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Arztbesuch während der Arbeitszeit

Frage von Kuala Kuala

Mein Kollege hat seinen Arbeitseinsatzort jeden Tag 60km entfernt von unserer Firma. Nun muss er einen Hautarzttermin wahrnehmen und fragt um Sonderurlaub, da es sonst mit dem Pendeln und Fahrgemeinschaft mit unseren anderen Kollegen nicht möglich ist, dies zu koordinieren. Steht ihm vom Arbeitsgeber eigtl. generell 1/2 Tag pro Monat für solche Fälle zu?

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Antworten (9)

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    Antwort von maxeIputzeI maxeIputzeI

    Nein.

    Kommentar von Moritz111 Moritz111Moritz111

    Stimmt.Aber wie immer gilt: Fragen kostet nichts, und wer fragt führt. Entwerder sagt der Chef ja, oder er muss Urlaub nehmen.

    Kommentar von LuckyLuke87 LuckyLuke87LuckyLuke87

    genau, ist Kulanz des AG; dein Kollege muss dann natürlich die versäumte Arbeitszeit nachholen

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Nein nur bei Notfällen - die meisten Praxen bieten Termine zur Feierabendzeit an. Wenn er dies nicht schaft, wegen der Entfernung, kann er sich ja einen Hautarzt am Arbeitsort suchen.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Steht ihm vom Arbeitsgeber eigtl. generell 1/2 Tag pro Monat für solche Fälle zu?''

    Nö, da gibts keinen pauschale allgemeingültigen Freistellungsanspruch. Es sei denn, es wäre [arbeits- oder tarif-]vertraglich so geregelt.

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    Antwort von luetzelmatt luetzelmatt

    Arztbesuche sind bezahlte Abwesenheiten und müssen bewilligt werden.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nicht in Deutschland.

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber freistellen, wenn kein Arzttermin ausserhalb der Arbeitszeit des AN möglich ist. Hinzu kommt, dass der Beschäftigungsort, wenn ich richtig verstehe, nur vorübergehend so weit entfernt ist. Insofern kann der Arbeitgeber auch nicht verlangen, einen anderen Arzt aufzusuchen als den bisher mit der Erkrankung vertrauten. Noch gibt es ja so etwas wie freie Auswahl des Arztes meines Vertrauens...

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    Antwort von Tremor Tremor

    Ist der Arztbesuch in der Arbeitszeit unumgänglich, so hat der Arbeitgeber das Entgelt für diese Zeit weiterzuzahlen. Es muss ein Grund in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Behandlung sofort erfolgen muss, z.B. bei akuten Schmerzen.

    Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, z.B. wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht. Wichtig: Auch in diesen Fällen ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, einen frühen oder späten Termin zu wählen, damit der Arbeitgeber durch die notwendigen Fahrtzeiten nicht zusätzlich belastet wird.

    http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/arztbesuch_waehrend_der_arbeitszeit/

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    Antwort von akademikus akademikus

    nö, aber wenn es ein guter mitarbeiter ist, dann lässt man auch mal fünf gerade sein. oder?

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Nur die Zeit, in der Du beim Arzt warst, wird Dir vergütet, wenn der Arbeitgeber sozial eingestellt ist. Lasse Dir in diesem Fall eine Praxisbescheinigung geben.

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    Antwort von Gabelchen Gabelchen

    Sie soll sich von Arzt für den Tag krankschreiben lassen-so hat sie auch kein Verlust...

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Echt bescheidene Arbeitseinstellung.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Sie soll sich von Arzt für den Tag krankschreiben lassen''

    Wenn es um eine Untersuchung geht, darf das der Arzt gar nicht. (Siehe AU-Richtlinien!!!)

    Kommentar von Amelie07 Amelie07Amelie07

    Naja, wenn mir der Arbeitgeber nicht frei geben will und sich anstellt, würde ichs auch so machen... immerhin ist es kein Urlaub...

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Gratuliere zur Abmahnung

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''wenn mir der Arbeitgeber nicht frei geben will und sich anstellt''

    Hier wird sich jemand anderes anstellen ... nämlich der Arzt, der für Untersuchungen keine AU ausstellen DARF.

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