Halli Hallo
Person A stöbert bei Ebay. Sieht einen neu eingestellten artikel (neupreis ca. 80 €) von privat. Person A klickt auf sofortkauf. einige minuten später kommt post vom verkäufer (person b) ... sagt ich solle doch bitte vom kauf zurücktreten da die 1€ ausversehen waren.
meines erachtens lag zwischen einstellzeit und sofort kauf zeit ca. 4 minuten.
hat person anspruch in jedem falle?
hast ne anfrage :-)
Du hast NULL Chance.
Der Artikel wurde um ca. 20.51 Uhr versehentlich mit Sofortkauf- statt Startpreis-Option eingestellt - du hast um ca. 20.53 Uhr zugeschlagen -
gerade mal höchstens 2 Minuten!!! später.
Der Verkäufer hatte KEINE Chance, seinen Irrtum zu korrigieren.
Der Verkäufer wird auch angeschrieben werden, dass er sich dir gegenüber schriftlich den Kaufvertrag anfechten und sich dabie auf §119 BGB berufen soll.
Wenn du dann noch gerichtlich dagegen angehen möchtest, wünsche ich dir viel Spass dabei...
Von der moralischen Seite mal ganz abgesehen....
Das war eindeutig ein Versehen und zwar eines das jedem passieren kann (auch DIR!!) weil die beiden "Knöpfe" direkt nebeneinander liegen.
Ich an deiner Stelle würde mich Scheixxe finden, hier den VK abzocken zu wollen...
Hab gerade erfahren, dass einer meiner GF-Freunde, die einen mail-fähigen Ebay-Forenaccount haben, den Verkäufer informiert hat, wie er sich rechtlich absichern soll. ;-))