Hat der Patient WÄHREND des Behandlungsfalls jederzeit das Recht auf Einsicht in seine (Patienten)-Akte??
Danke
Hat der Patient WÄHREND des Behandlungsfalls jederzeit das Recht auf Einsicht in seine (Patienten)-Akte??
Danke
https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm#5
Das Recht auf Einsicht in die Patientendokumentation als eine besondere Form der Auskunftserteilung beruht nicht nur auf Datenschutzrecht bzw. dem "Recht auf Selbstbestimmung und der personalen Würde des Patienten" (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 1999, 1777 = ArztR 1999, 52 = MedR 1999, 180), sondern besteht auch als Nebenrecht aus dem Behandlungsvertrag und zivilrechtlich zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen (§ 810 BGB). Eine weitere Grundlage dieses Recht findet sich in den ärztlichen Berufsordnungen (§ 10 Abs. 2 MBO-Ä). Im Rahmen eines Arztprozesses kommt noch ein prozessuales Einsichtsrecht des Patienten hinzu (§ 422 ZPO).
Als Nebenanspruch aus dem Behandlungsvertrag hat ein Patienten auch das vorprozessuale Recht auf Einblick in solche medizinischen Dokumentationen, die von Relevanz für die individuelle Behandlung sind, ohne dass diese zur Person des Patienten geführt sein müssten. Dies gilt z.B. bzgl. einer Bluttransfusion für die (anonymisierte) Blutspendedokumentation, die Herstellerdokumentation sowie die Ausgabedokumentation (LG Düsseldorf RDV 1999, 173).
Die Akteneinsicht ist ein Holrecht für den Patienten. Das Recht auf Einsichtnahme ist eine besondere Form der Auskunftserteilung, die bei einem umfangreichen Informationsersuchen aus einer Akte der einfachen Auskunftserteilung vorzuziehen ist. Die Akteneinsicht bezieht sich zunächst darauf, dass der Datenträger, auf dem die Patienteninformationen gespeichert sind, v.a. visuell zugänglich gemacht wird. Dadurch kann der Patient nicht nur seine Patientendaten zur Kenntnis nehmen, sondern zugleich auch den Datenträger und dadurch dessen Beweis- bzw. Dokumentationskraft prüfen.
Die Art und Weise der Einsichtsgewährung (Ort, Zeitpunkt, Umstände) liegt ebenso wie die Auskunftserteilung im Ermessen des Arztes. Grds. erfolgt die Einsicht in den Behandlungsräumen. Angemessen ist, wenn ein Patient eine Einsicht innerhalb von einem Monat verlangt.
in einigen fällen ist es besser wenn der patient keine akteneinsicht erhält, weil manche diagnosen und vor allem fachausdrücke den patienten verängstigen können
In der Akte wirst du lesen, welches Medikament verabreicht wurde oder welche Therapie angeboten wurde. Mehr steht da nicht.
Nun, in unseren Akten stehen -wie übrigens vorgeschrieben- Nebenwirkungen, Beschwerden des Patienten und deren Behandlung, sowie etwa Zwischen- und Abschlussuntersuchungen. Des weiteren sind dort wesentliche Befunde von Vorbehandlern als auch etwa Tumorkonferenzbeschlüsse enthalten.
Da steht schon deutlich mehr, als Du unterstellst...
kommt halt immer darauf an, um was für eine Patientenakte es geht...
@Di 1982 "in einigen fällen ist es besser wenn der patient keine akteneinsicht erhält, weil manche diagnosen und vor allem fachausdrücke den patienten verängstigen können"
Es bleibt jedem Patienten selber überlassen, ob er das Risiko eingeht, "verängstigt" zu werden. Das wäre ja auch noch schöner, wenn Patienten in der Hinsicht Vorschriften bekommen würden. Das wäre ja genauso, als wenn man als erwachsener Mensch ein, als schwierig geltendes, Buch kaufen möchte und gesagt bekommt "Nein, bekommen Sie nicht. Es ist besser, wenn Sie das nicht lesen, es könnte sie beunruhigen, weil Sie es nicht verstehen". Oder "Nein, diesen Horrorfilm dürfen Sie sich im Kino nicht ansehen - der würde Sie verängstigen"! Ausserdem sollte man Patienten nicht für vollkommen blöd erklären. Viele kennen sich besser aus, als es den Ärzten lieb ist. ;-) Und jemand, der sich schnell beunruhigen lässt, wird sich seine eigene Patientenakte auch nicht freiwillig selber durchlesen wollen.
@Beamer05 "Und wenn der Kollege grad im OP hantiert, wird sich der Einsicht begehrende Mensch dann doch ein wenig gedulden müssen. immer ist nicht!"
Doch, immer! Ich denke Rusiha980 hat mit "immer" nicht "jederzeit" gemeint. Allerdings gestaltet sich das Einholen der Patientenaktenkopie als äusserst umständlich - gerade so, als ob der Inhalt weiss Gott wie geheimnsivoll wäre. Ich musste teilweise einen Anwalt einschalten, um an mein Recht zu kommen. Ärzte nehmen offensichtlich eher Geldbußen in Kauf, als die Patienten zu ihrem Recht kommen zu lassen. Sehr human! Besonders wenn es um Behandlungsfehler geht und die Aufdeckung für die, oft leider nur teilweise, Wiederherstellung der Gesundheit, wirklich wichtig ist. Was ich mir bei Ärzten (oder solchen, die sich dafür halten) wünschen würde: mehr Kompetenz und weniger Wichtigtuerei, mehr Verantwortung dem Leben gegenüber und weniger Vertuschen der Folgen von verantwortungslosem Handeln.
Ich denke Rusiha980 hat mit "immer" nicht "jederzeit" gemeint
Da ich nicht Gedanken lesen kann, weiß ich nicht, welche Bedeutung von "immer" in diesem Falle "gemeint" war. Mit meinem Hinweis auf ... "sich ein wenig gedulden müssen" habe ich ja das Einsichtsrecht ausdrücklich bestätigt.
Es gibt übrigens auch echte Einschränkungen des "immer", nämlich bei Patienten, die durch die Kenntnisnahme der Unterlagen etwa sich selbst gefährden könnten. Kommt -selten- bei psychiatrischen Pat. mal in Betracht.
Ist das tatsächlich mißverständlich??
Wie auch immer:
Bei uns (Tumorzentrum) ist es für die Patienten während der Behandlung (da bekommen die Pat. die Akte in die Hand, bzw. wird ausdrücklich angeboten, ihnen Befunde auszudrucken / zu kopieren UND ggfl. zu erklären) als auch danach definitiv kein Problem, an Befunde oder Arztbriefe zu kommen.
Die handschriftlichen persönlich-ärztlichen Aufzeichnungen, die wir regelmäßig in der Akte machen, dürften dabei übrigens "geschwärzt" oder anderweitig ausgelassen werden, was ich aber -zumindest in meinem Arbeitsbereich- in 20 Jahren noch nicht erlebt habe.
Ich gebe dir allerdings recht, daß die "Fehlerkultur" in der Medizin (nicht nur da übrigens) in D deutlich verbesserungsbedürftig ist. Es würden ja alle Seiten davon profitieren, sowohl Ärzte als auch Patienten und selbst die Versicherungen.
Glücklicherweise ist da einiges in Bewegung, wenn auch erst seit wenigen Jahren....
Nö. Klaus1940 hat das Wesentliche hier ja schon reinkopiert, beachte insbesondere den letzten Absatz.
Und wenn der Kollege grad im OP hantiert, wird sich der Einsicht begehrende Mensch dann doch ein wenig gedulden müssen.
immer ist nicht!