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Arzt rückt Krankenakte nicht raus. Wie geht man am besten vor?

gefragt von himbeertoni am 15.09.2008 um 11:19 Uhr

Der behandelnde Arzt meiner Mutter will die Krankenakte nicht rausgeben, obwohl das jedem Patienten zusteht. Wie geht man jetzt am besten vor?


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mani08
beantwortet von mani08 am 15. September 2008 11:30
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Recht auf Auskunft, Recht auf Einsicht in die Krankenakte und Recht auf Herausgabe der Patientendaten

Ärzte sind im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit zur Dokumentation ihrer Behandlung -nicht nur aus Abrechnungsgründen- gesetzlich verpflichtet.

Will nun der Patient seine Krankenakte / Patientendaten einsehen, so hat er eine Recht darauf. Mit Beschluß vom 09.01.2006 -2 BvR 443/02- hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß der Patient generell ein geschütztes Interesse daran hat, zu erfahren, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wurde, welche Daten sich dabei ergeben haben und wie man die weitere Entwicklung einschätzt. Der Anspruch des Patienten auf Einsicht seiner Krankenunterlagen hat seine Grundlage unmittelbar im grundrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Patienten und muss daher nur zurücktreten, wenn ihm entsprechend wichtige Belange entgegenstehen. Dies kann dann der Fall sein, wenn es sich um persönliche Einschätzungen bzw. Kommentare des behandelnden Arztes handelt, beispielsweise im psychiatrischen und psychotherapeutischen Bereich.

Das Recht des Patienten bezieht sich jedoch nur auf die Einsicht der Patientenunterlagen, nicht jedoch auf die Aushändigung der original Patientenunterlagen. Insoweit muß sich der Patient mit Fotokopien begnügen. Auch ist der Arzt berechtigt, die für die Kopien der Patientenunterlagen getätigten Ausgaben an den Patienten weiterzugeben. Das Kopieren kann der Arzt dem Patienten auferlegen. Jedoch wird der Arzt in der Praxis die Kopien in aller Regel selber fertigen, um die original Patientenunterlagen nicht aus der Hand geben zu müssen. Der Patient, oder dessen bevollmächtigter Vertreter, nach dem Tode des Patienten auch nahe Angehörige und Erben (sofern dies dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entsprochen hätte), haben das Recht in die Patientenakte Einblick zu nehmen.


anonym
beantwortet von vincent am 15. September 2008 12:03
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http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Akteneinsichtsrecht_Gutachten.htm Informiere dich bitte hier. Hier schreibt ein RA zu dem Thema.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 15. September 2008 11:23
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Sie muss einen Antrag auf Akteneinsicht beim arzt einreichen. Dann bekommt sie gegen Gebühr eine Kopie der Akten. Darin sind aber keine Notizen der Ärzte bzw. auch keine Befunde, die eine verschlechterung ihres Zustandes bedeuten könnten, wenn sie sie lesen würde. Den Arzt auf seine Augabepflicht nochmals hinweisen.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 15. September 2008 11:30
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Es stimmt nicht ganz, wie du es sagt. Der Arzt muß dem Patienen nur jeden Befund eröffnen und auch Einsicht in die Befunde geben und diese dem Patienten auf Anforderung aushändigen. Die Akte selbst ist Sache des medizinischen Personals und der Krankenasse usw.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 15. September 2008 11:21
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anderen arzt nehmen, der kann die akte anfordern



Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 15. September 2008 11:22
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Der Arzt muß sie dir geben. Frage bei deiner Krankenkasse nach. Manche nehmen eine kleine Gebühr dafür (was ich allerdings auch nicht verstehe). Oder eben ein neuer Arzt, der dann die Akte anfordern kann.


anonym
beantwortet von gemaalsa am 15. September 2008 11:22
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Wende dich an die Arzt- Vereinigung


anonym
beantwortet von LowNils am 15. September 2008 11:28
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Es gibt auch so Schlichtungsstellen, meist halten die jedoch zu den Ärzten.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 15. September 2008 11:20
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ab zum anwalt


bgd24
beantwortet von bgd24 am 15. September 2008 11:22
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Die Akte ist dein Eigentum, vielleicht zur Krankenkasse

Kommentar von 7c7c810f59f4a77aebe404724d1de4ffsmallz95959599 am 15. September 2008 11:33

Nein, die Krankenunterlagen sind nicht dein Eigentum! Es sind Aufzeichungen des Arztes über dich und er hat dafür sogar eine Aufbewahrungspflicht für 10 Jahre. Er kann dir von den Unterlagen über dich Kopien anfertigen, aber die kosten evtl. etwas. Wenn du den Arzt wechseltst, kann der neue Arzt die Befunde per Überweisung anfordern. Wenn dir ein Arzt deine Befunde aushändigt bzw. überlässt ist das lediglich goodwill, mehr nicht!

Kommentar von Simple_avatar10smallbgd24 am 15. September 2008 11:39

Hast Recht, habe etwas verwechselt. Sorry


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 15. September 2008 12:38
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"Rausrücken" muss er sie auch nicht, denn die Akte ist Eigentum des Arztes, und er muss sie mindestens 10 Jahre archivieren.

Der Arzt muss aber auf Wunsch des Patienten Einsicht in die Akte gewähren oder eine Kopie anfertigen, für deren Kosten der Patient selbst aufkommen muss.


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