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Arzt verweigert Einsicht in Entlassungsbericht aus der Reha

Frage von r0ckthefunk r0ckthefunk

Hallo, zusammen!

Wie sieht das mit den Entlassungsberichten aus? Hatte in der Reha meine Bezugstherapeutin gefragt, ob ich mir den erst durchlesen kann, bevor der weggeschickt wird. Sie sagte, das wäre theoretisch möglich, aber praktisch nicht, weil er noch nicht geschrieben sei und erst 2 Wochen nach meiner Abreise beim Hausarzt eintrudelt... ich müsse dann dorthin gehen, um ihn zu lesen. Als ich letzte Woche dann zu meinem Hausarzt gegangen bin und Einblick in den Bericht verlangt hab, hat er mir gesagt, der sei nicht für meine Augen bestimmt. Und (O-Ton): "Wenn die in der Klinik dir den nicht gezeigt haben, dann zeig ich dir den auch nicht." - ist das rechtens? Hab ich nicht n Recht darauf, den zu lesen? Ich mein... immerhin betrifft es ja MICH, was da drin steht... und keinen anderen?!

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Du hast das Recht, auf Einsicht in deine Akte!

    http://www.focus.de/finanzen/recht/krankenakte-der-patient-darf-mitlesenaid317911.html

    Kommentar von Mystika1245 Mystika1245Mystika1245

    Jetzt geht der Link:

    http://kuerzer.de/8LOMG0CTq

  • 8
    Antwort von Emelina Emelina

    Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht seiner Krankenakte. Dein Hausarzt handelt nicht richtig, wenn er dir den Eninblick verwehrt.

    http://www.tipps-infoport.de/details.php/280

    Kommentar von KatzeNini KatzeNiniKatzeNini

    Richtig ^^daher würde ich nicht nur auf Einsicht und Kopie der Krankenunterlagen bestehen, sondern auch sofort aufgrund fehlender Vertrauensbasis den Arzt wechseln!

    Kommentar von Emelina EmelinaEmelina

    KatzeNini, stimmt - das ist die logische Schlussfolgerung.

  • 8
    Antwort von BEAFEE BEAFEE

    Natürlich hast Du ein Anrecht auf Einsicht in Deine Krankenunterlagen.

    Bestehe darauf und lass Dir eine Kopie geben.

    "Die ausführlichste Aufzeichnung nützt wenig, wenn sie Ihnen vorenthalten wird. Hier ist die Rechtsprechung eindeutig: Patienten müssen Einsicht in die Krankenunterlagen erhalten. Aber: Die Krankenakten sind nicht Ihr Eigentum. Sie dürfen sie daher nicht mit nach Hause nehmen. "

  • 3
    Antwort von elizza elizza

    Verlang von der Reha eine Kopie, Du hast ein recht darauf, was man über Dich schreibt. Selbst im Krankenhaus hat der Patient ein recht, in seine Krankengeschichte einblich zu nehmen.

    ich verlange von jeden Arzt, wenn er irgendein Schreiben an einen andern Arzt schickt, auch eine Kopie. Wenn Du keine Einsicht bekommst, frag den Hausarzt, dann kannst Du davon eine Kopie verlangen. hetzutage sind Patientenbriefe kein Eigentum des Arztes mehr, das heisst, er muss dir jeden Bericht zeigen, aber Du musst es halt verlangen! G.Elizza

  • 3
    Antwort von Goodnight Goodnight

    Mach denen mal Beine, natürlich hast du das Recht den Bericht zu sehen. Er muss dir sogar ausgedruckt werden. Frag ob er ihn freiwillig rausrückt oder ob du einen Anwalt oder Patientenorganisation beauftragen sollst. Setze eine Frist nicht länger als eine Woche. Du kannst auch ganz naiv in der Reha Klinik anrufen und einen Ausdruck der KG und Entlassungsbericht verlangen. Klappt manchmal. Du solltest den Arzt wechseln. Diverse meiner Ärzte schicken mir immer auch eine Kopie, des Berichts. Achtung Psychiater müssen keine Berichte und KGs herausgeben. LG

  • 2
    Antwort von Seestern271 Seestern271

    Kurz und knackig. JA Du hast ein Recht darauf deine Akte bzw. Krankenbericht einzusehen, weil es sich um Personen bezogene Daten handelt. Gem. Datenschutzgesetz sind sogar Behörden wie z.b. das KBA verpflichtet über deine gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Es gibt für solche Fragen sogar einen Bundesdatenschutzbeauftragten der die Ausführung dieser Gesetzte überwacht. Im Übrigen würde ich dir dringend empfehlen den Hausarzt zu wechseln. Von einem Vertrauensverhältnis kann wohl hier kaum noch dir Rede sein. Deine Unterlagen kann dein neuer Arzt dann anfordern und dir dann ggf. auch Einsicht gewähren. Gruß vom Seestern *

  • 2
    Antwort von Moonie1970 Moonie1970

    Ja, Therapeuten sagen gern mal, dass die Patienten den Brief lesen können und nachher gibt es den doch nicht. Therapeut klingt nach Psychosomatik, meist tragen Briefe solcher Kliniken ohnehin eine "Sperrklausel", dass der Brief nicht an den Patienten weitergegeben werden darf.

    Rein rechtlich ist es so, dass der Patient grundsätzlich Einsichtsrecht hat. ABER: nicht für die Teile der Akte, die eine "subjektive Meinungsäußerung" und Interpretationen des Arztes enthalten. Das ist aber bei Diagnosen, gerade im Psychologischen Bereich, quasi immer der Fall.

    Kommentar von r0ckthefunk r0ckthefunk

    ja, genau... war ne psychosomatische klinik. das, was du schreibst, steht ja quasi auch in dem artikel vom focus drin. Mir gehts dabei gar nicht so sehr um irgendwelche "subjektiven meinungsäußerungen", die ich lesen will, sondern viel mehr um die diagnose, was bei der ganzen sache rumgekommen ist und wie's jetzt weiter gehen soll. ich versteh halt nicht, warum's erst heißt: "Ja, darfste lesen!" und dann "Nö!". Vor allem, weil ich schon einmal 2 Wochen stationär in ner Klinik war... und die sind den Entlassungsbericht hinterher komplett mit mir durchgegangen... und haben ihn mir sogar mit nach hause gegeben. Die können das doch nicht machen, wie sie wollen?

    Kommentar von Moonie1970 Moonie1970Moonie1970

    Eine Diagnose, ganz besonders im psychosomatischen Bereich, ist immer subjektiv. Man kann einfach keine Laborwerte zugrundelegen, es gibt keine messbaren Daten.

    Die Diagnose würde dir aber doch auch nichts bringen. Klar ist man irgendwie neugierig, aber was hilft sie dir? Geht es dir gut, ist es gut. Hast du noch Bedarf, mach eine ambulante Therapie. Der behandelnde Therapeut kann und darf sich den Entlassungsbrief anfordern, macht sich aber im Allgemeinen eher selbst ein Bild. Und kommt nicht selten zu einer anderen Diagnose ggg

    Dass es erst heißt "darfste lesen", das ist dumm gelaufen. Wie schon geschrieben, Therapeuten machen sich meist wenig Gedanken um Vorschriften der Verwaltung. Und in psychosomatischen Kliniken ist im Allgemeinen klare Hausvorschrift, dass der Brief eben nicht an den Patienten gegeben wird. Ich habe mal in einer Psychosomatik gearbeitet. Ausnahmen waren sehr sehr selten und wenn, dann nur mit schriftlicher Genehmigung des Chefarztes.

  • 2
    Antwort von kappische kappische

    Nein, Du hast darauf kein Recht, aber Du kannst Deinen Arzt fragen was denn so im großén und ganzen nun los wäre mit Dir und so weiter....

    Kommentar von glaubtmir glaubtmirglaubtmir

    So nach dem Motto ????????????.

    Statt Blasenkrebs, sie haben im groß und ganzen Probleme mit der Blase.

    Kommentar von GreifeldIT GreifeldITGreifeldIT

    könnte aber im großen und ganzen auch ein Problem mit dem Krebs sein... lol

    @kappische, wieso sollte ich kein Recht darauf haben, was für Akten über mich angelegt werden? Hast du mal für die Stasi gearbeitet dass du dies meinst? In der ehemaligen DDR war das doch so, nur komisch, das man jetzt in einer freien Demokratischen Welt seine Akten doch noch einsehen darf...

    Kommentar von kappische kappischekappische

    GreifeldIT, meinst Du nicht Du vergreifst Dich ganz gewaltig im Ton?

    Kommentar von kappische kappischekappische

    Wie man über Krankheiten wie Krebs, Psychische Störungen oder ähnlichen herumlolen kann entzieht sich meinem Verständnis.....

  • 1
    Antwort von Hotteb Hotteb

    Hallo,die von dir bereits als hilfsreichste Antwort ausgezeichnete Antwort von Mystika1245 will ich nicht als "absolut" falsch bezeichnen.Sie ist jedoch auch nicht "absolut" richtig.

    Allein die Thematik, die du ansprichst, ist so komplexer Natur, dass es dir eigentlich selbst merkwürdig vorkommen müsste, dass ein einziger Satz dazu reicht, um diese Frage vollständig zu beantworten. Es gibt zu diesem Thema eine Fülle von Gerichtsurteilen. Selbst die sind im Ergebnis nicht einheitlich, weshalb es auch immer wieder neue Prozesse und damit auch neue Entscheidungen (Gerichtsurteile) gibt.Über die zahllosen Gerichtsurteile hinaus, gibt es in der Spezialliteratur dazu unermesslich viele wissenschaftliche Gutachten und allgemeine Literatur, die sich genau mit deiner Frage auseinandersetzen.

    Es ist eben ein so brisantes und umstrittenes Spezialgebiet, dass es nicht mal eben so mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.

    Ich will nur ein einziges Beispiel nennen, weshalb es kein einheitliches "Ja" oder "Nein" gibt.

    Es gibt Patienten, die an besonders komplizierten und schweren Krankheiten leiden.Allein zu diesem Problem gibt es ebenfalls Gerichtsentscheidungen etc. die aussagen, dass der Arzt dem Patienten, z.B. aus therapeutischen Gründen (Rücksichtnahme auf den Zustand des Patienten und die möglichen unkalkulierbaren Folgen / Reaktionen des Patienten auf die volle Information).Vorstehendes bedeutet nichts anderes, als dass der Arzt einen Patienten, der aufgrund schwerwiegender, z.B. lebensbedrohlicher Krankheiten behandelt wird, und aufgrund diesser Tatsache evtl. zu Kurzschlussreaktionen neigen könnte und als suizidgefährdet anzusehen ist, aus Rücksichtnahme nicht die volle und uneingeschränkte Auskunft über Krankenunterlagen geben muss.

    Unter diesen Umständen haben ebenfalls bereits Gerichte Ärzten die Auskunftsverweigerung bestätigt.

    Aber auch das ist nicht allgemein und pauschal zu beantworten. Jeder Fall der vor ein Gericht gebracht wird, wird als Einzelfall eines eigenen Beweisaufnahme unterzogen und dann unter Abwägung aller Umstände als Einzelfall entschieden. Das kann in vielen Fällen, je nach Sach- und Beweislage, ganz unterschiedlich ausgehen.

    Also pauschale, in einen Satz gefasste Antworten auf so komplexe Fragen, können "fast" nie zutreffend beantwortet werden.

    Ich habe mit der oben ausgeführten Verweigerung aus Rücksichtnahme auf den Patienten nur ein einziges Beispiel angeführt.Es gibt noch eine Reihe weiterer völlig anderer Gründe, die eine Verweigerung des Arztes oder halt nur eine begrenzte Auskunftpflicht des Arztes begründen können.

    Viele Grüße

    hotteb

  • 1
    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Grundsätzlich hat ein Patient das Anrecht auf Akteneisicht. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. Eine Akteneinsicht braucht bzw. darf nicht gewährt werden, wenn sich dadurch Beeinträchtigungen für den Patienten ergeben könnten. Dies ist in erster Linie bei psychiatrischen oder psychotherapeutischen Arztbriefen oder Befundberichten der Fall. Psychiatrische oder psychotherapeutische Arztberichte werden daher auch oft mit dem Vermerk an den Hausarzt versendet, dass er nicht an den Patienten und andere Personen herausgegeben werden darf.

    Dieses Vorgehen ist durch das Arztrecht gedeckt.

  • 1
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Du kannst Dich auch an die Krankenkasse wenden, denn wenn es ein Kassenarzt ist und die Krankekasse es bezahlt , kannst Du über dies Einsicht in die Akte bekommen.

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    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Aber SELBSTVERSTÄNDLICH!!!

    Was ist das für ein Hausarzt? Oder bis Du noch nicht Volljährig? Evtl. sogar Entmündigt und Du weißt nix davon bzw, hast es wieder vergessen? Dann, ja dann könnte es sein, das der Arzt es zunächst dem Betreuer oder Amtspfleger zeigen muss.

    Sollte alles was ich oben geschrieben habe, NICHT zutreffen, sofort zum Arzt und Einsicht in die Unterlagen FORDERN, ABER, danach auch den Bericht AUSHÄNDIGEN lassen! Das ist IHR EIGENTUM und wurde zu IHRER Person vorgenommen.Wer, ausser Sie, sollte denn die Akte kennen?

    Solllte der Arzt nochmal so einen Spruch loslassen, bitte sofort mit der Krankenkasse sprechen.
    Selbst die Röntgenbilder "gehören dem Patienten!!! Wer bezahlt Ihrer Meinung nach wohl den Arzt? Die Krankenkasse oder letztendlich Sie und die Beitragsgemeinschaft? Also auf zum Arzt, sich alles haarklein erklären lassen was im Bericht steht und dann mitnehmen!!!Da es sich um eine Reha gehandelt hat, könnte evtl. der Leistungsträger -Rententräger, Versicherung- Interesse an dem Bericht haben, evtl verständlich, ABER, ich würde zunächst SELBST wissen wollen, was da drin steht. Noch besteht in Deutschland die Möglichkeit, gegen Gutachten oder sonstwas Widerspruch oder ein Gegengutachten erstelle zu lassen.
    Es ist oft eine reine Zeitfrage die sich stellt. Wenn das Gutachten, warum auch immer mal "verloren" gehen sollte. Was machen Sie dann?

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    Antwort von GFliebtDich GFliebtDich

    Ob zu Recht oder zu Unrecht. Gerade bei Psycho. Es bringt Dir selbst nichts. Wenn Du irgendwo steckts und der Arzt sieht du stehst noch zu wackelig da, warum sich unnötig irritieren lassen. wenn Du wieder ausgeglichener bist kannst es ja erfragen.Glaub mir auch bitte: Du verhaust Dir dein Vertrauen mehr damit, als daß es dir hilft.

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    Antwort von Fussnagelbrot Fussnagelbrot

    er muss es dir nur zeigen wenner n richterlichen beschluss von dir hat, is beim callcenter genauso wennde da anrufts wird der anruf jedesmal protokolliert, einsehen kann man das dann auch nur mit nem anwalt

    Kommentar von glaubtmir glaubtmirglaubtmir

    Richterlichen Beschluss für eigene Krankenakte ?das ist eine mehr als kranke Antwort

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    Antwort von Aquamarinade Aquamarinade

    Ja, das Recht hast Du! Wende Dich an Deine Krankenkasse

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