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Arzneimittelgesetz auch für Kräutersäckchen?

Frage von Kubique86 Kubique86

Im Rahmen meiner mittelalterlichen Darstellung (Mittelaltermärkte) hatte ich die Idee, als kräuterkundige Frau Heilkräutermischungen zu verkaufen.

Leider stehen mir dort zu viele Hindernisse im Weg, aufgrund des Arzneimittelgesetzes (Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel).

Deshalb habe ich überlegt, 'Zauberbeutelchen' zu verkaufen. Also kleine Kräuterbeutel, die man aufhängt oder unters Kopfkissen legt oder so.

Da ich dann ja nicht zum Verzehr verkaufe, kann ich das doch ohne Sachkunde machen oder?

Und wie sieht es mit einem Gewerbeschein aus? Muss ich den machen, wenn ich 5 mal im Jahr auf so einem Markt etwas selbstgemachtes verkaufe?

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Antworten (2)

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    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Der Unterschied liegt darin, ob ein Produkt als Heilmittel angeboten wird oder als ein Mittel, das der Gesundheitsförderung dient. Zu Recht stellt das Arzneimittelgesetz hohe Anforderungen an ein Medikament. Inzwischen gehört auch der Wirksamkeitsnachweis - nach wissenschaftliich anerkannten Methoden - dazu. Zwar gelingt es der Pharma-Industrie immer noch an einigen Punkten das auszuhebeln, indem Untersuchungen so strukturiert werden, dass die Ergebnisse günstiger erscheinen. Trotzdem sehe ich solche Bestimmungen als Fortschritt an. Es gab Zeiten, wo es reichte, dass eine Heilwirkung behauptet wurde.

    Du wirst sicher nicht in der Lage sein, die notwendigen Untersuchungen durchführen zu lassen. In der Überlieferung über die Wirkung von Heilkräuteren mag Einiges stimmen, Manches stimmt auch nicht. Es ist schwer, dass im einzelnen zu durchschauen. Manches wird vermutlich auch von der modernen Medizin ausgeblendet.

    Wenn Du Deine Kräuter weiter verkaufen willst, schau Dir einmal an, wie Kräuter in Drogerien und Reformhäusern angeboten werden. Dann wirst Du vermutlich einen weg finden. Einige Aspekte findest Du auch im Medizinproduktegesetz. Vielleicht findest Du so eine Chance.

    Kommentar von Kubique86 Kubique86Kubique86

    Danke erstmal für die ausführliche antwort.

    Ich sehe das arzneimittelgesetz auch als äußerst sinnvoll an. leider stellt es mir in der hinsicht ein paar hindernissein den weg. deshalb bin ich ja umgeschwenkt.

    was denkst du, ist mit so beutelchen, die ausdrücklich nicht zum verzehr ausgelegt sind? geht das? ohne hindernisse? und wie ist es deiner meinung nach mit einem gewerbeschein?

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    Antwort von Jerne79 Jerne79

    Du kannst ein Kleingewerbe anmelden. Solltest du auch, denn gerade mit einem Stand solltest du auch mit Kontrollen rechnen.

    Bei den Kräutermischungen bleibt die Frage, zu welchem Zweck die Leute deine Zaubermittelchen kaufen sollen, wenn sie nicht auch als Tees etc. verwendet werden können.

    Kommentar von Kubique86 Kubique86Kubique86

    Danke für die Antwort.

    Nun manche Leute glauben an die Wirkung von so genannten 'Hexenbeuteln' . Oder ähnlichen Sachen (zB ein blatt basilikum in den schuh lockt eine verlorene liebe an. )

    Es wäre ein typisches angebot für einen mittelaltermarkt. schließlich gibt es da auch talismane usw.

    ich würde sogar extra ein warnhinweis (nicht zum verzehr oder so) anbringen.

    also würde es nicht unters arzneimittelgesetz fallen?

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