maximu am 12.11.2008 um 18:44 Uhr
Hallo! Wenn ich mich entscheide, einen Arztbesuch im Ausland zu tätigen (z.B. weil der Arzt einen sehr guten Ruf hat), muss meine deutsche Krankenkasse das dann bezahlen? Wenn nicht, was übernimmt sie? Muss ich sie vorher darüber informieren?

die deutsche Kasse kann maximal das leisten, was nach der Gebührenordnung fällig wäre, allerdings ist sie nicht verpflichtet bei privaten Behandlungen im ausland zu leisten..

Du musst die Kasse vorher nicht unbedingt informieren, allerdings musst du dich dann auch nicht wundern, wenn sie nichts übernimmt. Generell ist es so, das solche Arztbesuche vorher genehmigt werden müssen, denn eine normale Krankenkasse übernimmt nur Kosten, wenn der Arzt eine Kassenzulassung hat, und die wird er im Ausland wahrscheinlich nicht besitzen. Im Ausland (z.B. Urlaub innerhalb der EU) übernimmt die Kasse schonmal was, allerdings nur, wenn es sich um eine akute Erkrankung handelt.

Die GKV müssen im Ausland entstandene ambulante Kosten erstatten (EU-Ausland); auch dann wenn sich der Patient nicht ím Urlaub im EU-Ausland befindet oder wenn es sich um einen Notfall handelt, sondern auch dann, wenn sich der Patient zur ambulanten Behandlung ins Ausland begibt; dies gilt aber nicht bei Krankenhausaufenthalt im Ausland; hier gibt es eine entsprechende Entscheidung des EuGH; trotzdem ist es ratsam, vor der Behandlung bei der Krankenkasse eine Auskunft einzuholen, welche Kosten im Einzelfall erstattet werden. sie leistet aber nur das, was hier auch entstanden wäre.
Krankenkassen erstatten auch bei Behandlungen im Ausland die Kosten - den selben Betrag, den sie auch in Deutschland zahlen würden.

Im aussereuropäischen Ausland zahlen die Ersatzkassen gar nichts, deswegen sollte man unbedingt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschliessen, wenn man in die USA, nach Afrika oder Asien reist. Gute Reise! Oskar