3

artzt und schweigepflicht ? tzz...

Frage von 19Mia94 19Mia94

Hallo, Mein Hausartz hat doch schweigepflicht aber der hat ne tochter in meinem alter ich kenne sie, sie ist in meiner parallel klasse. und zuhause erzählt halt er immer : du deine freundin war heute bei mir.

Dan fragt sie immer was sie hat:

dan erzählt der immer alles

DES KOTZ MICH SO AN, deswegen gehe ich nie gerne zum artz weil ich einfach den nicht vertrauen kann! kann ich es ihn ürgendwie sagen wen ja wie? lg

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (18)

  • 7
    Antwort von Benjy Benjy

    Wende Dich direkt an die Ärztekammer. Das ist ja unglaublich.

  • 4
    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Mir kommt die ganze Sache sehr fadenscheinig vor. Eine so plumpe Verletzung der Schweigepflicht kann ich mir fast nicht vorstellen.

    Kann es vielleicht sein, dass dich die Schulkameradin einfach nur ärgern will?

    Aber dennoch verfügt sie offenbar über medizinische Informationen, die dich betreffen, wodurch ihr Vater so oder so Probleme bekommen kann. Denn er ist wie jeder Arzt verpflichtet, seine Krankenakten gegen die unbefugte Einsicht Dritter (auch Familienangehörige) zu sichern.

    Ich empfehle dir, ihn aufzusuchen und zur Rede zu stellen. Das dürfte den größten Effekt haben. Eine Beschwerde bei der Ärztekammer wird sicherlich im Sande verlaufen.

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    ;-)

    Kommentar von Tigerkater TigerkaterTigerkater

    DH ! Nur dass mit der Ärztekammer sehe ich nicht so ganz negativ. Ich würde der jungen Dame daher raten, ihre Eltern doch um eine Anzeige bei der Ärztekammer zu bitten. Immer natürlich nur unter der Voraussetzung, dass diese Beschuldigungen sicher stimmen.

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    DH, ja des stimmt,

  • 2
    Antwort von Leichnam69 Leichnam69

    Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht) im engeren Sinn ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Private (Berufsgeheimnisträger), wie auch Amtsträger des Staates selbst verpflichtet sind (sog. Amtsgeheimnis).

    Regelmäßig besteht eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich dessen, was dem Verpflichteten gerade in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder auf andere Weise bekannt wurde.

    Das betrifft z. B. im medizinischen Bereich alle personenbezogenen Daten und Tatsachen wie z. B.

    die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungsverhältnis zu einer bestimmten Person bestanden hat, die Art der Verletzung oder Erkrankung, der Unfallhergang, Krankheitsverlauf etc., die Ergebnisse der Untersuchung, die Diagnostik und (Verdachts-)Diagnose, die durchgeführten Maßnahmen, alle übrigen Informationen, die dem Helfer während des Behandlungsverhältnisses bekannt wurden (z. B. Wohn- und Lebenssituation, Sucht, sexuelle Vorlieben, Vermögenslage, körperliche Hygiene). Dies gilt, soweit die Einzelheiten Rückschluss auf eine bestimmte, damit identifizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten/Klienten hinaus.

    Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind z. B. auch Angehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind), Berufskollegen und Vorgesetzte des Schweigepflichtigen, soweit diese nicht selbst mit der Bearbeitung des konkreten Falles des Betroffenen befasst sind, die eigenen Freunde und Familienangehörige des Verpflichteten, die Massenmedien und abhängig von gesetzlichen Regelungen: Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

    Mit der Verschwiegenheitspflicht geht in vielen Fällen ein Recht zur Zeugnisverweigerung vor Gericht einher, auf das sich die Verpflichteten berufen können (in Deutschland z. B. § 53 StPO im Strafverfahren oder § 383 ZPO im Zivilverfahren).

    Kommentar von Tigerkater TigerkaterTigerkater

    Mit diesem kurzen Hinweis ist der jungen Dame sicher sehr geholfen !!

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48

    ich wage das mal zu bezweifeln..hier will sich nur jemand wichtig machen, sehr wichtig...

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Echt?! Ich dachte pupertär .. ;-)

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    NEIN, des stimmt.. ich habe ja nix ernstes gehabt aber drotzdem mag ich des nicht okay!

    Kommentar von Abigail AbigailAbigail

    Andreas48 Das war auch mein erster Gedanke.

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    wen des euer erster gedanke ist braucht ihr ja nicht zuantworten okay!

  • 2
    Antwort von Joe17 Joe17

    Da hast du Recht, dass darf er nicht! Sprich ihn drauf an!

  • 2
    Antwort von Eselin Eselin

    Ich würde den Arzt wechseln, wenn es sicher ist, dass es so ist. Aber kann es sein, dass deine Klassenkameradin damit nur angeben will und der Vater nicht wirklich was erzählt hat? Weiß sie denn wirklich Details, die sie nicht wissen könnte, wenn der Vater ihr nichts erzählt hätte?

    Kommentar von 20DaSa03 20DaSa0320DaSa03

    Vielleicht hat sie auch Zugang zu der entsprechenden Patientenkartei. Manche Ärzte haben ja ihre Praxis im gleichen Haus wo sie auch wohnen!

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    JA; SIE WEIß ALLES WAS ICH IHN ERZÄHLT HABE UND EIG. SOLLTE SIE MIR DES NICHT ERZÄHLEN VON IHREM DAD AUS

    Kommentar von Benjy BenjyBenjy

    Und dafür wollen die Ärzte noch mehr Geld... Wahnsinn

    Kommentar von Eselin EselinEselin

    Wissen deine Eltern das schon? Schalte deine Eltern ein, damit rechtl. Schritte gegen das Verhalten dieses Arztes unternommen werden können.

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    ja sie wissen es,..

  • 1
    Antwort von Quandt Quandt

    So etwas stellt einen Verstoß nach § 203 StGB dar und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet, - nur beweisen muss man es können! ;-)

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    ok

  • 1
    Antwort von tigerchen71 tigerchen71

    Ganz ganz übel, wenn Du´s beweisen kannst, dass er Krankengeschichten weitergibt, direkt an die Aärztekammer wenden.

  • 1
    Antwort von zauberfeetina zauberfeetina

    ein arzt legt ein gelübte ab das er schweigt.... ??? er darf nichts sagen, ausser du bist tot.

    tina

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Nö, das mit dem Gelübte sind die katholischen Priester. Der Arzt untersteht der ärztlichen Schweigepflicht, welche gesetzlich verankert ist.

    Kommentar von evis78 evis78evis78

    Die Schweigepflicht , geht über den Tod hinaus.

  • 1
    Antwort von mcchris mcchris

    Wenn das stimmt, könnte er seine Lizenz verlieren.

  • 1
    Antwort von flamingstar flamingstar

    Nun, das darf der Arzt nicht. Er darf auch in seiner Familie nicht über seine Patienten erzählen, schon gar nicht namentlich nennen. Dafür könnte man ihn anzeigen.

    Und von mir so nebenbei ein kleiner Tipp. Schau mal in den Duden, wie man einige Wörter richtig schreibt. Du siehst es beim Schreiben hier anhand der unterstrichenen Wörter, wenn du diese falsch schreibst.

  • 0
    Antwort von Pintxo Pintxo

    So was geht gar nicht. Das darf der nicht und dafür kann man kein Verständnis haben. Er darf zu Hause sagen, dass er da mal eine Patientin hatte, die ..., aber niemals so, dass daraus erschlossen werden kann, um welche Person es sich handelt! Was kannst du jetzt konkret tun?

    1. Arzt wechseln (Auf jeden Fall. Der Typ hat dein Vertrauen verwirkt.)

    2. Sag es dem/r VertrauenslehrerIn.

    3. Sag es deinen Eltern.
    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    meine eltern wissen bescheid ich will auch artz wechseln dem vertraue ich nimmer

    und wiso lehrer?

  • 0
    Antwort von Praline Praline

    Eigentlich ja. Aber die quaken alles aus! Eine Dorfzeitung ist dagegen ein Waisenknabe!

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    hä?

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    achso jetzt checke ich es ja...

  • 0
    Antwort von Andokai Andokai

    Sofort die Ärztekammer einschalten. Das darf ja wohl nicht wahr sein.

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    ist aber wahr,..

    Kommentar von Andokai AndokaiAndokai

    Das geht so nicht. Der kann dafür seine Aprobation (Zulassung als Arzt) verlieren. Geh gegen den vor. Wer weiß denn, über wen der noch so alles redet. Vielleicht sogar noch beim Bierchen mit den Kumpels. Nee, nee, daum sofort Ärztekammer einschalten.

  • 0
    Antwort von Carlotta2009 Carlotta2009

    Das darf er natürlich nicht! Sprich' ihn doch mal direkt darauf an. Mal sehen, wie er dann reagiert. Ansonsten rate ich Dir, den Hausarzt zu wechseln!

  • 0
    Antwort von Teify Teify

    Wenn der das wirklich macht, dann sagst du ihm einfach mal, dass du das nicht möchtest.

  • 0
    Antwort von Sandy9 Sandy9

    Natürlich kannst du ihm das sagen. Wie? Direkt ins Gesicht.

  • 0
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Wenn Du bei diesem Arzt bleiben willst, sprich ihn einfach darauf an. Er darf es seiner Tochter aber nicht sagen, wenn Du bei ihm warst.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.