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Artikel hier nicht angekommen, wer muß sich um den Verbleib kümmern?

Frage von rbeier rbeier

Wenn ein Unternehmen (Einzelfirma) bei einem anderen Unternehmen etwas bestellt, der Artikel aber nicht beim Besteller ankommt, wer muß sich dann um den Verbleib kümmern, der Absender oder der Empfänger ? Der Zustelldienst sagt zwar, das der Artikel an wen auch immer geliefert wurde, aber nicht an den eigendlichen Besteller, was sich auch nachweisen lässt.

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Antworten (5)

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    Antwort von medicangel medicangel

    In erster Linie haftet der Versender,da er in der Beweispflicht ist.Als Empfänger hat man da Gottseidank keine Beweise zu erbringen.Der Versender muss nachforschen wo seine Ware abgeblieben ist,wie er das macht(über Paketdienst,Post etc.)kann dem Empfänger wurscht sein.Falls er das Paket nicht ausfindig machen kann,muss der Versender Ersatz leisten oder das Geld zurück erstatten.

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    Antwort von Andylu Andylu

    Der Lieferant muss den Nachweis erbringen, dass die Ware ausgeliefert wurde, solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, gilt die Ware als "nicht zugestellt"! Alles Andere ist seine Angelegenheit!

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    Antwort von HerrLich HerrLich

    Der Absender muss nachforschen. Wo soll der Empfänger den ansetzen?

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    Antwort von Teddine Teddine

    Wer die Gefahr des Transports trägt ergibt sich zwischen Unternehmern aus den AGBs (meist des Verkäufers). Hier gibt es kein zwingendes Verbraucherschutzrecht. Häufig / Meist trägt der Käufer die Gefahr, d.h. der Verkäufer hat alles richtig gemacht, wenn er die Sendung richtig adressiert an den Transporteur übergeben hat. Deshalb muss der Käufer die Ware bezahlen, obwohl er sie nicht erhalten hat. Wenn (eher selten) die AGBs des Käufers vereinbart sind, kann dies anders geregelt sein.

    Kommentar von rbeier rbeierrbeier

    Gibt es ein Urteil darüber, ich lese im Internet auch gegenteilige Meinungen, in dem die Klausel "die Versandgefahr geht an den Käufer über" unwirksam wäre. Weiterhin wurde der Artikel in diesem Fall frachtfrei geliefert.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Pakete werden ja gegen Unterschrift ausgegeben. da kann man ja nachforschen wer das angenommen hat.

    Kommentar von Eddy21 Eddy21Eddy21

    Da sollte man vorsichtig sein ! Päckchen werden einfach zugestellt ! Nach Verlassen der Rampe gehört der Gegenstand dem Besteller ! Der Lieferant muss nachweisen dass Er das Paket,Päckchen abgesandt hatte , oder Ersatz liefern ! Paket wird geskannt und unterschrieben, das Päckchen halt nicht, und so dürfte der Absender haften !

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