Hallo ich muss einen Artikel zurückschicken habe aber den Originalverpackung nicht mehr. Die Rechnung ist vom 20.01 also noch innerhalb der 2 Wochen. Ist dies ohne weiteres möglich oder gibts da Probleme?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo ich muss einen Artikel zurückschicken habe aber den Originalverpackung nicht mehr. Die Rechnung ist vom 20.01 also noch innerhalb der 2 Wochen. Ist dies ohne weiteres möglich oder gibts da Probleme?
Vielen Dank für die Hilfe!
Das ist juristisch kein Problem! Der Artikel muß "neu" sein, also keine Gebrauchsspuren haben. Das, was Dir berechnet werden kann ist eine neue Verpackung und evtl. Gebühren für neu zu beschaffende Papier, w.z.B. Bedienungsanleitung ,Garantiezettel u. Ä. Portokosten: steht in der AGB , das hängt meist von der Kaufhöhe ab. Bei der Rücksendung ist zu beachten: ob ein Rücksende/Abholschein oder Nr. nötig ist. Der Artikel muß vollständig mit kompl. Zubehör u.dergl. ordnungsgemäß so verpackt sein, daß ein Bruch oder Beschädigung ausgeschlossen ist; sonst kann der Empfänger behaupten - der Artikel ist defekt angekommen, und muß deshalb bezahlt werden. Aber bedenke, daß nur eine Wandlung (Rückgängimachen, eines Kaufes) nicht gesetzmäßig geduldet weren muß. Nur bei nicht behebbarem Mängel muß der Verkäufer das dulden! Bei Nichtgefallen wäre das Kulanz.
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