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Artikel neu obwohl die Verpackung geöffnet ist?

Frage von LeoIV LeoIV

Hallo,

kann man einen Artikel als neu bezeichnen, wenn die Verpackung geöffnet worden ist und ein Teil entfernt wurde, der Artikel ansonsten aber wirklich "neu" ist? Das ist mir bei eBay nämlich passiert und ich frage mich ob ich ein Anrecht auf Zusendung des fehlendes Teiles habe (auch wenn das fehlen mehr oder weniger erwähnt wurde).

Gruß, Leo

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Antworten (5)

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    Antwort von Carlo02 Carlo02

    nein, dann ist er gebraucht. und wenn auch noch ein teil fehlt, unvollständig.

    Kommentar von LeoIV LeoIVLeoIV

    http://pages.ebay.de/artikelneu/

    Da steht es eigentlich auch.

    Kommentar von LeoIV LeoIVLeoIV

    Du meinst also, der Verkäufer muss mir das fehlende Teil nachschicken?

    Kommentar von Carlo02 Carlo02Carlo02

    das kommt drauf an, wenn er es in seiner artikelbeschreibung erwähnt hat, dann nicht. hat er es nicht, muß er es dir nachsenden. war es denn ein privatkauf? (da wird es schwierig, ihn in regress zu nehmen.)

    Kommentar von LeoIV LeoIVLeoIV

    Nö, ist ein gewerblicher Verkäufer. Der Link ist: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250520803133&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

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    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    Definitives JA! Ich habe einmal einen Schadensersatzprozess gewonnen, in dem es u.a. um diese Fragestellung ging. Die Verkäuferin hat einen neuen Artikel zugesichert, letztendlich aber garnicht geliefert. Sie wollte sich später damit rausreden, dass der Artikel bereits aus der Packung genommen wurde und zum testen eingeschaltet worden sei, daher also gebraucht ist. Hat der Richter nicht gelten lassen.

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    Antwort von Diana77 Diana77

    ein Artikel kann trotzdem neu sein, auch wenn die Verpackung geöffnet wurde. Wie oft hat man z.B. Kleidung im Schrank hängen, welche man nie getragen hat? Diese ist ja auch nicht mehr in der Originalverpackung und trotzdem neu. Allerdings sollte dann halt erwähnt werden, dass sie z.B. 1x gewaschen wurde und seither unbenutzt im Schrank hängt. Wenn der Verkäufer in seinem Angebot darauf hingewiesen hat, dass 1 Teil fehlt, hast Du keinen Anspruch darauf! Der Verkäufer hat es erwähnt und somit seine Pflicht erfüllt. Das heißt, Du wusstest vor dem Kauf darüber schon bescheid!

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    Antwort von parisien parisien

    auch wenn die verpackung aufgerissen worden ist, ist der artikel trotzdem neu.da der anbieter angegeben hat das ein teil fehlt hast du keinen anspruch auf das fehlende teil.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Generell kann ein Privatverkäufer keine NEUEN Artikel verkaufen.

    Hier kann man nur unbenutzt oder neuwertig schreiben.

    Ist es ein gewerblicher Händler, dann muß die Packung original verschlossen sein und logischerweise fehlt dann nichts.

    Kommentar von Phunkydata PhunkydataPhunkydata

    Sicher kann ein Privatverkäufer neue Artikel verkaufen!

    Kommentar von parisien parisienparisien

    sicher kann ein privater neue artikel in einem unbestimmten rahmen verkaufen so lange er den artikel vorher nicht mit gewinnabsicht gekauft hat. die verpackung muss auch nicht original verschlossen sein. in der auktionsbeschreibung sollte aber beschrieben sein das die verpackung nicht mehr original verschlossen ist. auch ist es falsch das bei einer ware die original verschlossen ist nichts fehlen kann.

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Warum kann ein privater nichts neues verkaufen?

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