Guten Tag,
ich bin eine bisschen verärgert. Ich brauche Unterlagen für meine Musterung und jetzt will der Arzt meine Versicherungskarte und 10 € bzw. eine Überweisung. Kennt jem ein Gesetz, das ich ihm dann auf den Tisch legen kann und sagen kann "ich muss nur Kopiegeld bezahlen"
Danke im vorraus
Daniel
"die regelung heißt: wenn du zum arzt gehst, musst du 10 euro bezahlen"
Stimmt - so pauschal - nicht.
Auszug aus § 28 SGB V:
"(4) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an den Leistungserbringer. Satz 1 gilt nicht für Inanspruchnahmen nach § 20d, § 25, zahnärztliche Untersuchungen nach § 55 Abs. 1 Satz 4 und 5 sowie Maßnahmen zur Schwangerenvorsorge nach § 196 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung und § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. Soweit Versicherte Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 gewählt haben, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Zuzahlung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 9 von der Krankenkasse in Abzug zu bringen ist." http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/