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Arzt macht eine Untersuchung und überseht etwas Schlimmes

Frage von Montana425 Montana425

Hallo meine Mutter hat vorhin mitbekommen das sie etwas in ihrer Gebärmutter hat das schon 10 cm groß ist genau weiß sie es nicht aber sie kann jetzt keine Kinder mehr kriegen da die Gebärmutter jetzt entfernt werden muss.

So jetzt zum Arzt sie hatte Letztes Jahr Februar 2011 eine Untersuchung beim Arzt der ihr garantieren konnte das ihre Gebärmutter in Ordnung ist, dies aber nicht der fall war und er das (Etwas) was jetzt in meiner Mutter Gebärmutter ist übersehen hat und es nach und nach immer größer würde bis meine Mutter einen anderen Arzt aufgesucht hat und der ihr denn diese nachricht erzählt hat und das das (Etwas) in der Gebärmutter schon mehr als 1 Jahr in ihrer Gebärmutter ist.

Meine Frage ist, was können wir dem Arzt vorwerfen denn meine Mutter wollte noch 2 Kinder und das kann sie jetzt nicht mehr und wenn ein Arzt seine Arbeit nicht ordenlich macht und dann sowas raus kommt dann verschwände ich auch keine Zeit mehr um ihn an zu Zeigen

Ich werde mit meiner Mutter noch zum Anwalt gehen doch ich würde jetzt gerne ungefär wissen was alles ich den Arzt vorwerfen könnte und was für eine strafe er bekommen würde.

Ich bedanke mich jetzt schon für jede Hilfreiche antwort Mfg. Montana425

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Antworten (5)

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    Antwort von Djoser Djoser

    Du und deine Mutter werfen dem Arzt vor, vor ca. einem Jahr die "Raumforderung" in der Gebärmutter (wahrscheinlich ein Uterusmyom) übersehen zu haben.

    Hierbei kann dem Arzt zumindest keine Straftat vorgeworfen werden, denn fahrlässig etwas in der Diagnostik zu übersehen ist für einen Arzt nicht strafbar. Natürlich könntet ihr zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen, denn man könnte sich vorstellen, dass ein frühzeitiges Erkennen des Myoms keine komplette Gebärmutterentfernung zur Folge gehabt haben musste.

    Das finanzielle Risiko eines solchen Schadenersatzprozesses liegt aber ganz auf eurer Seite. Um mit einer einigermaßen akzeptablen Wahrscheinlichkein diesen Prozess gewinnen zu können, müsst ihr nämlich zweifelsfrei nachweisen, dass das Myom vor einem Jahr nicht nur schon vorhanden war, sondern von einem Facharzt für Gynäkologie mit dessen üblichen Methoden (vaginaler Ultraschall) auch zu erkennen gewesen sein musste.

    Ganz sicher hat der Arzt deiner Mutter damals auch nicht "garantiert" das alles o.k. ist, denn solche Aussagen treffen Ärzte nie, er hat sicher nur sinngemäß gesagt, dass er nichts Ungewöhnliches entdecken könne. Da Uterusmyome unterschiedlich schnell wachsen, kann man auch nicht von der heutigen Größe auf die damalige Größe zurückrechnen. Es kann also ohne weiteres nicht nachgewiesen werden, dass das Myom vor einem Jahr tatsächlich schon vorhanden war und der Arzt es hätte erkennen müssen. Die einzige vorstellbare Möglichkeit wäre, dass man auf den damals angefertigten Ultraschallbildern eine Veränderung findet, die einem Myom entspricht und die der Arzt hätte erkennen und als Myom indentifizieren müssen.

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Hat der Arzt grob fahrlässig oder planvoll die Krankheit übersehen? Wenn ja, geht zum Anwalt. Wenn er sich einfach geirrt hat, wird auch der Anwalt nicht viel machen können.

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    Antwort von Sahaki Sahaki

    Sei froh, dass der Arzt diese "Etwas" gesehen hat - deine Mutter soll sich schnellstmöglich operieren lassen - und wenn Du ca 16 Jahre alt bist (Du willst dich ja um einen Ausbildungsplatz bewerben), denke ich nicht , das deine Mutter noch Kinder haben will.

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    Antwort von LaFe1234 LaFe1234

    Hallo Montana,

    ich bin auch nur ein Laie - das erstmal vorweg!

    Ich weiss aus eigener Erfahrung das man nur innerhalb von 3 Jahren etwas anzeigen kann wegen der Verjährung (so wurde es uns mitgeteilt). Das mit dem Arzthaftungsrecht ist nicht ganz unkompliziert.

    So wie ich das jetzt verstanden habe, hat der Arzt ja nun gemerkt / zugegeben das er etwas übersehen hat? Auch Ärzte sind Menschen und machen Fehler.

    Natürlich ist das sehr traurig weil noch ein Kinderwunsch vorhanden ist. Ein Gutachten könnte von Vorteil sein. Ich würde mir die Akte vom Arzt auf jeden Fall abholen (Rötgen,- und Ultraschallbilder e.t.c), falls diese gemacht wurden.

    Versuchen kann man es auf jeden Fall. Der Gang zum Anwalt bleibt euch natürlich nicht erspart.

    Viel Erfolg und alles Gute!

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    Antwort von Jewiberg Jewiberg

    Der wird vermutlich gar keine Strafe bekommen. Ihr könnt ja nicht beweisen, das dieses Etwas vor einem jahr schon erkennbar war. Dazu reicht nicht die Meinung eines anderen Arztes aus. Das muß dann schon gutachterlich festgestellt werden. Das heißt, der Arzt der euch das gesagt hat müßte ein Gutachten erstellen in dem er feststellt. das dieses Etwas auch schon vor einem Jahr da war und vor allem für den Kollegen bei der Untersuchung schon erkennbar war. Ich bezweifele, das er das macht. Und so ein Gutachten kann auch schnell mal ein paar tausend Euro kosten.

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