Hallo Zusammen,
ich hatte letzte Woche einen kleineren Arbeitsunfall im Büro und war nach ambulanter Behandlung im KH nun noch bei einem weiterbehandelnden Arzt. Insgesamt war ich dann eine Woche arbeitsunfähig. Da das ganze ja über die Berufsgenossenschaft abgewickelt wird stelle ich mir nun ganz im Allgemeinen die Frage, ob die Behandlungsberichte von KH und Arzt auf irgendwelchen Wegen auf dem Schreibtisch meines Arbeitgebers landen könnten oder fällt so etwas unter die "ärztliche Schweigepflicht" bzw. bleibt der Vorgang nur bei der BG? Bekommt er einen kompletten Bericht über meine Erkrankung/Behandlung?
Danke im Voraus für Antworten.
Vielen Dank für Deine Antwort! Also heißt das im Klartext, dass BG und mein Arbeitgeber (großer Konzern) nicht über meine Erkrankung/Behandlung ansich korrespondieren, sondern es sich auf den reinen Versicherungsfall beschränkt, ja? (Sorry für diese Nachhakerei) ;-)
Der Arbeitgeber erfährt nichts aus dem Arztbericht an die BG. Warum hast du denn solche Angst davor? In deiner Abteilung wissen die Kollegen doch sicher, was dir auf Arbeit passiert ist(?)
Ich möchte einfach die Sicherheit haben zu wissen, WAS mein CHEF weiß, da er die Angewohnheit hat einen zu löchern und zu "testen". Natürlich wissen alle, was passiert ist und selbst mein Chef (Abteilungsleiter) war dabei - jedoch isr er ein nicht gerade fairer Mensch und hat mir durch die Blume zu verstehen gegeben, ich hätte den Unfall quasi mit Absicht herbeigeführt...Daher meine Frage...möchte halt vorbereitet sein...
Die BG darf nicht über die Unfallfolgen (=Krankheit/Verletzung, Heilung, Dauerschaden) mit dem AG korrespondieren, sondern nur über die Unfallursache.