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Arzneigebühren

Frage von klauto klauto

Guten morgen, eine Nachbarin hat einen Behinderungsgrat von 100% .Auf Antrag einer Pflegestufe wurde ihr selbst diePflegestufe 1 verweigert mit der begründung sie könnte die Arme noch nach oben bewegen sweiteren bekommt an wen kann man sich wenden oder beschweren.Desweiteren bekomt sie nur 1% an Medikamentenvergütung erstattet ist das so in ordnung?

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Antworten (5)

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Gegen den Bescheid über die Bewilligung einer Pflegestufe bzw. hier nicht-Bewilligung kann man innerhalb einer bestimmten Frist (4 Wochen? steht im Kleingedruckten des Bescheides) Einspruch einlegen. Leider zeigt die Erfahrung, dass viele Menschen sich vor dem Arzt, der die Pflegestufe feststellen soll, nicht "outen" wollen und vieles, was sie eigentlich nicht mehr bzw. nicht mehr allein können, falsch angeben. Zuzugeben, dass man z.B. Probleme beim Toilettengang hat oder sich nicht mehr richtig waschen kann, fällt vielen Menschen schwer. Allein, dass sie die Arme noch hoch heben kann ist kein Kriterium, eine Pflegestufe abzulehnen. Die teilweise Befreiung von der Zuzahlung für Medikamente hat mit der Pflegestufe nichts zu tun. Wenn Deine Nachbarin 1% des Jahresbruttoeinkommens zahlen muss, hat sie schon die niedrigste Stufe. Normalerweise liegt die Befreiungsgrenze bei 2%.

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    Antwort von Anna20277 Anna20277

    Das hast Du falsch verstanden, sie muss nur 1%ihres Bruttoeinkommens für Medikamente zuzahlen aufgrund ihrer chronischen Erkrankung. Bezüglich der Pflegestufe muss sie Widerspruch einlegen.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Ja klar - wenn sie nicht pflegebedürftig ist, weil sie alles selber machen kann, bekommt sie keine Pflegestufe...

    Sie muß vermutlich 1% ihres Einkommens an Zuzahlung leisten. Darüber hinaus bekommt sie von der Krankenkasse alles erstattet. Habe ich das so richtig interpretiert? - Sie soll sich das mal genau erklären lassen, bei der Krankenkasse. - Eventuell kann sie ihren Zuzahlungsbetrag am Jahresanfang einmal leisten und ist dann für den Rest des Jahres zuzahlungsfrei. So macht es mein Bruder jedenfalls.

    Kommentar von Anna20277 Anna20277Anna20277

    Ich zahle am Jahresende auch immer die 1% meines Jahreseinkommens ein , dann bin ich für das folgende Jahr von allem befreit, einschl. der Praxisgebühr.,

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ich nehme an, daß die Einzahlung dann für das Folgejahr gilt. ;-) Genau das habe ich jedenfalls gemeint.

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Hat sie einen Pflegebedarf?

    Kommt sie auf über 45Minuten Hilfebedarf am Tag?

    Dann sollte sie Einspruch erheben.

    Und Anfangen ein Pflegetagebuch zu führen.

    .

    Die Medikamenteerstattung ist am Einkommen gekoppelt.

    Da sollte sie sich mal an ihre Krankenkasse wenden und sich beraten lassen.

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    Antwort von nadine120785 nadine120785

    sobald man chronisch krank ist sinkt der Zuzahlungsbetrag auf ein Prozent...selbst eine Pflegestufe würde daran nichts ändern!!! Ist also korrekt...

    Kommentar von klauto klauto

    Danke,sorry für die Rechtschreibfehler ist mir zu spät aufgefallen

    Kommentar von klauto klauto

    Und was ist mit der Pflegestufe bei 100% Behinderung?

    Kommentar von nadine120785 nadine120785nadine120785

    wenn man zu 100% schwerbehindert ist heißt das nicht zwingend, dass man eine Pflegestufe bekommt. Das ist von der wirklichen Hilfsbedürftigkeit abhängig...ich kenne einige Leute mit 100% die keine Pflegestufe haben...

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