem Vermerk Einspruch: wegen erkrankung meiner Tochter. Sollte sie dann zum Anwalt gehen verliert sie vor Gericht.
Lg Susi
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pepsi40pepsi40 Danke. aber bis heute ist eh noch keine Rechnung gekommen. Vielleicht wollte die Sprechstundenhilfe einfach mal blöd daherreden.
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MarianneWMarianneW
Bei aufwendigen Behandlungsterminen für die zB anderen Patienten abgesagt wurden, ist dies mW zulässig und bis zu einem gewissen Gerade auch verständlich - aber wenn das dein Stammzahnarzt ist, sollte er aus Kulanzgründen drauf verzichten.
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moon73moon73
Nein -eigentlich nicht. Bei Privatpatienten ist so eine Regelung hin und wieder üblich, so auch zum Beispiel bei Logopäden, aber in der Regel wird der Patient VORHER darüber informiert, ob solche Kosten entstehen.
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KalalaKa636KalalaKa636
Ach Gott, und wenn Du gar nicht hingegangen wärst, würde die Praxis ne Strafanzeige schalten, oder was? Ruf dort nochmal an und verlang den Arzt zu sprechen, das ist ja ober-unverschämt.
Danke für die Adresse