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Arzneikostenzuzahlungsbefreiung?

Frage von Hausheldi Hausheldi

Gibt es das eigentlich noch? Das Geringverdiener von den Zuzahlungen bei Rezepten, Krankenhaus usw. befreit werden? Ich bin freiwillig versichert, da ich nur einen 400 Euro Job habe.

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Antworten (3)

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    Antwort von heikephs heikephs

    Man soll also bis 2% der jährlichen Brutto-Einnahmen zahlen. Durch große Familie und kleinen Lohn haben wir durch die Freibeträge sogar einen Betrag im Minus-Bereich erreicht.

    Aber wir bekamen beim Arztbesuch nichts dazu! :-)

    Man sagte mir bei der Krankenkasse, wir müßten trotzdem den "Sozialhilfe"-Beitrag bezahlen. Der liegt so bei 82 EUR im Jahr. Vielleicht ist das auch unterschiedlich je nach Kasse.

    Du kannst diesen Betrag bereits im Januar leisten (telefonisch Formular anfordern), dann brauchst Du nichts zu sammeln.

    Das lohnt sich natürlich nur, wenn Du diesen Betrag auch erreichen wirst - ein bißchen kann man sich das ja ausrechnen. 2x Zahnarzt, usw.

    Ganz kostenlos geht's also doch nicht.

    Kommentar von nenee neneenenee

    Der Zahnarzt erfordert keine zweimalige zusätzliche Praxisgebühr / Jahr,wenn es sich um eine reine Kontrolluntersuchung handelt.

    Kommentar von heikephs heikephsheikephs

    Stimmt, habe ich nicht dran gedacht.

    Bei uns gibt's sowas bloß nicht, wir müssen immer gebohrt werden, da kostet es was ...

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    Antwort von philogenes philogenes

    Kleiner Spartipp: alle Kassen haben eine Liste für zuzahlungsbefreite Medikamente. Will heißen sie verhandeln mit Hersteller über den Preis und wenn der Versicherte dieses günstigere sich verschreiben lässt gibt es keine Rezeptgebühr. Das wird natürlich von der Pharamindustrie nicht kommuniziert, gibt aber für die gängigsten Medikamente mittlerweile (über 10.000) Präparate die Rezeptgebühr frei sind. Einfach mal auf die Internetseite deiner Kasse gehen, die sind nämlich an dem Spareffekt sehr interessiert. ;-)

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Gibt es noch.

    siehe

    http://www.abc-der-krankenkassen.de/Zuzahlungsbefreiung.htm

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