Wenn nach der Diagnose- Gehirntumor- zu einer Op geraten wird und dort in der Vorbereitung die Markierung am Kopf falsch gesetzt wird, ist es dann ein ärztlicher Kunstfehler. Denn aufgrund dieser falschen Markierung wurde noch eine 2. Op nötig. Evtl. hat ja hier jemand ein ähnliches Problem? Vielen Dank für eure Antworten.
Antworten (3)
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2Antwort von
TorentiTorenti
Ich glaube das du mit Deiner Frage hier nicht richtig bist. Sie ist sehr speziell und kann von Laien wie uns nicht beantwortet werden, zumindest nict so das die Antwort zu 100 % vor Gericht bestehen könnte. Wende Dich bei soetwas lieber an einen RA möglichst an einen der auf sowas spezialisiert ist..
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1Antwort von
ErnstWieghorstErnstWieghorst
Tut mir leid. Das kann hier wirklich nicht beantwortet werden. Medizinprozesse sind so individuell dass hier auf jeden Fall das falsche Forum ist, sich Rat zu holen.
Da sind sogar die meisten Rechtsanwälte überfordert. Es gibt deshalb spezialisierte Medizinrechtanwälte. Suche von denen auf jeden Fall einen Anwalt der sich auf das Patientenrecht spezialisiert hat.
Und stelle dich auf einen langen, nervenaufreibenden, und auch teueren Prozess ein. Die Versicherungen der Ärzte und Krankenhäusern haben einen Riesenstab der besten Medizinanwälte um sich gescharrt.
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