Hallo Leute,
folgender Fall: wir nehmen Ware zurück die nicht so gut gelaufen ist (Klausel im Vetrag) haben aber vereinbart das diese im wiederverkauffähigem Zustand sein muss.
gibt es eine Klausel für die Definition von "wiederverkauffähigkeit" also geht es dabei um komplett einwandfreie ware? oder bedeutet wiederverkaufsfähigkeit auch so genannte B-Ware? (mit kratzern, abschürfungen etc.)
Bitte helft mir weiter
LG honey
ja aber ist irgendwo speziell das wort wiederverkaufsfähig definiert?
ja was?
ware die quasi verkauft wurde, ABER es wurde vereinbart das wenn der käufer die ware nicht innerhalb eines jahres weiterverkaufen kann dann darf er sie uns in einem wiederverkaufsfähigem zustand zurücksenden. Jetzt ist die aber verkratzt zurückgekommen.
OK, also Kulanz. Weil beim Fall Fernabsatz mit Endkunden muss man quasi jede nur denkbare Verschlechterung schlucken.
Bei deinem Fall stellt sich jedoch eine fast schon philosophische Frage: eine Ware, die jemand ein Jahr lang nicht verkauft bekommt, und dann nicht mal mehr neuwertig vorlegen kann -- die ist doch quasi gar nicht mehr verkaufbar. Hat er doch selbst bewiesen!
Sprich, das kannst Du frei entscheiden, je nach dem ob Du mit dem Kunden noch Geschäfte machen willst, musst Du halt kulant sein, oder auch nicht.
hmm okay alles klar, vielen dank!