Moin, ich habe mitte der woche nen termin im klinikum in der chirugie wegen einer absprache über eine operation. die sprechstunden sind nur von Mo-Fr. 10:00 - 12:00 uhr. mein termin ist um 10:30 uhr. muss ich mir für diese zeit urlaub beantragen bzw. abstempeln und als minusstunden hinnehmen oder steht mir vom Gesetz her dieser besuch zu? ich weiss, bei terminen die man außerhalb der arbeitszeit machen kann ist das keine frage aber wie sieht das bei solchen speziellen sachen aus wo ich keine terminwahl habe? bevor ich das mit chef bespreche(ist sehr knausig in solchen dingen) wollte ich mich mal schlau machen.
Arztbesuche während der Arbeitszeit, ja oder nein?
Antworten (13)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
eureka1eureka1
Wann muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen?
Ist der Arztbesuch in der Arbeitszeit unumgänglich, so hat der Arbeitgeber das Entgelt für diese Zeit weiterzuzahlen. Es muss ein Grund in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Behandlung sofort erfolgen muss, z.B. bei akuten Schmerzen.
Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, z.B. wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht.
Wichtig: Auch in diesen Fällen ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, einen frühen oder späten Termin zu wählen, damit der Arbeitgeber durch die notwendigen Fahrtzeiten nicht zusätzlich belastet wird.
http://www.verdi-bub.de/ptipps/archiv/arztbesuchwaehrendderarbeitszeit/
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Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zu versuchen,den Arzttermin möglichst außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren.
Ist das aber nicht möglich ,hat der Arbeitgeber ihn für den Arztbesuch bei Entgeltfortzahlung frei zustellen. (§ 616 BGB)
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1Antwort von
abeer Hallo,
natürlich kann man auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Man sollte allerdings um die Beziehung zum Arbeitgeber nicht zu verschärfen, diese Termine möglichst ausserhalb der Arbeitszeit legen. Aber in diesem speziellen Fall, natürlich!!! Vielleicht am besten mit dem Chef freundlich sprechen und die Sachlage erklären.
Gruss Angelika
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NarintaNarinta
Also obs da jetzt bestimmte Regelungen gäbe, weiss ich leider nicht. Ich wüsste jetzt auch ned wo man sich einfach mal so über so etwas informieren könnte. Aber vielleicht solltest du dir einfach an diesem Tag freinehmen. Zumindest wenn du den termin früh genug erfährst um dir da nen Urlaubstag einzutragen. Dann müsstest du dir zumindest keine gedanken wegen diesen Regelungen oder deinem Chef machen.
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CubaLibreOnTourCubaLibreOnTour
Bevor du das tust wurde ich das mit deinem Chef absprechen, bzw. Ihm ne kurze Info zukommen lassen...nicht das er dich wie nen beklopter sucht
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keksi3313keksi3313
Verboten werden kann es dir nicht, aber logischerweise wird die Fehlzeit auch nicht als Arbeitszeit gerechnet.
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fabandfaband
dein arbeitgeber muss dich freistellen !
bring´ ihm ne bescheinigung mit, die du vom arzt bekommst !
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KriLuKriLu
wenn du gleitzeit hast, informiere deinen chef über den arztbesuch und stich einfach aus, wenn du gehst. da es sich hier nicht um einen betriebsunfall und daraus folgenden arzttermin handelt, zählt dieser nicht zur arbeitszeit.
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WelfensammlerWelfensammler
Du kannst dich ja krankschreiben lassen. Ansonsten musst du Urlaub nehmen.
Von Gesetz wegen steht dir natürlich ein Arztbesuch jederzeit zu. Aber der Arbeitgeber muss ihn nicht bezahlen !
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fraufringsfraufrings
Dir steht der Besuch des Arztes während der Arbeitszeit zu. Er darf das nicht verweigern. Er könnte dich aber bitten das außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Geht aber hier nicht.
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sonnenladysonnenlady
Wenn es keine andere betriebsinterne Regelung gibt, wird dir diese Zeit als Fehlzeit angerechnet.
Musst also nacharbeiten oder ein Minus in Kauf nehmen.
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Djegger Also ich habe mal in einer Firma gearbeitet wo uns ein solcher Arztbesuch eimal im Monat?? genehmigt wurde, man mußte dazu allerdings ein Attest vorlegen, das man in dem Zeitraum auch wirklich dort war!
Der Urlaub dient laut Arbeitsrecht der Erholung!