Ich wurde gestern aus der Arztpraxis angerufen mit der Aufforderung, sofort mich auf den Weg zu machen, da ich einen Termin habe. Habe ich natürlich überhaupt nicht auf dem Zettel gehabt (telefonische Terminvereinbarung vor einem Monat) und war gerade voll im Arbeitsstress. Dann wurde mir mitgeteilt, dass ich in diesem Fall eine Verdienstausfall-Gebühr von 20,- EUR bezahlen soll, da meine Ärztin das so verordnet hat und es gebe einen Aushang darüber in der Praxis. Ich sagte, dass ich keine hellseherische Fähigkeiten besitze und kaum durchs Telefon sehen kann, was da alles an der Wand hängt. Die Dame am Telefon blieb aber dabei, dass ich zahlen muss. Was nun? Muss ich oder muss ich nicht??? Ich finde es eigentlich unverschämt!
Arzt-Termin vergessen – muss man Verdienstausfall bezahlen?
Antworten (13)
-
6Antwort von
BlueDashBlueDash
es sei denn du hast einen guten grund dass du den termin nicht absagen konntest (unfall usw)..ich finde gut wenn praxen da durchgreifen, schließlich wurde in dieser zeit einem anderen kein termin vergeben, der ihn evtl. gebraucht hätte
-
2Antwort von
ScramjetScramjet
Wenn das eine gut organisierte Terminpraxis ist, dann hat der Arzt tatsächlich einen Terminausfall gehabt, den er nicht durch einen anderen Patienten ersetzen konnte und das ist nicht in Ordnung. Wenn man Termine vereinbart, muss man sich auch daran halten. Wenn das mal nicht geht, kann man immer irgendwie absagen - es sei denn, man liegt auf der Intensivstation! Eine Arztpraxis ist kein Buffet, sondern ein Wirtschaftsunternehmen. Man sollte sowieso immer respektvoll mit der Zeit Anderer umgehen - das würdest Du doch für Dich auch in Anspruch nehmen wollen? Du kommst mit 20 Euro noch billig weg, wenn Du mich fragst.
-
1Antwort von
LouiseAnLouiseAn
Unverschämt ist es nicht, da bei den heutigen Wartezeiten ein anderer gern diesen Termin wahrgenommen hätte. Rechtlich hat der Arzt keine Möglichkeit wie andere z.B ein Friseur oder Kosmetikstudio den Ausfall einzufordern, weil eine Arztpraxis zwar steuerlich als Unternehmen angeseghen wird, aber sonst nicht. Ein Aushang kann zwar gemacht werden, hat aber keine Relevanz.
Kommentar von
TheDramaticTheDramatic Eben...Der Aushang ist nur ein Hinweis aber keine rechtliche vereinbarung. Eine Arztraxis hat in der Regel auch keine AGB die man unterzeichnet. Denn dort wäre diese Klausel rechtskräftig.
Kommentar von
LouiseAnLouiseAn Ein Arzt kann keine AGB haben, da es kein Gewerbe ist. Wäre sicher oft besser.
-
-
1Antwort von
firstguardianfirstguardian
Der Arzt kann versuchen, dieses Geld einzufordern. Bei künftigen Terminen würde ich als Arzt von Dir Vorkasse verlangen oder keinen Termin mehr frei haben.
-
1Antwort von
jenny74jenny74
tja kann sein das du das bezahlen musst, das hängt heute fast überall in den praxen.
-
0Antwort von
hoax59hoax59
Also, meine Frau hat eine Massagepraxis und da stehen wir als (öfters) Betroffene auf der anderen Seite. Es ist wirklich absolut ärgerlich, wenn Termine gar nicht eingehalten werden oder so kurzfristig abgesagt werden - und zwar aus sehr banalen Gründen - daß wir den Zeitraum nicht mehr besetzen können. Oft haben wir extra eine Mitarbeiterin eingeteilt und die steht dann dumm rum.
In unsere AGB´s habe ich deshalb folgenden Passus aufgenommen: "Nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder fernmündlich vereinbarte Termine begründen nach §611 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen sog. Dienstvertrag. Dadurch kann bei Versäumen einer vereinbarten Massage-Sitzung der entgangene Leistungspreis als Ausfallhonorar eingefordert werden. Es sei denn, daß der Termin innerhalb 24 Stunden zuvor abgesagt wurde oder das Nichterscheinen nachweislich unverschuldet ist."Die eingängigen Urteile geben uns Leistungserbringern ganz klar Recht auf Einforderung sogar des entgangenen Leistungspreises. Da sind 20,- Euro ein fast symbolischer Wert bei einem Kosten-Stunden-Satz einer Arztpraxis von rund 200,- Euro. Meines Erachtens muß ein Arzt auch dafür genausowenig AGB´s aushängen, wie ich mich beim Finanzamt auf Nicht-Wissen berufen darf, um ungestraft Fehler in der Steuererklärung zu machen.
-
-
0Antwort von
blagandablaganda
Ja doch ich denke du mußt es schon bezahlen
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven warum? er hat den termin telefonisch gemacht und wurde über diesen aushang nicht informiert!!
-
0Antwort von
TheDramaticTheDramatic
Zum Einen kann! der Arzt versuchen das geld einzufordern allerdings wird er das selten auf rechtlichen Wege tun. (zu hohes risiko dass er verliert) Zum Anderen hast du ja völlig recht. Bei telefonischer Vereinbarung konntest du es nicht wissen und wurdest nicht darüber aufgeklärt.
Mein Rat. einfach nicht zahlen und abwarten.
-
0Antwort von
flirtheavenflirtheaven
wäre mal interessant es darauf ankommen zu lassen. also einfach nicht zahlen und warten, bis die das geld versuchen einzuklagen. ich wette, dass von denen außer säbelrasseln nichts kommt. kannst ja mal bei der verbraucherzentrale nachfragen, ob das überhaupt rechtens ist.
Kommentar von
LouiseAnLouiseAn ist natürlich super mit den Terminen so umzugehen, ich hoffe nur der Doktor arbeitet in Bezug auf Deine Gesundheit auch so.
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven naja, wenn ich sehe, wie von ärztlicher seite manchmal mit terminen umgegangen wird, habe ich kein mitleid. außerdem ist nicht jeder arzt doktor!
Kommentar von
LouiseAnLouiseAn Doktor hat hier nichts mit dem akademischen Grad zu tun, sondern wird in der Brange als Berufsbezeichnung benutz.
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven falsch! nur einige unwissende bezeichnen jeden arzt als doktor. innerhalb der branche (d.h. unter ärten und krankenhausmitarbeitern) ist es unüblich.
-
0Antwort von
syringasyringa
Oft steht es auch noch auf dem Terminzettel aufgedruckt. Absagen müssen 24 Stunden vor dem Termin stattfinden, sonst wird berechnet. Also wirst du wohl zahlen müssen. Bsondersm, wenn auch noch ein Aushang in der Praxix vorhanden war.
-
0Antwort von
AuskunftAuskunft
Wenn die Ärzte den Verdienstausfall beweisen kann - ja.
Meistens sind die Wartezimmer aber so voll, dass gut ein Patient "übersprungen" werden kann.
-
0Antwort von
diemeggiediemeggie
das ist das gute recht eines unternehmers - also auch eines arztes.
allerdings muss er das deutlich sagen.
kann aber sein, dass du den kürzeren ziehst...und 20 euro ist da noch billig.
bingo. das ist der grund.
Allerdings muss der patient über diese Regelung aufgeklärt sein. Denn das gilt nicht in allen praxen und kann nicht vorausgesetzt werden dass der patient das weis. Ist eben kein gesetz.
Kein Gesetz, daher auch nicht durchsetzbar