Mein Kollege hat seinen Arbeitseinsatzort jeden Tag 60km entfernt von unserer Firma. Nun muss er einen Hautarzttermin wahrnehmen und fragt um Sonderurlaub, da es sonst mit dem Pendeln und Fahrgemeinschaft mit unseren anderen Kollegen nicht möglich ist, dies zu koordinieren. Steht ihm vom Arbeitsgeber eigtl. generell 1/2 Tag pro Monat für solche Fälle zu?
Arztbesuch während der Arbeitszeit
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zj1000zj1000
Nein nur bei Notfällen - die meisten Praxen bieten Termine zur Feierabendzeit an. Wenn er dies nicht schaft, wegen der Entfernung, kann er sich ja einen Hautarzt am Arbeitsort suchen.
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bitmapbitmap
''Steht ihm vom Arbeitsgeber eigtl. generell 1/2 Tag pro Monat für solche Fälle zu?''
Nö, da gibts keinen pauschale allgemeingültigen Freistellungsanspruch. Es sei denn, es wäre [arbeits- oder tarif-]vertraglich so geregelt.
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luetzelmattluetzelmatt
Arztbesuche sind bezahlte Abwesenheiten und müssen bewilligt werden.
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bitmapbitmap Nicht in Deutschland.
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MikeFFMMikeFFM
Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber freistellen, wenn kein Arzttermin ausserhalb der Arbeitszeit des AN möglich ist. Hinzu kommt, dass der Beschäftigungsort, wenn ich richtig verstehe, nur vorübergehend so weit entfernt ist. Insofern kann der Arbeitgeber auch nicht verlangen, einen anderen Arzt aufzusuchen als den bisher mit der Erkrankung vertrauten. Noch gibt es ja so etwas wie freie Auswahl des Arztes meines Vertrauens...
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TremorTremor
Ist der Arztbesuch in der Arbeitszeit unumgänglich, so hat der Arbeitgeber das Entgelt für diese Zeit weiterzuzahlen. Es muss ein Grund in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Behandlung sofort erfolgen muss, z.B. bei akuten Schmerzen.
Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, z.B. wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht. Wichtig: Auch in diesen Fällen ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, einen frühen oder späten Termin zu wählen, damit der Arbeitgeber durch die notwendigen Fahrtzeiten nicht zusätzlich belastet wird.
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/arztbesuch_waehrend_der_arbeitszeit/
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akademikusakademikus
nö, aber wenn es ein guter mitarbeiter ist, dann lässt man auch mal fünf gerade sein. oder?
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NachtflugNachtflug
Nur die Zeit, in der Du beim Arzt warst, wird Dir vergütet, wenn der Arbeitgeber sozial eingestellt ist. Lasse Dir in diesem Fall eine Praxisbescheinigung geben.
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GabelchenGabelchen
Sie soll sich von Arzt für den Tag krankschreiben lassen-so hat sie auch kein Verlust...
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zj1000zj1000 Echt bescheidene Arbeitseinstellung.
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bitmapbitmap ''Sie soll sich von Arzt für den Tag krankschreiben lassen''
Wenn es um eine Untersuchung geht, darf das der Arzt gar nicht. (Siehe AU-Richtlinien!!!)
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Amelie07Amelie07 Naja, wenn mir der Arbeitgeber nicht frei geben will und sich anstellt, würde ichs auch so machen... immerhin ist es kein Urlaub...
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zj1000zj1000 Gratuliere zur Abmahnung
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bitmapbitmap ''wenn mir der Arbeitgeber nicht frei geben will und sich anstellt''
Hier wird sich jemand anderes anstellen ... nämlich der Arzt, der für Untersuchungen keine AU ausstellen DARF.
Stimmt.Aber wie immer gilt: Fragen kostet nichts, und wer fragt führt. Entwerder sagt der Chef ja, oder er muss Urlaub nehmen.
genau, ist Kulanz des AG; dein Kollege muss dann natürlich die versäumte Arbeitszeit nachholen