Im Rahmen meiner mittelalterlichen Darstellung (Mittelaltermärkte) hatte ich die Idee, als kräuterkundige Frau Heilkräutermischungen zu verkaufen.
Leider stehen mir dort zu viele Hindernisse im Weg, aufgrund des Arzneimittelgesetzes (Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel).
Deshalb habe ich überlegt, 'Zauberbeutelchen' zu verkaufen. Also kleine Kräuterbeutel, die man aufhängt oder unters Kopfkissen legt oder so.
Da ich dann ja nicht zum Verzehr verkaufe, kann ich das doch ohne Sachkunde machen oder?
Und wie sieht es mit einem Gewerbeschein aus? Muss ich den machen, wenn ich 5 mal im Jahr auf so einem Markt etwas selbstgemachtes verkaufe?
Danke erstmal für die ausführliche antwort.
Ich sehe das arzneimittelgesetz auch als äußerst sinnvoll an. leider stellt es mir in der hinsicht ein paar hindernissein den weg. deshalb bin ich ja umgeschwenkt.
was denkst du, ist mit so beutelchen, die ausdrücklich nicht zum verzehr ausgelegt sind? geht das? ohne hindernisse? und wie ist es deiner meinung nach mit einem gewerbeschein?