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Arztbehandlung auf Abwegen

Frage von Hendryx Hendryx

Hallo, Da war ich Baff als ich einen Hausarzt suchte... Auszug: Vor der Tür zur Anmeldung stand ein Schild „nur einer eintreten“ oder so ähnlich, so das ich mich bei den Patienten erkundigte ob nun ein Pat. bereits in der Anmeldung ist. Diese meinten eventuell, ich sollte doch mal reinschauen. Ich klopfte u. trat vor dem Tresen wo ein geschäftigter Herr u. eine Schwester zu finden waren. Die Schwester telefonierte . Ich sprach nach kurzem Blickkontakt den Doktor an (stellte sich später heraus) u. schilderte ihm das ich normalerweise bei Dr. X wäre. Dieser lies mich nicht weiter zu Wort kommen und fragte was ich dann hier mache. Ich teilte mit das die Praxis geschlossen hat. Daraufhin meinte er: „ dann wenden Sie sich an seine Vertretung“. Ich teilte ihm mit das kein Vertretungshinweis gegeben war, worauf er entgegnete was ich denn nun wolle. Aufgrund dieser ablehnenden Haltung meinte ich : „es ist wohl besser wenn ich wieder gehe“. Daraufhin meinte er „Gerne“ (o. so ähnlich) mit einer Bewegung Richtung Tür. Ich fragte ihn warum er so unangenehm ist u. ob er immer so mit seinen Pat. umgeht. (beide waren wir schon etwas lauter). Er stand auf ging drohend bis an den Tresenrand u. sagte mir „Verpiss dich“. Ich fragte nach seinem Namen, u. das ich mir das nicht gefallen lassen u. er meinte steht an der Tür „und jetzt raus“. Wie u. Wo kann ich gegen so eine Behandlung wehren?

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Antworten (9)

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    Antwort von lulululukas lulululukas

    Du solltest schlagfertiger reagieren und Dir Dein Recht nehmen ^^

    Du hättest einfach sagen können, kein Wunder dass ich nur schlechtes über sie gehört habe und gehen...

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    Antwort von BerlinerMitHerz BerlinerMitHerz

    na dawürde ich ja mal gleich bei der ärztekammer, eine saftige beschwerde einreichen, na so geht es ja nicht!

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    Antwort von alexiene alexiene

    Den musst du melden!!!

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    Antwort von JoeBarke JoeBarke

    Hak den Typ ab und sei froh, dass er dich nicht behandelt hat.

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    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Das ist schon eine echte Frechheit.

    Die zuständige Institution für eine Beschwerde ist in erster Linie die betreffende Landesärztekammer, erst in zweiter Linie, nämlich wenn es um einen Pflichtverstoß gegen KV-Regeln geht, die Kassenärztliche Vereinigung.

    Die Krankenkassen interessiert so etwas übrigens gar nicht.

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    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Boh. Bei der Ärztekammer beschweren?

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Ich würde in so einem Fall meine Krankenkasse anssprechen und dort diesen Vorfall schildern, oder die Kassenärztliche Vereinigung informieren.

    Kommentar von BerlinerMitHerz BerlinerMitHerzBerlinerMitHerz

    lol was soll er denn da, er muss zur ärztekammer

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    Antwort von sylvie82 sylvie82

    Ärtzekammer

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Was für ein Albtraum! Umgehend der Ärztekammer melden. Viele wissen nicht, dass so ein Verhalten richtig Ärger geben kann.

    Trau dich, solchen 'Ärzten' sollte der Geldhahn zugedreht werden. Unglaublich.

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