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Artikel für 1 € sofort gekauft. verkäufer will nicht liefern

Frage von anno2009 anno2009

Halli Hallo

Person A stöbert bei Ebay. Sieht einen neu eingestellten artikel (neupreis ca. 80 €) von privat. Person A klickt auf sofortkauf. einige minuten später kommt post vom verkäufer (person b) ... sagt ich solle doch bitte vom kauf zurücktreten da die 1€ ausversehen waren.

meines erachtens lag zwischen einstellzeit und sofort kauf zeit ca. 4 minuten.

hat person anspruch in jedem falle?



 

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Antworten (14)

  • 4
    Antwort von Michel76 Michel76

    Nein, der Anspruch besteht nicht in jedem Falle. Wenn es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt, ist der Verkäufer nicht zu dem Geschäft verpflichtet.

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von MonaT MonaT

    Gibst du mal die Artikelnummer, dann sag ich dir definitiv was Sache ist...

    Kannst es auch per Freundesantrag schicken, wenn du es nicht veröffentlichen willst.

    Kommentar von anno2009 anno2009

    hast ne anfrage :-)

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    Du hast NULL Chance.

    Der Artikel wurde um ca. 20.51 Uhr versehentlich mit Sofortkauf- statt Startpreis-Option eingestellt - du hast um ca. 20.53 Uhr zugeschlagen -

    gerade mal höchstens 2 Minuten!!! später.

    Der Verkäufer hatte KEINE Chance, seinen Irrtum zu korrigieren.

    Der Verkäufer wird auch angeschrieben werden, dass er sich dir gegenüber schriftlich den Kaufvertrag anfechten und sich dabie auf §119 BGB berufen soll.

    Wenn du dann noch gerichtlich dagegen angehen möchtest, wünsche ich dir viel Spass dabei...

    Von der moralischen Seite mal ganz abgesehen....

    Das war eindeutig ein Versehen und zwar eines das jedem passieren kann (auch DIR!!)  weil die beiden "Knöpfe" direkt nebeneinander liegen.

    Ich an deiner Stelle würde mich Scheixxe finden, hier den VK abzocken zu wollen...

     

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    Hab gerade erfahren, dass einer meiner GF-Freunde, die einen mail-fähigen Ebay-Forenaccount haben, den Verkäufer informiert hat, wie er sich rechtlich absichern soll. ;-))

  • 1
    Antwort von polarbaer64 polarbaer64

    Vor längerer Zeit kam einmal etwas im TV. Da hat jemand sein Haus zur Versteigerung eingestellt. Es hat nur einer geboten, der es dann für 1,--€ ersteigerte. Da mußte auch das Gericht entscheiden, und der Ersteigerer bekam Recht.

    Jedoch fände ich es dem Verkäufer gegenüber auch unfair. Vielleicht könnt ihr euch auf einen goldenen Mittelweg einigen. Biete ihm vielleicht einen höheren Betrag, als den 1€ an, der dir die Sache wert ist. Vielleicht läßt er mit sich reden. Ansonsten hättest du vermutlich recht... . Bin aber kein Rechtsanwalt und kann es nicht beschwören ;o).

    Kommentar von wadenbeisser13 wadenbeisser13wadenbeisser13

    Es hat nur einer geboten, der es dann für 1,--€ ersteigerte. Da mußte auch das Gericht entscheiden, und der Ersteigerer bekam Recht.

    das ist ja auch so richtig , allerdings trifft es hier nicht zu da es ein sofortkauf war

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    @wadenbeisser

    guckst du mal in deine Mehlkiste... bitte... ;-)

     

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    polarbaer64

    Was du beschreibst, ist ein komplett anderer Fall und nicht vergleichbar.

    Kommentar von polarbaer64 polarbaer64polarbaer64

    Kannst recht haben ;o). Das Haus wurde versteigert, das hier war ein Sofort-Kauf. Trotzdem beides für den Verkäufer ziemlich blöd.

    Kommentar von wadenbeisser13 wadenbeisser13wadenbeisser13

    @ mona

    ist entstaubt   :-)

  • 1
    Antwort von ravage ravage

    Wenn ein Artikel im Wert von 80,- EUR für den SOFORT-KAUFEN Preis von 1,- angeboten wird kann und muss man davon ausgehen das ein Fehler oder eine Falschauszeichnung vorliegt, zumal zu ja selbst sagst, Du hast innerhalb von ca. 4-5 Minuten nach dem einstellen zugeschlagen.

    Im Zweifel wird es auf eine Klärung von ebay hinauslaufen die den Kaufvertrag annulieren und im schlimmsten Fall kannst Du darauf bestehen und es auf einen Rechtstreit ankommen lassen, wobei Du dabei sicher den kürzeren ziehen wirst.

    Kommentar von anno2009 anno2009

    hab ebay schon informiert... da kommt nur bla bla wir sind keine rechtsberatung bla bla.. und ein paar klauseln. nix was weitergeholfen hat..

  • 1
    Antwort von Grusgrus Grusgrus

    Auch in einem Ladengeschäft kann bei einer Falschauszeichnung der Kauf abgebrochen und der vorgesehene Preis verlangt werden. Zwar ist jeder Verkäufer gut beraten, wenn er vor dem Freigeben seines Angebots die Details noch mal prüft; aber einen Verlust von 79€ kann man ihm nicht zumuten.

    http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/preisauszeichnung.pdf

    vielleicht steht hier was dazu drin, ich  habe es noch nicht gelesen...

  • 1
    Antwort von Boeseronkel96 Boeseronkel96

    Naja,du hast Anspruch auf den Artikel,ihr habt ja einen gültigen Kaufvertrag!

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    Antwort von dollartbluete dollartbluete

    nein, wegen Irrtum

  • 0
    Antwort von Grusgrus Grusgrus

    Noch was gefunden: Bürgerliches Gesetzbuch BGB:

    § 119
    Anfechtbarkeit wegen Irrtums

    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

    _____________________

    Der Preis dürfte zu diesen im Verkehr wesentlichen Eigenschaften gehören.

    Kommentar von anno2009 anno2009

    hm, heikle sache....

    Kommentar von Grusgrus GrusgrusGrusgrus

    Gar nicht. Sehr klare Sache.

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    Richtig, glasklare Sache.

    Vom Einstellen bis zum Verkauf sind gerade mal 2 Minuten vergangen, die beiden "Knöpfe", die verwechselt wurden, liegen direkt nebeneinander...

    Der VK hatte keine Chance der Fehlerkorrektur...

  • 0
    Antwort von anno2009 anno2009

    ich habs jetzt noch nicht bezahlt wollte es aber mal drauf ankommen lassen... der verkäufer will mir den artikel nicht aushändigen... angeblich ist er jetzt sogar defekt *gg

    (obwohl als neu und ovp angegeben)

     

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    Antwort von DomBo DomBo

    dann sagt er einfach ihm ist der artikel kaputt gegangen und er schickt dir dein geld zurück... 

    und die frage ist auch ob es sich von deiner seite aus lohnt dafür einen rechtsstreit zu führen. das steht doch in keinem verhältnis zum aufwand. zumal du die anwaltskosten etc. erstmal selber zahlen musst. wenn du dann ganz großes pech hast gewinnt er und du bleibst auf den kosten sitzen....

    Kommentar von Grusgrus GrusgrusGrusgrus

    Das ist ja nun schräg. Wenn der Käufer einen Schaden reklamiert, muss er auch beweisen, dass dieser Schaden nicht auf eigenes Verschulden zurückgeht. Und einen Rechtsstreit kann man von vornherein verloren geben.

    Kommentar von DomBo DomBoDomBo

    ich meine wenn der verkäufer den artikel gar nicht erst los schickt und sagt ihm ist der artikel kaputt gegangen... 

  • 0
    Antwort von lumi2000 lumi2000

    Klar - der Verkäufer is selber Schuld, wenn er den Preis so niedrig ansetzt.

    Es ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag abgeschlossen worden.

    Kommentar von wadenbeisser13 wadenbeisser13wadenbeisser13

    was für ein blödsinn

    Kommentar von lumi2000 lumi2000lumi2000

    Bist du so nett und begründest das auch?

    sonst is deine Antwort einfach nur "Blödsinn"

    Kommentar von wadenbeisser13 wadenbeisser13wadenbeisser13

    Klar - der Verkäufer is selber Schuld, wenn er den Preis so niedrig ansetzt.

    du musst schon die frage richtig lesen , der preis sollte so niedrig sein , aber als auktion nicht als sofortkauf

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    Antwort von Himmelstuermer9 Himmelstuermer9

    ja

    nur wenn sie nett ist macht sie ein nettes entgegenkommendes Angebot von ca. 10-20Euro

  • 0
    Antwort von Haymitch Haymitch

    Das steht in den Algemeinen Geschäftsbedingungen.

    Kommentar von wadenbeisser13 wadenbeisser13wadenbeisser13

    aha....zeig mal wo

  • 0
    Antwort von DPawi DPawi

    Es ist ein gültiger Kaufvertrag. Er kann ja versuchen den Vertrag anzufechten als Erklärungsirrtum. Realistisch gesehen, hat er keine Chance.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Nö, die Chancen stehen sogar recht gut.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    und wie wäre es mit ner Begründung? ein offensichtlicher Irrtum im Rechtssinne muss eindeutiger sein als ein Unterschied von € 79. Gebrauchte Ware, 2. Hand-Verkauf, da kann ich schon so argumentieren, dass dies nicht offensichtlich ist. Wenn es ein Auto mit nem Neuwert von 50.000 € ist, bin ich bei dir aber hier.. m.E. nicht.

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    @DPawi

    umgekehrt wird es richtig:

    Der Fragesteller, also der KÄUFER hat keine Chance...

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