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Artikel im HGB bezüglich Retouren bzw wiedeverkauffähigkeit

Frage von HoneyForMoney HoneyForMoney

Hallo Leute,

folgender Fall: wir nehmen Ware zurück die nicht so gut gelaufen ist (Klausel im Vetrag) haben aber vereinbart das diese im wiederverkauffähigem Zustand sein muss.

gibt es eine Klausel für die Definition von "wiederverkauffähigkeit" also geht es dabei um komplett einwandfreie ware? oder bedeutet wiederverkaufsfähigkeit auch so genannte B-Ware? (mit kratzern, abschürfungen etc.)

Bitte helft mir weiter

LG honey

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von freejack75 freejack75

    Fernabsatz/14 Tage oder Rücknahme auf Kulanz bzw. nach anderweitiger Vereinbarung?

    Kommentar von HoneyForMoney HoneyForMoneyHoneyForMoney

    ja aber ist irgendwo speziell das wort wiederverkaufsfähig definiert?

    Kommentar von freejack75 freejack75freejack75

    ja was?

    Kommentar von HoneyForMoney HoneyForMoneyHoneyForMoney

    ware die quasi verkauft wurde, ABER es wurde vereinbart das wenn der käufer die ware nicht innerhalb eines jahres weiterverkaufen kann dann darf er sie uns in einem wiederverkaufsfähigem zustand zurücksenden. Jetzt ist die aber verkratzt zurückgekommen.

    Kommentar von freejack75 freejack75freejack75

    OK, also Kulanz. Weil beim Fall Fernabsatz mit Endkunden muss man quasi jede nur denkbare Verschlechterung schlucken.

    Bei deinem Fall stellt sich jedoch eine fast schon philosophische Frage: eine Ware, die jemand ein Jahr lang nicht verkauft bekommt, und dann nicht mal mehr neuwertig vorlegen kann -- die ist doch quasi gar nicht mehr verkaufbar. Hat er doch selbst bewiesen!

    Sprich, das kannst Du frei entscheiden, je nach dem ob Du mit dem Kunden noch Geschäfte machen willst, musst Du halt kulant sein, oder auch nicht.

    Kommentar von HoneyForMoney HoneyForMoneyHoneyForMoney

    hmm okay alles klar, vielen dank!

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    Antwort von BlackIvory85 BlackIvory85

    Das lässt sich eben nicht so ganz aus dem Kontext nehmen! Wenn es verpackte Gegenstände sind, dann würde ich sagen, dass diese im Originalzustand sein müssen (wie sollen da auch Kratzer dran kommen)!

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    Antwort von BlackIvory85 BlackIvory85

    Was ist das denn für Ware? Eigentlich sollte die doch unbeschädigt bleiben, du hättest sie ja selbst verkaufen wollen!!?

    Kommentar von HoneyForMoney HoneyForMoneyHoneyForMoney

    nein nein es geht hier um ware die quasi verkauft wurde, ABER es wurde vereinbart das wenn der käufer die ware nicht innerhalb eines jahres weiterverkaufen kann dann darf er sie uns in einem wiederverkaufsfähigem zustand zurücksenden. Jetzt ist die aber verkratzt zurückgekommen. Und nun such ich nach einer definition für wiederverkaufsfähig =)

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