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Arzt rückt Krankenakte nicht raus. Wie geht man am besten vor?

Frage von himbeertoni himbeertoni

Der behandelnde Arzt meiner Mutter will die Krankenakte nicht rausgeben, obwohl das jedem Patienten zusteht. Wie geht man jetzt am besten vor?

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Antworten (11)

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    Antwort von vincent vincent

    http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Akteneinsichtsrecht_Gutachten.htm Informiere dich bitte hier. Hier schreibt ein RA zu dem Thema.

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    Antwort von mani08 mani08

    Recht auf Auskunft, Recht auf Einsicht in die Krankenakte und Recht auf Herausgabe der Patientendaten

    Ärzte sind im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit zur Dokumentation ihrer Behandlung -nicht nur aus Abrechnungsgründen- gesetzlich verpflichtet.

    Will nun der Patient seine Krankenakte / Patientendaten einsehen, so hat er eine Recht darauf. Mit Beschluß vom 09.01.2006 -2 BvR 443/02- hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß der Patient generell ein geschütztes Interesse daran hat, zu erfahren, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wurde, welche Daten sich dabei ergeben haben und wie man die weitere Entwicklung einschätzt. Der Anspruch des Patienten auf Einsicht seiner Krankenunterlagen hat seine Grundlage unmittelbar im grundrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Patienten und muss daher nur zurücktreten, wenn ihm entsprechend wichtige Belange entgegenstehen. Dies kann dann der Fall sein, wenn es sich um persönliche Einschätzungen bzw. Kommentare des behandelnden Arztes handelt, beispielsweise im psychiatrischen und psychotherapeutischen Bereich.

    Das Recht des Patienten bezieht sich jedoch nur auf die Einsicht der Patientenunterlagen, nicht jedoch auf die Aushändigung der original Patientenunterlagen. Insoweit muß sich der Patient mit Fotokopien begnügen. Auch ist der Arzt berechtigt, die für die Kopien der Patientenunterlagen getätigten Ausgaben an den Patienten weiterzugeben. Das Kopieren kann der Arzt dem Patienten auferlegen. Jedoch wird der Arzt in der Praxis die Kopien in aller Regel selber fertigen, um die original Patientenunterlagen nicht aus der Hand geben zu müssen. Der Patient, oder dessen bevollmächtigter Vertreter, nach dem Tode des Patienten auch nahe Angehörige und Erben (sofern dies dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entsprochen hätte), haben das Recht in die Patientenakte Einblick zu nehmen.

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    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Sie muss einen Antrag auf Akteneinsicht beim arzt einreichen. Dann bekommt sie gegen Gebühr eine Kopie der Akten. Darin sind aber keine Notizen der Ärzte bzw. auch keine Befunde, die eine verschlechterung ihres Zustandes bedeuten könnten, wenn sie sie lesen würde. Den Arzt auf seine Augabepflicht nochmals hinweisen.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Es stimmt nicht ganz, wie du es sagt. Der Arzt muß dem Patienen nur jeden Befund eröffnen und auch Einsicht in die Befunde geben und diese dem Patienten auf Anforderung aushändigen. Die Akte selbst ist Sache des medizinischen Personals und der Krankenasse usw.

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    Antwort von LowNils LowNils

    Es gibt auch so Schlichtungsstellen, meist halten die jedoch zu den Ärzten.

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    Antwort von gemaalsa gemaalsa

    Wende dich an die Arzt- Vereinigung

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Der Arzt muß sie dir geben. Frage bei deiner Krankenkasse nach. Manche nehmen eine kleine Gebühr dafür (was ich allerdings auch nicht verstehe). Oder eben ein neuer Arzt, der dann die Akte anfordern kann.

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    Antwort von bulli66 bulli66

    anderen arzt nehmen, der kann die akte anfordern

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    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    ab zum anwalt

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    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    "Rausrücken" muss er sie auch nicht, denn die Akte ist Eigentum des Arztes, und er muss sie mindestens 10 Jahre archivieren.

    Der Arzt muss aber auf Wunsch des Patienten Einsicht in die Akte gewähren oder eine Kopie anfertigen, für deren Kosten der Patient selbst aufkommen muss.

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    Antwort von bgd24 bgd24

    Die Akte ist dein Eigentum, vielleicht zur Krankenkasse

    Kommentar von z95959599 z95959599z95959599

    Nein, die Krankenunterlagen sind nicht dein Eigentum! Es sind Aufzeichungen des Arztes über dich und er hat dafür sogar eine Aufbewahrungspflicht für 10 Jahre. Er kann dir von den Unterlagen über dich Kopien anfertigen, aber die kosten evtl. etwas. Wenn du den Arzt wechseltst, kann der neue Arzt die Befunde per Überweisung anfordern. Wenn dir ein Arzt deine Befunde aushändigt bzw. überlässt ist das lediglich goodwill, mehr nicht!

    Kommentar von bgd24 bgd24bgd24

    Hast Recht, habe etwas verwechselt. Sorry

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