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Arzthelferin weist einen Notfall zurück

Frage von Liana2010 Liana2010

Guten Abend zusammen, Mein Sohn hat sich bei einem Technik Unterricht verletzt.Beim Löten ist ihm ein heißes Zinn ins Auge gesprungen.Folge - starke Schmerzen,ein weises Fleck neben Augenapfel. Da wir vor kurzen Umgezogen sind, kenne ich keinen Augenarzt in der Nähe, habe übers Internet zur meinem Haus nahgelegenen Augenarzt / Augenklinik ausgesucht (Fahrzeit ca. 10 min), hab mein Sohn im Nahbarort, wo seine Schule ist gegen 11.00 abgeholt und sind wir hingefahren. Als wir beim Augenarzt gegen 11: 15 angekommen sind,fragte mich die Arzthelferin was passiert ist, nach dem Namen und ob wir bei Ihnen Kunden sind,als ich es verneint habe, fragte sie aus welcher Stadt wir kommen, und wieso wir nicht zu einem Arzt in unsere Stadt gegangen sind.Ich erklärte Ihr das ihre Praxis von der Entfernung her als nächste wäre. Sie sagte mir, wir sollen einen Arzt in unsere Stadt aussuchen.Als ich mich weigerte und auf eine Aufnahme bestehen wollte,hat sie zugefügt das ihre Praxis voll wäre. Während wir uns unterhielten hat sie bereits einen anderen Arzt ausgesucht, hat mir die Adresse gegeben, wir sollen hin fahren. Erst gegen 11:45 erreichten wir die nächste Praxis. Die Untersuchung ergab, das es eine Verbrennung ist und kein Fremdkörper im Auge war.Es hätte aber schlimmer ausgehen können. Frage-Darf die Arzthelferin uns zurückweisen? Wo reiche ich eine Beschwerde ein? Vielen Dank

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Antworten (21)

  • 7
    Antwort von corvette1512 corvette1512

    Bei der Ärztekammer Beschwerde einlegen. Das ist ja der Hammer. Voll frech !!

    Kommentar von ichkommewieder ichkommewiederichkommewieder

    so schweres geschütz bracht man nicht auszufahren. letzten endes hat der arzt keinen fehler begangen

    Kommentar von corvette1512 corvette1512corvette1512

    Nee nee alles klar, Kassenpatienten haben ja keine Rechte...Jeder Arzt hat sich verpflichtet und geschworen Menschen zu helfen, da sollte es völlig egal sein aus welcher Stadt. Er hat sich ja nur geweigert zu helfen... Da fass ich mir an den Kopf. Hoffentlich kommst Du nie in so einer Situation. Es geht hier vielleicht ums Augenlicht !!

    Kommentar von corvette1512 corvette1512corvette1512

    Tschuldigung, muss mich mal gerade ein wenig aufregen.

    Kommentar von diemeggie diemeggiediemeggie

    @corvette: der arzt hätte auch geholfen, wenn man ihm von dem jungen was gesagt hätte.

    Kommentar von ichkommewieder ichkommewiederichkommewieder

    aber so wie ich die frage verstanden hatte, bekam der arzt nicht die möglichkeit, das kind zu begutachten...oder habe ich was falsch verstanden?

    Kommentar von Liana2010 Liana2010

    richtig, die hat uns nicht zum Arzt gelassen. Als ich darauf bestand, hat sie mehrmals betont wir sollen zum Arzt in unsere Stadt gehen.

    Kommentar von Liana2010 Liana2010

    Herzlichen Dank, an alle die geantwortet haben. Es steht für mich fest, dass ich daraus die Konsequenzen ziehen werde, der Vorfall geht mir sehr nah, es geht schließlich um einen Menschen/Kind der Hilfe gebraucht hat, wie die Arzthelferin (solche Menschen haben einen falschen Beruf gewählt). Möglicherweise wusste der Arzt nichts von dem Notfall, aber das ist ein weiterer Grund um Ihn wissen zu lassen, welche Leute er beschäftigt. Ich weis nicht, aber mit einer Abmahnung an die Arzthelferin würde ich mich nicht gern zufrieden geben, den ich finde gerade in Notfällen, muss Hilfe gewährleistet werden egal ob Kind oder Erwachsener. LG

    Kommentar von ichkommewieder ichkommewiederichkommewieder

    du hast natürlich die möglichkeit, die arzthelferin anzuzeigen. aber bei einer ärztekammer würdest du, wie viele user hier behaupten, niemals durchkommen. du wirst mehr erfolg haben, wenn du die helferin strafrechtlich dazu belangst. und lass es den arzt wissen.viel erfolg

  • 5
    Antwort von DerTroll DerTroll

    nein, ein Notfall muß immer angenommen werden. Angenommen die Begutachtung ergibt dann, daß es reicht, wenn du zum anderen Augenarzt fährst, dann darf sie euch aber ohne weitere behandlung "abschieben"

  • 4
    Antwort von ichkommewieder ichkommewieder

    eine arzthelferin hat nicht die kompetenz das zu beurteilen. beschwer die beim behandelnden arzt und mach ihm klar, dass du mit einer anzeige drohst, sollte sowas nochmal vorkommen. er wird die nötige konsequenz mit sicherheit selber ziehen und die helferin abmahnen

  • 4
    Antwort von pimkiie pimkiie

    Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten! Solche Leute kosten Patienten in der deutschen Medizin das Leben... und natürlich Ärzte die mit Zitrus desinfizieren..

    Wiegesagt.. das ist strafbar und definitiv nicht zu verantworten.. -> Anzeige!

  • 3
    Antwort von HerbertVater HerbertVater

    Damit hat die Arzthelferin eindeutig ihre Kompetenz überschritten. Abgsehen davon dürfen akute Notfälle sowieso nicht abgewiesen werden. Das ist klar ein Fall dafür, Beschwerde bei der Kandesärztekammer einzulegen. Ich finde das ungeheuerlich.

  • 3
    Antwort von RickyEU RickyEU

    Beschwerde? erst mal bei der Schule...Warum hatte er keine Schutzbrille getragen??????

    Kommentar von Elch67 Elch67Elch67

    Richtig....aber erst mal bei der Ärztekammer die Beschwerde einreichen,dann bei der Schule anklopfen.

    Kommentar von ichkommewieder ichkommewiederichkommewieder

    das is nicht möglich bei der ärztekammer beschwerde einzureichen, solange der arzt keine grobe fahrlässigkeit begeht. und das liegt hier laut der beschreibung nicht vor.

    Kommentar von RickyEU RickyEURickyEU

    nun ja, wenn der Arzt seiner Sprechstundenhilfe die Anweisung gibt "alle die nicht Patienten sind abzuwimmeleln" und sie das macht und so umsetzt,daß sie auch keine Notfälle annimmt...ist es klar die Schuld des Studierten Arztes.. letztendlich ist der Chef für die Aktionen seiner Angestellten verantwortlich, nicht nur im Med. Bereich.

    Kommentar von ichkommewieder ichkommewiederichkommewieder

    das musst du aber nachweisen....

    Kommentar von Liana2010 Liana2010

    das sehe ich genauso. Das er diese Anweisungen gegeben hat, steht in Luft, aber wenn seine Angestellte die Entscheidungskraft haben, wer dran genommen wird oder nicht, hat er dieses auch zu verantworten.

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    @ ichkommewieder: Der Arzt ist aber für seine Arzthelferin verantwortlich.

  • 2
    Antwort von Biggi2007 Biggi2007

    Die meisten User haben Dir schon die richtige Antwort gegeben. Brief an den Arzt schreiben, und an die Ärztekammer wegen unterlassener Hilfeleistung der Arzthelferin. Ich selbst bin auch Arzthelferin (allerdings nicht mehr berufstätig), und muß sagen, daß ich so etwas noch nicht erlebt habe. Kein Arzt, geschweige denn eine Arzthelferin, darf einen Notfall wegschicken. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß sich die Gesetze in den letzten Jahren geändert haben. Manche Arzthelferinnen denken sowieso, ihnen gehört die Praxis. Das ist eine ganz große Sauerei.

  • 2
    Antwort von Noona Noona

    Hi Liana2010. Das ist ja eine bodenlose Frechheit. Auf den Arzt kannst du das ja nicht schieben, der wusste ja von nichts. Aber auf die Arzthelferin würde ich losgehen. Dem Arzt würde ich auf jeden Fall einen Beschwerdebrief schreiben. Dann die Antwort abwarten und gegebenenfalls die Arzthelferin wegen Verweigerung zur Hilfe bei einem Notfall anzeigen.

    Also ganz ehrlich - ich hätte angefangen zu Schreien in dieser Praxis, lauthals, bis der Arzt rausgekommen wäre. Vielleicht ein Tipp fürs nächste Mal. Dann hättest du keinen anderen Arzt aufsuchen müssen.

    Viel Glück! Lieber Gruss - Noona

  • 2
    Antwort von sampoli sampoli

    Im Prinzip ist die Sache klar. Unterlassene Hilfeleistung und die Arzthelferin kann ja noch nicht mal die richtige Diagnose stellen.

    Es gibt 3 Möglichkeiten. Entweder du gehst zu dem Doc und redest persönlich mit ihm. Oder schreibst ne schriftliche Beschwerde gegen diese Arzthelferin. Dann sollte das eigentlich intern geregelt werden, aber meistens gehts unter.

    Oder du fragst bei deiner Krankenkasse an und erstattest Anzeige gegen diese Frau. Behandlungsfehler oder eben die unterlassene Hilfeleistung sollte gehen.

    Ansonsten würde ich zum Anwalt gehen oder sie direkt bei der Polizei anzeigen.

    Aber Ärztekammer wird sicher nix bringen.

  • 2
    Antwort von limur699 limur699

    Ruf an in der Praxis und frage nach einem Termin. Wird gleich nachgefragt, wie du versichert bis, dann ist das eine der Arztpraxen, die nur privat Versicherte behandeln und das war auch der Grund, weshalb du weggeschickt wurdest. Bekommst du ohne eine Frage nach deiner Versicherung einen Termin, dann geh zu dem Termin hin und frage den Arzt, ob das seiner Meinung nach in Ordnung war. Ist dir das den Aufwand nicht wert, dann lass den Aufstand.

    Kommentar von Liana2010 Liana2010

    Die Arzthelferin hat nicht gewusst, ob wir Privat oder Gesetztlich Versichert sind. Sie hat nicht mal nach einer Versicherungskarte gefragt.

  • 2
    Antwort von wheuhx wheuhx

    Die Praxis darf gar keinen Patienten und erst recht keinen Notfall zurückweisen. Der Arzt ist für seine Helferinnen verantwortlich. Wenn aus einem Grund die Behandlung nicht stattfinden kann ( Arzt nicht da zB.) muß die Praxis einen Arzt besorgen und Dich telefonisch dort anmelden und sehen, wie ihr da hinkommt. das sind gesetzliche Vorschriften. Bitte bei der Kssenärztlichen Vereinigung und er Ärztekammer beschweren, sonst gehen solche Unsitten immer weiter.

    Kommentar von Liana2010 Liana2010

    Vielen Dank für den Beitrag und Ihren Rat, die Arzthelferin hat eher versucht uns so schnell wie möglich los zu werden, geschweige uns irgend-wo anzumelden, oder sich Gedanken gemacht wie wir zum Arzt kommen. Und das Ganze in einem unfreundlichen, arroganten Ton.

    Ich werde meinen Beitrag Aktualiseren und schreiben was dabei Rauskommt. Nochmal vielen Dank an alle für die Beiträge.

  • 2
    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Die Arzthelferin hatte wohl die Anweisung, so zu handeln. Sie ist Erfüllungsgehilfin des Arztes und er muss sich ihre Handlungen zurechnen lassen.

    Ich würde mich an die Ärztekammer wenden und mich dort über den Arzt beschweren.

  • 2
    Antwort von marlylie marlylie

    da würde ich einen "sehr netten" brief bei ihrem arbeitgeber einreichen - bei der anschrift vermerken:

    nur für herrn dr. sowieso

    oder persönlich

    denn bei solchen vermerken darf eine arzthelferin / angestellte den brief normalerweise nicht öffnen...

    und du kennst meine "sehr netten" briefe nicht - schade...

    aber in so einer situation darf niemand einen patienten in der weltgeschichte herumschicken...

    wenn es so abläuft wie es sollte und der brief ungeöffnet den arzt erreicht, dann wird die arzthelferin ein problem bekommen...

    klappt das nicht so, dann schicke dein schreiben (kopie) an die ärztekammer - dann bekommen arzt und arzthelferin einen drauf...

    wenn ich mir deinen schreibstil so angucke, so wirst du mit sicherheit einen toll formulierten brief aufsetzen, denn du an jede entsprechende stelle ohne bedenken abschicken kannst...

    mach mal...

    meine erfahrung ist:

    klappe halten hat einen noch nie weiter gebracht... lg

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    @ marlylie: Von mir würdest Du den Stern bekommen, für die beste Antwort.

    Kommentar von marlylie marlyliemarlylie

    danke für dein lob, biggi2007, das tut gut... lg

  • 2
    Antwort von Nele1902 Nele1902

    das ist unterlassene hilfeleistung und ist sogar strafbar - ANZEIGE MACHEN und bei der Ärztekammer auch gleich!

  • 2
    Antwort von Lloyd93 Lloyd93

    das ist auf (sorry) gut deutsch Pervers und A-sozial, das hätte dermasen übel ausgehen können, Bei der Ärtzekammer beschwerde einreichen, und erkundigen was es ergeben hat, wiederlich sowas... -.-

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    Antwort von wildflower wildflower

    als notfall hätte sie deinen sohn sogar ohne wartezeit zum arzt rein lassen müssen! beschwer dich bei diesem arzt,und der ärztekammer. gute besserung für deinen sohn!

  • 1
    Antwort von diemeggie diemeggie

    du kannst dich bei dem arzt, der ja nichts von der situation wusste, über die helferin beschweren.

    du kannst dich auch an die kammer wenden.

    es wird aber nichts bei herumkommen.

  • 0
    Antwort von Chicken376 Chicken376

    Hallo ! Also ich krieg hier gleich echt nen Hals! Ihr alle immer mit eurem "Kasse oder Privat" Das ist uns Arzthelferinnen sowas von schnurzpiepegal !!! Außerdem - da es sich ja hier um einen Schulunfall handelt, läuft das eh über die Unfallkasse des Landes und wird somit PRIVAT abgerechnet. Natürlich ist das Verhalten der Arzthelferinn nicht korrekt gewesen, aber ihr tut hier auch alle so, als sei sie eine Schwerverbrecherin! Dem Arzt einen Brief über die vorgefallene Situation zu schreiben finde ich auch angemessen, sowas darf einfach nicht passieren !!!! Aber denkt alle dran: Wir sind alle nur Menschen und Fehler können JEDEM passieren!

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    Antwort von istie istie

    erkundige Dich bei der Ärztekammer

  • 0
    Antwort von Jplay Jplay

    also es ist hier ganz klar des es ein notfall ist und notfälle müssen immer angenommen werden egal oder kassen oder privat patient (ich wette daran liegt es ) man kann ich dermaßen in der klinik aufführen und die ärtzte können sich nicht wehren wie müssen so als tipp was man danach machen kann eine anzeige bi der polizei ein beschwerdebrief bei der ärtztekammer und ein beschwerde brief an den betroffenen artzt

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    Antwort von newcomer newcomer

    ohne Sie in Schutz nehmen zu wollen aber was ist, wenn sie gerade 3 andere Notfälle in Behandlung hatte und sie deshalb sich um einen anderen Arzt bemühte.

    Kommentar von grssmaedle grssmaedlegrssmaedle

    Trotzdem darf sie einen weiteren Notfall nicht einfach wegschicken. Außerdem sagte sie: Praxis ist sehr voll. Das ist keine Begründung. Sie hätte ganz einfach ihren Chef darauf schauen lassen müssen. Also wenn ich sowas höre wird mir ganz schlecht. Allein schon die Behauptung Praxis voll und nicht mal den Chef draufschauen lassen. Das ist einfach unerhört.

    Anzeigen bei der Polzei und Ärztekammer. Hoffentlich weißt Du Ihren Nahmen noch. Außerdem würde ich einen Bericht bzw. Leserbrief in der örtlichen Tageszeitung veröffentlichen. Da gibt es dann ganz bestimmt noch mehr Patienten deren sowas widerfahren ist.

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