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Arztbericht an Arbeitgeber?

Frage von nv1977 nv1977

Hallo Zusammen,

ich hatte letzte Woche einen kleineren Arbeitsunfall im Büro und war nach ambulanter Behandlung im KH nun noch bei einem weiterbehandelnden Arzt. Insgesamt war ich dann eine Woche arbeitsunfähig. Da das ganze ja über die Berufsgenossenschaft abgewickelt wird stelle ich mir nun ganz im Allgemeinen die Frage, ob die Behandlungsberichte von KH und Arzt auf irgendwelchen Wegen auf dem Schreibtisch meines Arbeitgebers landen könnten oder fällt so etwas unter die "ärztliche Schweigepflicht" bzw. bleibt der Vorgang nur bei der BG? Bekommt er einen kompletten Bericht über meine Erkrankung/Behandlung?

Danke im Voraus für Antworten.

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Antworten (5)

  • 4
    Antwort von vollyhn vollyhn

    Die BG hat einen Anspruch auf Auskunft gegen die Ärzte. Die Ärzte und dieBG dürfen den Arbeitgeber nicht ohne Deine Zustimmung über Einzelheiten informieren.

    Kommentar von nv1977 nv1977nv1977

    Vielen Dank für Deine Antwort! Also heißt das im Klartext, dass BG und mein Arbeitgeber (großer Konzern) nicht über meine Erkrankung/Behandlung ansich korrespondieren, sondern es sich auf den reinen Versicherungsfall beschränkt, ja? (Sorry für diese Nachhakerei) ;-)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Der Arbeitgeber erfährt nichts aus dem Arztbericht an die BG. Warum hast du denn solche Angst davor? In deiner Abteilung wissen die Kollegen doch sicher, was dir auf Arbeit passiert ist(?)

    Kommentar von nv1977 nv1977nv1977

    Ich möchte einfach die Sicherheit haben zu wissen, WAS mein CHEF weiß, da er die Angewohnheit hat einen zu löchern und zu "testen". Natürlich wissen alle, was passiert ist und selbst mein Chef (Abteilungsleiter) war dabei - jedoch isr er ein nicht gerade fairer Mensch und hat mir durch die Blume zu verstehen gegeben, ich hätte den Unfall quasi mit Absicht herbeigeführt...Daher meine Frage...möchte halt vorbereitet sein...

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    Die BG darf nicht über die Unfallfolgen (=Krankheit/Verletzung, Heilung, Dauerschaden) mit dem AG korrespondieren, sondern nur über die Unfallursache.

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    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Der Arzt darf nichts von deiner Erkrankung und den Umständen an den Chef weitergeben. Es gibt natürlich auch immer mal wieder so Naivchen, die den ganzen Krankenschein beim Chef abgeben, also auch den Durchschlag für die KK / BG....

    LG

    Wieselchen

    Kommentar von nv1977 nv1977nv1977

    Danke Dir....Und mein Mitgefühl an all die Naivchen :-) Ich bin keines ;-)

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48

    keine Bange, der Arztbericht bleibt im internen Kreise, dein Chef wird maximal eine einschätzung der BG erhalten

    Kommentar von nv1977 nv1977nv1977

    Danke für die Antwort! Was genau meinst Du mit "Einschätzung"?

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    Ursache

    Auswirkung

    Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Unfälle

  • 2
    Antwort von Qetan Qetan

    Nein, das unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und geht den Arbeitgeber gar nichts an.

    Kommentar von nv1977 nv1977nv1977

    Vielen Dank auch für Deine Antwort!

  • 0
    Antwort von carola1956 carola1956

    fällt unter ....schweigepflicht

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