Muss man als 18 Jährige Schülerin, 10 € Praxisgebühren zahlen ?
Arztbescheinigung !
Antworten (13)
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ZickedeluxeZickedeluxe
Alle Patienten ab 18 Jahren müssen eine Praxisgebühr von zehn Euro bezahlen
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sampolisampoli
Jupp. Du DARFST die 10 EUR auch zahlen.
Aber frag bei deiner Kasse nach, manchmal gibts Möglichkeiten befreit zu werden oder zumindest nur einmal im Jahr zu bezahlen, obwohl man in jedem Quartal hingeht, ist auch ne Form der Befreiung.
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miniwominiwo
Ja, alle Kassenpatienten müssen ab der Vollendung des 18. Lebensjahrs, also mit Eintreten der Volljährigkeit, die Praxisgebühr zahlen. Da du aber noch Schülerin bist, und deswegen kein, bzw. kaum Einkommen hast, kannst du bei deiner Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die Befreiung gilt allerdings erst ab Ausstellung beim Arzt. Aber event. bekommst du rückwirkend von der Kasse gegen Quittung deine Auslagen erstattet. Einfach ma anrufen und nachfragen :)
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HummelPupsHummelPups
nein, erst über 18! http://de.wikipedia.org/wiki/Praxisgeb%C3%BChr#Zuzahlungspflicht
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jamaga1jamaga1
Zuzahlungspflichtig sind alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, die älter als 18 Jahre sind und sich in ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung begeben und diese Leistung bei der Krankenkasse abgerechnet werden soll.
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FredLB2001FredLB2001
Ich denke schon dass du das zahlen musst, evtl. kannst du dir das Geld von der Krankenkasse wieder holen (aber das weiß ich nicht genau)
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SunshinemoonSunshinemoon
ich glaube, man muss die AB 18 Jahren bezahlen, bin mir aber nicht gan sicher
Und die über 18 hast du mit deinem 18.Geburtstag erreicht. Mit diesem tritts du in das 19.Lebensjahr ein, also muss die Antwort ja heißen :)