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Arzt-Termin vergessen – muss man Verdienstausfall bezahlen?

Frage von artdesign7 artdesign7

Ich wurde gestern aus der Arztpraxis angerufen mit der Aufforderung, sofort mich auf den Weg zu machen, da ich einen Termin habe. Habe ich natürlich überhaupt nicht auf dem Zettel gehabt (telefonische Terminvereinbarung vor einem Monat) und war gerade voll im Arbeitsstress. Dann wurde mir mitgeteilt, dass ich in diesem Fall eine Verdienstausfall-Gebühr von 20,- EUR bezahlen soll, da meine Ärztin das so verordnet hat und es gebe einen Aushang darüber in der Praxis. Ich sagte, dass ich keine hellseherische Fähigkeiten besitze und kaum durchs Telefon sehen kann, was da alles an der Wand hängt. Die Dame am Telefon blieb aber dabei, dass ich zahlen muss. Was nun? Muss ich oder muss ich nicht??? Ich finde es eigentlich unverschämt!

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Antworten (13)

  • 6
    Antwort von BlueDash BlueDash

    es sei denn du hast einen guten grund dass du den termin nicht absagen konntest (unfall usw)..ich finde gut wenn praxen da durchgreifen, schließlich wurde in dieser zeit einem anderen kein termin vergeben, der ihn evtl. gebraucht hätte

    Kommentar von diemeggie diemeggiediemeggie

    bingo. das ist der grund.

    Kommentar von TheDramatic TheDramaticTheDramatic

    Allerdings muss der patient über diese Regelung aufgeklärt sein. Denn das gilt nicht in allen praxen und kann nicht vorausgesetzt werden dass der patient das weis. Ist eben kein gesetz.

    Kommentar von LouiseAn LouiseAnLouiseAn

    Kein Gesetz, daher auch nicht durchsetzbar

  • 2
    Antwort von Scramjet Scramjet

    Wenn das eine gut organisierte Terminpraxis ist, dann hat der Arzt tatsächlich einen Terminausfall gehabt, den er nicht durch einen anderen Patienten ersetzen konnte und das ist nicht in Ordnung. Wenn man Termine vereinbart, muss man sich auch daran halten. Wenn das mal nicht geht, kann man immer irgendwie absagen - es sei denn, man liegt auf der Intensivstation! Eine Arztpraxis ist kein Buffet, sondern ein Wirtschaftsunternehmen. Man sollte sowieso immer respektvoll mit der Zeit Anderer umgehen - das würdest Du doch für Dich auch in Anspruch nehmen wollen? Du kommst mit 20 Euro noch billig weg, wenn Du mich fragst.

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    Antwort von LouiseAn LouiseAn

    Unverschämt ist es nicht, da bei den heutigen Wartezeiten ein anderer gern diesen Termin wahrgenommen hätte. Rechtlich hat der Arzt keine Möglichkeit wie andere z.B ein Friseur oder Kosmetikstudio den Ausfall einzufordern, weil eine Arztpraxis zwar steuerlich als Unternehmen angeseghen wird, aber sonst nicht. Ein Aushang kann zwar gemacht werden, hat aber keine Relevanz.

    Kommentar von TheDramatic TheDramaticTheDramatic

    Eben...Der Aushang ist nur ein Hinweis aber keine rechtliche vereinbarung. Eine Arztraxis hat in der Regel auch keine AGB die man unterzeichnet. Denn dort wäre diese Klausel rechtskräftig.

    Kommentar von LouiseAn LouiseAnLouiseAn

    Ein Arzt kann keine AGB haben, da es kein Gewerbe ist. Wäre sicher oft besser.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Die 20 Euro sind schon richtig und dazu noch 10 Kniebeugen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Der Arzt kann versuchen, dieses Geld einzufordern. Bei künftigen Terminen würde ich als Arzt von Dir Vorkasse verlangen oder keinen Termin mehr frei haben.

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    Antwort von jenny74 jenny74

    tja kann sein das du das bezahlen musst, das hängt heute fast überall in den praxen.

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    Antwort von hoax59 hoax59

    Also, meine Frau hat eine Massagepraxis und da stehen wir als (öfters) Betroffene auf der anderen Seite. Es ist wirklich absolut ärgerlich, wenn Termine gar nicht eingehalten werden oder so kurzfristig abgesagt werden - und zwar aus sehr banalen Gründen - daß wir den Zeitraum nicht mehr besetzen können. Oft haben wir extra eine Mitarbeiterin eingeteilt und die steht dann dumm rum.

    In unsere AGB´s habe ich deshalb folgenden Passus aufgenommen: "Nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder fernmündlich vereinbarte Termine begründen nach §611 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen sog. Dienstvertrag. Dadurch kann bei Versäumen einer vereinbarten Massage-Sitzung der entgangene Leistungspreis als Ausfallhonorar eingefordert werden. Es sei denn, daß der Termin innerhalb 24 Stunden zuvor abgesagt wurde oder das Nichterscheinen nachweislich unverschuldet ist."

    Die eingängigen Urteile geben uns Leistungserbringern ganz klar Recht auf Einforderung sogar des entgangenen Leistungspreises. Da sind 20,- Euro ein fast symbolischer Wert bei einem Kosten-Stunden-Satz  einer Arztpraxis von rund 200,- Euro. Meines Erachtens muß ein Arzt auch dafür genausowenig AGB´s aushängen, wie ich mich beim Finanzamt auf Nicht-Wissen berufen darf, um ungestraft Fehler in der Steuererklärung zu machen.

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    Antwort von blaganda blaganda

    Ja doch ich denke du mußt es schon bezahlen

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    warum? er hat den termin telefonisch gemacht und wurde über diesen aushang nicht informiert!!

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    Antwort von TheDramatic TheDramatic

    Zum Einen kann! der Arzt versuchen das geld einzufordern allerdings wird er das selten auf rechtlichen Wege tun. (zu hohes risiko dass er verliert) Zum Anderen hast du ja völlig recht. Bei telefonischer Vereinbarung konntest du es nicht wissen und wurdest nicht darüber aufgeklärt.

    Mein Rat. einfach nicht zahlen und abwarten.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    wäre mal interessant es darauf ankommen zu lassen. also einfach nicht zahlen und warten, bis die das geld versuchen einzuklagen. ich wette, dass von denen außer säbelrasseln nichts kommt. kannst ja mal bei der verbraucherzentrale nachfragen, ob das überhaupt rechtens ist.

    Kommentar von LouiseAn LouiseAnLouiseAn

    ist natürlich super mit den Terminen so umzugehen, ich hoffe nur der Doktor arbeitet in Bezug auf Deine Gesundheit auch so.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    naja, wenn ich sehe, wie von ärztlicher seite manchmal mit terminen umgegangen wird, habe ich kein mitleid. außerdem ist nicht jeder arzt doktor!

    Kommentar von LouiseAn LouiseAnLouiseAn

    Doktor hat hier nichts mit dem akademischen Grad zu tun, sondern wird in der Brange als Berufsbezeichnung benutz.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    falsch! nur einige unwissende bezeichnen jeden arzt als doktor. innerhalb der branche (d.h. unter ärten und krankenhausmitarbeitern) ist es unüblich.

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    Antwort von syringa syringa

    Oft steht es auch noch auf dem Terminzettel aufgedruckt. Absagen müssen 24 Stunden vor dem Termin stattfinden, sonst wird berechnet. Also wirst du wohl zahlen müssen. Bsondersm, wenn auch noch ein Aushang in der Praxix vorhanden war.

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    Antwort von Auskunft Auskunft

    Wenn die Ärzte den Verdienstausfall beweisen kann - ja.

    Meistens sind die Wartezimmer aber so voll, dass gut ein Patient "übersprungen" werden kann.

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    das ist das gute recht eines unternehmers - also auch eines arztes.
    allerdings muss er das deutlich sagen.
    kann aber sein, dass du den kürzeren ziehst...und 20 euro ist da noch billig.

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