Hier nochmals meine exakte Frage!!!!
Hallo,jetzt weiß auch ich nicht was ich machen soll. Ich habe solch einen Fall noch nicht gehabt. Gestern bekomme ich die Nachricht, das Kleid ist zu groß. Ich biete sofort Rücksendung und Austausch an. Heute bekomme ich die Mitteilung, der Käufer hat das Kleid schon gewaschen.
Ich bin gewerblicher Verkäufer, dass Kleid kostet € 54,95Widerruf von 14 Tagen habe ich angegeben.
Meine AGB;
"Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist."
Muss ich oder muss ich nicht?
LG
Ich sollte meine Frage exakt stellen.Das hat nichts mit gefallen zu tun.