3

Artikel zurück gegeben. Kaufpreis bekommen aber den Versandpreis nicht!? Richtig oder falsch?

Frage von RRSTuning RRSTuning

Ich habe bei ebay einen Artikel bestellt, erhalten und zurückgeschickt (falsche Beschreibung). Jetzt habe ich den Kaufpreis zurückerstattet bekommen aber die Versandgebühr (zu mir und zu ihm zurück) nicht.

Muss der Verkäufer (Händler) mir das Geld nicht auch zurück zahlen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 4
    Antwort von sanne172 sanne172

    Wenn der Warenwert 40 Euro nicht überschreitet, mußt du die Rücksendekosten selber tragen.
    Die Versandgebühr zu dir hin müßte er allerdings erstatten.

  • 3
    Antwort von Bubumann66 Bubumann66

    Der Versandpreis muss nur vom Verkäufer getragen werden, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt. Das steht im Fernabsatzgesetz. Ansonsten mal in die AGB des Anbieters schauen.

  • 0
    Antwort von bisiebibbi bisiebibbi

    wenn der warenwert unter 40 euro liegt mußt du selbst zahlen

  • 0
    Antwort von RRSTuning RRSTuning

    Retouren müssen frei erfolgen, unfreie Sendungen werden nicht angenommen.Die Erstattung der Gebühren behalten wir uns vor. (Originaltext aus seiner Widerrufs- oder Rückgabebelehrung)

    Heißt das jetzt, dass er es nicht zurückerstatten muss?

    Der Mann in der Postfiliale wollte das Geld (6,90€) auf jeden Fall von mir haben. Habe aber auch gesagt, dass der Empfänger zahlt, da es Retour ist.

  • 0
    Antwort von saan71 saan71

    ich finde, das ist ein Streitfall. Du schreibst, dass der Artikel falsch beschrieben war, d.h., der Verkäufer hat dir eigentlich etwas anderes verkauft als du erwartet hast, lt. Beschreibung. So war das eigentlich eine Irreführung und hat nichts mit einer normalen / regulären Rückgabe zu tun. Der Verkäufer müsste meines Erachtens auch die Versandkosten und Rücksendekosten erstatten. Aber das durchzuboxen musst du dir genau überlegen ob sich das lohnt........... Gruß und schönen Abend noch

  • 0
    Antwort von MoxFoulder MoxFoulder

    versandkosten bleiben immer hängen ...

  • 0
    Antwort von Sonne14 Sonne14

    hast du seine rücksendebed. gelesen? meist muss die ware auf seine eigenen kosten retour schicken! ist gängig! ob rechtlich ok, keine ahnung!

  • 0
    Antwort von Solingen1996 Solingen1996

    äm richtig... naja... kann mann nicht genau sagen.. aber eigentlich richtig..

    Kommentar von BigKingXXL BigKingXXLBigKingXXL

    toller,hilfreicher Kommentar eines 12 jährigen.....

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.