Hallo - vielleicht ist hier ein Arzt oder ne Arzthelferin die mir ne Info geben kann. Die fragwürdige Lage der Kassenärzte bezüglich ihrer Honorare ist ja medial allgegenwärtig. Man hört von minimalen Pauschalen die ein Arzt pro Quartal für einen Patienten abrechnen kann.
Nun würde mich mal interessieren, wie sich das bei familienversicherten Kindern auswirkt. Bekommt der Arzt nur einmal (auf die Versicherung des Hauptversicherten Vaters) eine Pauschale oder gibts das wenigstens schon pro Kind ? (also wenn mehrere Kinder der Familie in einem Quartal behandelt werden) Oder geht das ohnehin vielleicht garnicht nach Pauschalen sondern wird nach Aufwand und Häufigkeit der Konsulation abgerechnet ? Danke schonmal
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ich selber komme aus einer zahnarztpraxis und weiss daher das wir nichts pauschales berechnen können sondern nur die anstehenden bzw. angewendeten behandlungen abrechnen können. hoffe das ich dir ein wenig behilflich sein konnte.

Die Krankenkassen zahlen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sogenannte Kopfpauschalen für jeden Versicherten. Damit sind alle ambulanten Leistungen abgegolten, die von der KV an die niedergelassenen Ärzte, an ermächtigte Institute und an Krankenhäuser für ambulante Behandlungen gezahlt werden. Die KVen haben die Aufgabe, die Abrechnungen der Ärzte, Institute und Krankenhäuser zu prüfen und das Gesamthonorar auf die "Leistungserbringer" aufzuteilen. Die Kopfpauschale ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und liegt bei etwa 400 Euro pro Jahr und Mitglied, egal ob ledig oder mit Familie. Das bedeutet, bei einem Alleinverdiener mit mitversicherter Ehefrau und zwei Kindern soll dieser Betrag für die ambulante Behandlung aller 4 Personen für ein ganzes Jahr ausreichen. Im Durchschnitt kommen auf 100 Mitglieder noch mal 43 kostenlos mitversicherte Familienangehörige.
Und hier steht es richtig ausführlich und deprimierend. Bitte bis ganz unten lesen.