Hallo "cremedeylacreme",
deine Frage kann s o leider nicht zuverlässig und damit leider auch nicht hilfreich beantwortet werden.
Um deine Frage zuverlässig und für dich hilfreich beantworten zu können, fehlt es "leider" an einigen weiteren wichtigen Hinweisen, die für die Beurteilung der Frage nötig wären, ob die Information, die der Arzt deinen Eltern zugeleitet hat, lediglich überflüssig, oder aber falsch und schließlich evtl. sogar die die Ärzten "grundsätzlich" bindende Schweigepflicht verletzt hat.
Um das beurteilen zu können, wäre es nützlich, zu wissen, in welcher ? "Beziehung" du zu dem Arzt stehst.
Damit meine ich:
Kennst du den Arzt schon länger ?
Ist er möglicherweise der Hausarzt deiner Familie und kennt er daher auch deine Eltern näher ?
Gehst du öfter zu diesem Arzt ? u n d hast ihn möglicherweise ebenfalls schon öfter um ein Attest gebeten (z.B. um dich des öfteren von Klausuren oder speziellen Unterrichtsfächern wie z.B. Sport freistellen zu lassen), von dem er -aus gutem Grund- meint, dass deine Eltern das erfahren müssen?
Was ich damit meine ist folgendes und ich will auch deutlich sagen, dass ich den "Sportunterricht" nur beispielhaft nenne. Es kann auch einen beliebigen anderen Grund haben.
Hast du dir erstmalig ein Attest von ihm ausstellen lassen, z.B. um vom "Sportunterricht" in der Schule (einmal oder generell) freigestellt zu werden. Das z.B. könnte schon ein Grund sein, weshalb der Arzt eine dringende Info-pflicht gegenüber deinen Eltern gesehen hat. Denn eine evtl. dauernde Freistellung vom Sportunterricht würde ja eine körperliche Beeinträchtigung voraussetzen, von der, wenn sie tatsächlich vorliegt, auch deine Eltern Kenntnis erlangen müssten.
Liegt eine solche körpeliche Beeinträchtigung hingegen nicht vor und du wolltest dennoch ein Attest zur Freistellung "z.B." vom Sportunterricht erreichen, könnte der Arzt annehmen, dass deine Eltern als Erziehungsberechtigte und insoweit für deine geistige und körperliche Entwicklung, vor allem aber auch für deine Erziehung, sprich deine verantwortungsbewusste Wahrnehmung von Pflichten, verantwortliche Personen schon aus diesen Gründen Kenntnis von deinem "Verlangen" haben müssen.
Ich will damit sagen, dass für den Fall, dass dein an den Arzt gerichtetes Verlangen evtl. eine "Grauzone" in deinem Verhalten berührt und der Arzt aus Verantwortungsbewusstsein deine Eltern korrekterweise informieren musste.
Du kannst dir ja mal überlegen, ob du hier weitere Angaben zu den "Hinter"-Gründen deines Arztbesuches machen möchtest.
Ich frage dich ja nicht aus persönlicher Neugier sondern um aufgrund weiterer Hinweise von dir im Sinne meiner Fragestellungen, deinem Wunsch nach Beantwortung deiner Frage möglichst eindeutig und hilfreich nachzukommen.
Gruß hotteb
Stimmt so nicht.