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Artikelbeschreibung und BIlder 1:1 Übernommen...

Frage von guerteltier1 guerteltier1

Bei Ebay hat ein Käufer etwas bei mir gekauft. Dann fiel Ihm auf "Ich hab das falsche gekauft" und wollte vom Kauf zurücktretten, dies sah ich aber (aus Prinzip) nicht ein, da dieser vorher noch fragen dazu stellte, die wahrheitsgemäss beantwortet wurden.

Nun Bewertete er mich neutral(Erwähne ich weils gleich neriollespielt)

So, nun verkauft er diesen Artikel wieder (Soweit ja alles Oki), dreisster weisse klaute er MEINE Texte und Fotos und übernahm diese 1:1.

Ich hab den Fall nun Ebay gemeldet und Ihm ein nettes schreiben zukommen lassen mit aufforderung einer Lizensgebühr.

Wie gehe ich aber nun vor, wenn er dies Ignoriert? Anzeige? Mahnverfahren? Anwalt?

Dank der neutralen bewertung, die er aus rache abgab, sehe ich nicht ein die sache auf sich beruhen zu lassen!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Doppelherz Doppelherz

    Bilder sind urheberrechtlich geschützt.

    http://www.wortfilter.de/Tipps/t002.html

    Bilder sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, Texte (wie beispielsweise Artikelbeschreibungen) nicht immer: Texte müssen eine sogenannte "Schöpfungshöhe" aufweisen. Damit ist gemeint, dass ein einfacher Dreizeiler oder eine kurze Aufzählung technischer Daten noch keinen urheberrechtlichen Schutz genießt, eine umfangreiche (selbst geschriebene) Artikelbeschreibung dagegen schon.

    Wer sich also im Internet an fremden Photos für die eigene Website oder einer andere Veröffentlichung "bedient", dem muss klar sein, dass er damit in den meisten Fällen die Rechte eines Anderen verletzt. Wird dem Inhaber der Rechte dies bekannt, so hat er verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Er kann die Sache auf sich beruhen lassen, er kann die Verwendung nachträglich genehmigen und dafür beispielsweise ein entsprechendes Nutzungshonorar verlangen oder er kann darauf mit einer Abmahnung reagieren, die für den Empfänger erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken bedeutet, da zumeist auch eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall beigefügt ist.

    Kommentar von guerteltier1 guerteltier1guerteltier1

    Er wurde nun Angezeigt, da er noch frech und beleidigend wurde.

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    Antwort von JuergenM JuergenM

    Ebay Kontaktieren. Mit dem Text wird es schwierig, aber das Bild ist urheberrechtlich geschützt. Lizenzgebühr?? Würd ich nicht verlangen, sondern eine Anzeige des Straftatbestandes, den er auch begangen hat. Die Bewertung: Mit der selben Klage: Per Gerichtsbeschluss entfernen lassen, wenn Ebay nicht von sich aus handelt. Wenn der Artikel noch drin ist, gleich morgen aufs Gericht, per "einstweiliger Verfügung" das Angebot entfernen lassen. Welcher dieser Punkte dein Anwalt durchbringen kann, ist letztendlich eine Sache des Gerichts... Aber: Handle!

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Erstmal wäre zu klären, was das für ein Bild ist.

    Ist das künstlerisch besonders wertvoll oder ein Allerweltsfoto mit Deiner billigen Kamera?

    Ist dem so, dann hast Du keinen Schaden und demzufolge brauchst Du Dir da keine Gedanken machen.

    Das gleiche gilt für die Bewertung. Sind da Beleidigungen drin oder Unwahrheiten? Dann kannst Du das auch vergessen.

    Wenn Du also vor Gericht ziehen willst, dann frage mal JuergenM, ob er für Dich die Kosten übernimmt.

    Aber Du kannst mir mal Deinen Artikel zeigen und den neuen auch.

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