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Arzt verlangt für Unterlagen 10 €

Frage von asdasd1988 asdasd1988

Guten Tag,

ich bin eine bisschen verärgert. Ich brauche Unterlagen für meine Musterung und jetzt will der Arzt meine Versicherungskarte und 10 € bzw. eine Überweisung. Kennt jem ein Gesetz, das ich ihm dann auf den Tisch legen kann und sagen kann "ich muss nur Kopiegeld bezahlen"

Danke im vorraus

Daniel

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Antworten (9)

  • 7
    Antwort von Kabark Kabark

    Gib`dem KwEA die Adresse von Deinem Doc und sage ihnen, sie sollen bei ihm anfordern, was sie brauchen.

  • 4
    Antwort von neurodoc neurodoc

    Dr Arzt ist nur der Geldeintreiber der Krankenkasse, das hat man gesetzlich festgelegt!

  • 3
    Antwort von clou66 clou66

    Es ist leider so: Der Arzt kann in deinem Fall eine Ä1 abrechnen das ist eine GOÄ Leistung, er hat etwas für dich getan dann fallen die 10 €uro Krankenkassengebühr an (außer du bist befreit). Ist bei uns nicht anders alles was über eine normale Zahnärztliche Untersuchung (O1) hinausgeht, kostet den Patienten 10,-€uro.

  • 2
    Antwort von 2kiba 2kiba

    Die 10 € Praxisgebühr sind dein Eintrittsgeld in die Arztpraxis. Dagegen gibt es kein Gesetz.

    Wenn du Hartz IV beziehst oder dein Einkommen bei einer gewissen Grenze ist, kannst du dich von deiner Krankenkasse befreien lassen.

    Aber auch für Bescheinigungen oder Atteste musst du bezahlen.

  • 2
    Antwort von merlina merlina

    leider wirst da nichts machen können. die regelung heißt: wenn du zum arzt gehst, musst du 10 euro bezahlen, auch, wenn du nur ein rezept bekommst und gar nicht zu ihm reingehst. ich finde es sehr ärgerlich, aber so ist das nun mal. vielleicht erstattet dir ja die bundeswehr das geld zurück. schließlich musst du denen ja die unterlagen vorlegen. beim arzt wirst du da kein glück haben. das geld bekommt nämlich sowieso nicht er, sondern die krankenkasse.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    "die regelung heißt: wenn du zum arzt gehst, musst du 10 euro bezahlen"

    Stimmt - so pauschal - nicht.

    Auszug aus § 28 SGB V:

    "(4) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an den Leistungserbringer. Satz 1 gilt nicht für Inanspruchnahmen nach § 20d, § 25, zahnärztliche Untersuchungen nach § 55 Abs. 1 Satz 4 und 5 sowie Maßnahmen zur Schwangerenvorsorge nach § 196 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung und § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. Soweit Versicherte Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 gewählt haben, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Zuzahlung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 9 von der Krankenkasse in Abzug zu bringen ist." http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/

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    Antwort von america america

    kläre mit dem Barras ob die die Kosten übernehmen, denn Soldaten haben einige Leistungen frei

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    Antwort von krubi krubi

    Du kannst die Zahlung auch verweigern - aber ob du dann die Unterlagen bekommst? Lass sie anfordern, wie Kabark sagte. Das ist sicher der einfachere Weg.

  • 0
    Antwort von asdasd1988 asdasd1988

    Danke, für die Antworten... Dann muss ich wohl bezahlen.. Danke und schönen Tag noch..

    Kommentar von america americaamerica

    ich bezahle allgemein keine Quartalsgebühren, ich habe das Arzt - Patienten- System von meiner Krankenkasse. Darin bist Du verpflichtet für alle weiteren Arztbesuche eine Überweisung vom Hausarzt zu holen

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    Antwort von Pinbuster Pinbuster

    Der Arzt bzw. sein Personal erbringt eine Leistung, deshalb wirst Du wohl die 10 Euro Praxisgebühr bezahlen müssen.

    Kommentar von clou66 clou66clou66

    es ist keine "Praxisgebühr" es ist eine Kassengebühr.

    Kommentar von Pinbuster PinbusterPinbuster

    Wird aber landläufig als Praxisgebühr bezeichnet, obwohl Du natürlich recht hast.

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