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Arzt wegen Fahrlässigkeit haftbar machen??

Frage von tigerente0677 tigerente0677

Ich hatte im Juli eine schwere Campylobacter-Enteritis; das Laborergebnis mit dem Keimnachweis kam Freitags um die Mittagszeit, abends bekam meine Hausärztin die Blutwerte vom Freitag morgen. Ich hatte völlig erniedrigte Kalium- und Natrium Werte, das CRP lag bei 409 (normal bis ca 8)!! Anstatt mich in die Klinik einzuweisen, hat sie mir ein "schönes Wochenende" gewünscht. Mittlerweile weiß ich, dass ich da schon in Lebensgefahr war und eine Einweisung in die Klinik absolut nötig gewesen wäre. Sonntag abends habe ich mich SELBST in die Klinik eingewiesen, weil mein Kreislauf völlig im Eimer war. Montag lag ich im OP--> perforierter Darm, 4-Quadranten-Peritonitis und Sepsis; bekam einen künstlichen Ausgang für 9 Wochen....

Kann ich meine Hausärztin wegen Fahrlässigkeit und evtl unterlassener Hilfeleistung haftbar machen??

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Antworten (16)

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    Antwort von cyracus cyracus

    Wende Dich an die

    Unabhängige Patientenberatung (so googeln)

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    Antwort von mattendehas mattendehas

    Ich war viele Jahre im medizinischen Bereich beruflich tätig (Mikrobiologin) und weiß, dass selbst bei optimalen Arbeitsbedingungen Fehler unterlaufen, und dass man oft froh sein kann, dass mehrere Menschen an der Diagnostik und Behandlung eines Patienten beteiligt sind, wodurch die Sicherheit erhöht ist, aber dennoch bin ich der Ansicht, dass Du diesen Fall nicht auf sich beruhen lassen solltest. Ich bin selbst aufgrund einer wirklichen Fehldiagnose fast über den Jordan gegangen und halte es für wichtig, dass ein Arzt zumindest den Feedback seiner Fehleinschätzung erhalten soll. D.h. es geht nicht darum, eine Existenz zu vernichten, jemand hinter Gitter zu bringen o.ä., sondern um den Lernprozess, der auf seiten Deiner Ärztin angestoßen werden soll. Sie wird bei einem ähnlichen Fall mit Sicherheit weitaus vorsichtiger und sorgfältiger vorgehen; das war in meinem Fall auch so. Und eine Entschädigung für Deinen komplizierten Krankheitsverlauf, sofern ein verursacherprinzip nachweisbar ist, steht dir auch zu. Dafür gibt es ja schließlich die teuer bezahlten Arzt-Haftpflicht-Versicherungen. Alles Gute Dir, vor allem Gesundheit!

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    Antwort von TomMabuse TomMabuse

    wegen unterlassener Hilfeleistung leider nicht - sie wird sich darauf berufen, daß sie dir ja geholfen hätte, wenn sie es erkannt hätte...

    wegen fahrlässigkeit durch mangelnde sorgfaltspflicht schon. und auch wegen groben behandlungsfehlers.

    ich empfehle dir aber, dringend kontakt mit einem auf medizinrecht und haftungsrecht spezialisierten anwalt aufzunehmen. du reskierst sonst eine gegenklage wegen übler nachrede, und die würdest du mit einem nicht-fachmann sicher verlieren...

    ausserdem solltest du dringlichst die schiedsstelle der ärztekammer kontaktieren, laß dir aber VORHER den ausführlichen arztbrief des krankenhauses geben, OHNE deine absichten darzustellen (sonst bekommst du nichst aussagefähiges)...

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    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Wenn auch die Klinikeinweisung am Freitag nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, so hätte die Ärztin doch auf die Untersuchungsergebnisse reagieren müssen. Die bakterielle Ursache der Diarrhoe war bewiesen, somit wäre eine Antibiose angezeigt gewesen. Ebenso hätte eine Natrium- und Kaliumsubstitution erfolgen müssen. Somit lag eindeutig ein Versäumnis der Ärztin vor. Ob dieses Versäumnis ursächlich für die Darmperforation war, oder ob dies ein unabwendbarer Verlauf war, ist fraglich und müsste von einem Gutachter geklärt werden. Wende dich bzgl. einer Schiedsstelle am besten an die zuständige Ärztekammer.

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    Antwort von honneur honneur

    Selbstverständlich kann man den Arzt haftbar machen. Es geht in erster Linie um Schmerzensgeld & bei Dauerschaden um Verlust der Lebensqualität. Es wird geprüft, ob dem Arzt eine grobe Fahrlässigkeit oder sogar ein Kunstfehler unterlaufen ist. Das folgende Vorgehen ist zu empfehlen. Man wendet sich an die Gutachterkommission (jede Ärztekammer hat dieses Organ). Diese Kommission erstellt ein Gutachten, dann hat man etwas in der Hand, aber es kostet nichts, weil diese Kommission gratis arbeitet. Dann mit diesem Gutachten in der Hand (man kann vorher auch) nimmt man einen Anwalt (wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, ist es klarerweise ein Vorteil). Der Anwalt soll mit dem Arzt bzw. dessen Versicherung Kontakt aufnehmen & zuerst versuchen (es geht schneller) eine außergerichtliche Einigung (Schadenersatz, Schmerzensgeld) zu erreichen. Wenn es nicht klappt, soll er die Sache vors Gericht bringen. Auf Grund des Gutachtens kann man bereits im Vorfeld abschätzen, wie die Chancen für einen ev. Prozeß stehen.

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    Antwort von Tigerkater Tigerkater

    Zuständig ist hier nicht die Krankenkasse, sondern die Ärztekammer des Gebietes. Diese beruft nach Klage ein Gutachtergremium ein, welches sich dann intensiv mit allen Unterlagen über den Fall berät und dann zu einem Ergebnis kommt mit dem man evtl.vor Gericht klagen kann.Das dauert....

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    Antwort von sampoli sampoli

    Also unterlassene Hilfeleistung und Fahrlässigkeit kannste gleich wieder vergessen. Das kriegste niemals durch. Höchstens Kunst-/Behandlungsfehler

    Ansonsten gibts zwei Möglichkeiten: Du kannst deine Krankenkasse aufsuchen und eine Untersuchung von einem unabhängigen Gutachter quasi in Auftrag geben. Musst dann halt paar Seiten auffüllen und kriegst Post. Und/oder du gehst zu nem Anwalt, der sich auf Medizinrecht spezialisiert hat.

    Wie auch immer. Die Chancen, dass du Recht bekommst, die sind eher sehr gering. Dafür halten die Ärzte zu stark zusammen. Musste schon Glück haben.

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    Antwort von klausjosef1955 klausjosef1955
    1. Sei froh und allen Beteiligten und Gott dankbar, dass es letztlich gut ausgegangen ist.
    2. Ob Du auf einem Nachspiel, wie von Dir angedacht, bestehen sollst, und wie das einzuleiten ist, das ist durchaus ein Thema, das aber - und es besteht ja wohl auch kein Zeitdruck - gut überlegt und abgewogen sein sollte. Wie kommst Du denn mit der Ärztin sonst klar? Es gibt ja sicher nicht diesen einen Kontakt an jenem unseligen Freitagabend, sondern auch zahlreiche andere davor und danach. Und: Gibt es in der Klinik einen Arzt, der Dich inzwischen gut kennst und wo Du die Sache besprechen kannst? Ich denke, die Sache hat viele Facetten.
    3. Als Ansprechpartner gibt es z.B. die Krankenkasse, die beauftragt den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat, zu klären. Es gibt die Ärztekammer und den Ärztlichen Kreisverband. Es gibt spezialisierte Rechtsanwälte und Selbsthilfegruppen von betroffenen Patienten.
    4. Bevor Du irgendwas unternimmst, werde Dir klar, was Du eigentlich willst: Schmerzensgeld? Rache? Rehabilitierung? Verständnis? Zuwendung als Wiedergutmachung? Und: Was Du nicht bewirken willst.
    Kommentar von mattendehas mattendehasmattendehas

    Ich finde Deine Aufstellung der Gesichtspunkte sehr zutreffend, denn "Rache nehmen" ist sicher kein Ansatz, der Gutes bringen kann. Allerdings gibt es Zielsetzungen, die für weiter Patienten wichtig sind (siehe meinen Antwort-Beitrag: der Erziehungseffekt). Und die Gefahr, dass ein Arzt wegen eines einzigen und relativ "alltäglichen" Fehlers drakonisch bestraft wird, ist außerordentlich gering. Da müsste er schon "Mehrfachtäter" sein.

    Kommentar von tigerente0677 tigerente0677

    Ich bin mir sicher, dass die Ärztin genau weiß, was sie getan bzw in meinem Fall nicht getan hat. Ein Gespräch brachte mich nämlich nicht zum Ziel; auf meine Fragen ist sie gar nicht eingegangen. Womöglich um bloß kein Geständnis abzugeben......

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    Antwort von abzockeranwalt abzockeranwalt

    Einen Fachanwalt/in für Medizin- u. Haftungsrecht aufsuchen.

    Die von dir beauftragte Kanzlei soll den Vorfall bei der Ärztekammer melden.

    Die Berufshaftpflichtversicherung von der Ärztin verlangen bzw. dort die Ansprüche einreichen.

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    Antwort von eliag eliag

    teilweise beraten ind einigen Bundesländern "Patientenstellen". Wichtig ist, das du beweisen kannst, dass ihr Versäumnis konkret was mit der Darmgeshichte zu tun hat. Strafanzeige gegen Körperverletzung, Verdienstausfall etc. kann man direkt bei der Staatsanwaltschaft stellne. Die sind verpflichtet, jeden Fall zu überprügfen und bei Angemessenheit ein Verfahren einzuleiten. Anwalt, einen guten für Medizinrecht ist unaabdingbar.

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    Antwort von FranzKofler FranzKofler

    Wieso stellst Du die Frage 3 Monate danach? Wenn Du auf Schmerzensgeld hoffst hast du in Deutschland wenig Chancen auf Erfolg. Ausserdem ist das ein Frage für die Ärztekammer. Schreib die doch mal an.

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    Antwort von Confusy Confusy

    Lass dich bei der rechtsanwaltskammer kostenlos beraten wie gross deine chancen stehen und was du für Möglichkieten hat zu machen!!!

    http://www.rakwien.at/?seite=klienten&bereich=auskunft

    Viel Glück!

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    Antwort von gnadenlos gnadenlos

    Bei den Ärzten ist es wie mit dem Support hier - man kann denen nicht an den Kragen - dennoch würde ich dir raten im Krankenhaus nach einer Patienbetreuung zu fragen, mich doch sachkundig zu machen, ob evt. ein Gang zum Rechtsanwalt angebracht ist - im Prinzip kann ich deine Einstellung verstehen und würde alles erdenkliche versuchen...

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    Antwort von daerwina daerwina

    da würde ich mich beim anwalt mal schlau machen. denke aber ja weil du in lebensgefahr warst. was ich aber auch noch machen würde, ich würde sie mal besuchen und fragen wo sie ihren doktor gemacht hat, und das sie als ärztin völlig fehl am platz ist

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    Antwort von doris11 doris11

    bei uns in Ö gibt es sowas wie einen Patienten Anwalt ,du kannst dich ja informieren....was haben die Ärzte im KH gesagt...??

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    Antwort von hajottka hajottka

    Was versprichst Du Dir davon??? Genugtuung oder Schmerzensgeld??

    Kommentar von Doppelherz DoppelherzDoppelherz

    Schmerzensgeld, was denn sonst

    Kommentar von judofrosch judofroschjudofrosch

    u.a. die tatsache, das jemand, in dessen hand dein leben lag, in kauf genommen hat, dass du stirbst? bedenke das mal, vielleicht passiert es dem nächsten der dort hingeht, dass er krepiert? das hat mit genugtuung und oder schmerzensgeld wenig zu tun!

    Kommentar von tigerente0677 tigerente0677

    Vielleicht einfach Schadensersatz.... Ich habe im Sommer 4 Wochen in der Klinik gelegen, vor kurzem nochmal 10 Tage; durch den ganzen Schei* 2 OP´s hinter mich gebracht, 3 große Narben am Bauch etc....

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