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Arztbesuche während der Arbeitszeit

Frage von MeKat MeKat

Muss mein Arbeitgesber mir eine gewisse Zeit im Monat für Arztbesuch zur Verfügung stellen, oder muss ich die fehlende Arbeitszeit nachholen?

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Antworten (7)

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    Antwort von Luise Luise

    Die Zeit musst Du nachholen, wenn Du nicht sowieso krank geschrieben bist.

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    Antwort von vincent vincent

    Arztbesuche sollten, bis auf Ausnahmen (z.B. Blutabnahme nüchtern), außerhalb der Arbeitszeit erfolgen.

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    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Man sollte in seiner Freizeit zum Arzt gehen, nur wenn das nicht möglich ist, kann man während der Arbeit gehen. Ob Du das nacharbeiten mußt, entscheidet der Arbeitgeber.

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    Antwort von asen1967 asen1967

    Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Arbeitnehmer verpflichtet, Arztbesuche grundsätzlich in die Freizeit zu legen. Es besteht also kein genereller Anspruch Ihrer Arbeitnehmer auf bezahlte Freistellung. Arztbesuche in der Arbeitszeit sollten damit die Ausnahme sein, nicht die Regel (BAG, Urteil vom 16.12.1993, Az: 6 AZR 236/93).

    Nach Ansicht der Richter lasse die Gleitzeit den Arbeitnehmern gerade den Freiraum, die Arbeitszeit den persönlichen Bedürfnissen anzupassen. Soweit daher nicht die Kernarbeitszeit betroffen sei, würden Arztbesuche nicht zu einer Zeitgutschrift führen. Etwas anderes könne dann gelten, wenn die Vereinbarung zur Gleitzeit mit dem Betriebsrat eine Gutschrift vorsehe (LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2004, Az: 11 Sa 247/03).

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber freistellen:

    Auch bei Gleitzeit ist es nicht immer möglich, einen Arzttermin in die Freizeit oder außerhalb der Kernzeit zu verlegen. In folgenden Fällen muss er einen Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeit freistellen, damit er einen Arzttermin wahrnehmen kann:

    Der Arbeitnehmer ist akut erkrankt und muss sofort ärztlich behandelt werden. Aus medizinischen Gründen ist eine Untersuchung oder Behandlung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt am Tag möglich. Der Arbeitnehmer hat auf die Festlegung des Arzttermins keinen Einfluss. Letzteres Argument wird häufig verwendet, weil Ärzte wegen Überlastung die Termine zuteilen. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, dass der Arbeitnehmer einen entsprechenden Nachweis des behandelnden Arztes erbringt.

    Beispiel: Ein Mitarbeiter muss häufiger zu einer wichtigen Untersuchung in eine Spezialklinik, die nur vormittags geöffnet ist. Er reicht bei seinem Arbeitgeber auch immer eine entsprechende Bescheinigung der Klinik über den Zeitraum ein. Der Arbeitgeber muss den Lohnausfall zahlen, da die Arztbesuche unvermeidlich in die Arbeitszeit fallen. Ob in dem Unternehmen Vertrauensarbeitszeit gilt spielt dabei übrigens keine Rolle.

    Grundsätzlich gilt: Für Arztbesuche muss Sonderurlaub gewährt werden, wenn diese während der Arbeitszeit erforderlich sind. Aber: bei Unternehmen mit Gleitzeit muss für einen Arztbesuch während der Gleitzeit keine Zeitgutschrift gegeben zu werden (LAG Köln, 10.2.1993, 8 Sa 894/92).

    Schöne Grüße aus München Asen

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    Antwort von Qetan Qetan

    Du musst die Zeit nacharbeiten.

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    Antwort von Debbie2311 Debbie2311

    Wir haben im Monat 2 Stunden für Arztbesuche zur Verfügung. Ob das eine generelle Regelung ist oder betriebsbedingt weiss ich leider nicht.

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    Antwort von valvetvipe valvetvipe

    Entweder musst Du frei nehmen auf Deine Kosten, oder Du lässt Dich krank schreiben

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