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*Artikel verkauft bei eBay ---> Frage UNTEN !!! *

Frage von MsHanan17 MsHanan17

Hallo,

ich habe einen Schulranzen auf eBay gestellt. Ich hab auch einen Sofortkaufpreis angegeben von 70 € Man kann ja kein Mindestpreis bei solchen Sachen machen. Für den Artikel hab ich aber leider 27€, einen sehr niedrigen Preis gekriegt als ich gehofft hatte. Die Bieterin hat des per Paypal bezahlt. Ich hab den Artikel jedoch nicht abgeschickt. **Hab ich das Recht es zu behalten oder muss ich es abschicken? ** Ich hoffe auf Antworten! Danke

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r MsHanan17,

natürlich kannst Du Dich auch zum Thema „Ebay“ auf unserer Plattform informieren. Wir möchten allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Teilnahme bei Ebay entsprechend der AGB von Ebay erst ab erreichter Volljährigkeit (18 Jahre) erlaubt ist.   Vielen Dank für Dein Verständnis!

Herzliche Grüsse

Fred vom gutefrage.net-Support

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Antworten (9)

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    Antwort von Reling Reling

    Wie deinen Fragen zu entnehmen ist, bist du noch minderjährig. Somit hast du weder bei Ebay noch bei PayPal etwas zu suchen. Diese deine Frage zeigt einmal mehr, wieso Ebay erst ab 18 ist.

    Und: selbstverständlich müsstest du versenden.

    Kommentar von MsHanan17 MsHanan17

    Soory aber das eBay-Konto ist nicht mir, und meine Eltern haben gesagt ich soll auf gutefrage.net Fragen !

    Kommentar von gfohnekritik gfohnekritikgfohnekritik

    warum wissen deine eltern nicht was ein kaufvertrag ist ? so etwas gehört zur allgemeinbildung

    Kommentar von MsHanan17 MsHanan17

    & mach die Tags weg! Minderjährige bei Ebay und so.. -.-"

    Kommentar von gfohnekritik gfohnekritikgfohnekritik

    die tags werden gebraucht , damit ebay das findet , ich werde den account deiner eltern mal zur überprüfung an die ES senden

    Kommentar von Reling RelingReling

    Du schreibst:

    ich habe einen Schulranzen auf eBay gestellt. Ich hab auch einen Sofortkaufpreis angegeben

    Selbst wenn es das Ebay-Konto deiner Eltern wäre, wäre das illegal: denn die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden.

    Also vergiss deine Ausreden, glaubt dir eh niemand.

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    Antwort von ickeffm ickeffm

    SO VERKÄUFER WIE DICH BRAUCH EBAY!!! VERSCHICK DEN ARTIKEL UND DANN CLOSE DEIN ACCOUNT

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    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Selbstverständlich mußt du den Ranzen verschicken! Du hast nen Kaufvertrag abgeschlossen. Und bei Ebay kann man sehr wohl einen Mindestpreis angeben; da hättest du vorher genauer lesen müssen, oder eben NUR Sofortkauf anbieten sollen.

    Kommentar von MsHanan17 MsHanan17

    Ich habe bei der "HILFE" von eBay geguckt,da stand dass man nur bei hochwertigen Sachen Mindestpreise angeben kann ! UND NICHT BEI SOWAS

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Sorry, das ist dann wohl eine der "Neuerungen" bei Ebay, die an mir vorbeigegangen sind. Ich konnte das früher bei jedem Artikel angeben; habe jetzt schon länger nichts mehr verkauft.

    Dennoch hättest du ja die Möglichkeit gehabt, nur und ausschließlich "Sofortkauf" anzubieten, vielleicht noch mit "Preisvorschlag"; dann wäre der Ranzen nicht so günstig weggegangen. Das ist eben das Risiko bei Ebay....

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    Antwort von mineralixx mineralixx

    Klar hätte man auch einen Mindestpreis angeben können. Wenn du das nicht getan hast, bist du selbst Schuld. Wer lesen kann, ist immer im Vorteil!

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    Antwort von WeVau WeVau

    Den mußt du wohl abgeben.

    Kommentar von derleopardi derleopardiderleopardi

    nicht nur "wohl", sondern ganz sicher ....

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    Antwort von thebigcoolman thebigcoolman

    Musst du verschicken

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    Antwort von Valorhor Valorhor

    Du musst es wegschicken, so läuft Ebay nunmal.

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    Antwort von Wankwanderer Wankwanderer

    Nein du musst zu diesem Preis liefern und davon gehen auch noch die Ebaygebühren ab

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    Antwort von Wutklumpen Wutklumpen

    Du musst es schicken. Vollwertige Auktion.

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