Also habe mal im TV gesehen, kommt ne Seite raus, wo man artikels ersteigern kann (gebote sind gebührenpflichtig) und der jenige, der den artikel ersteigert (weis nicht genau wie das abläuft, also count down oder sowas habs zuspät eingeschaltet)auf jeden fall der gewinner, erhält den artikel, und den betrag für dem der artikle ersteigert wurde auf sein konto gutgeschrieben. also das geld bekommt der ausgezahlt und den artikel, da war ein notarbüro in der sendung, die das noteriell bestätigen dass das wirklich so sein wird, und noch irgendein institut tüv oder sowas der das bestätigt, glaubt ihr an sowas?eure meinung würde ich gerne hören.
1
Artikel ersteigern und noch dazu geld bekommen?glaubt ihr an sowas?
Frage von
mibinkasso
Antworten (4)
-
0Antwort von
Pinzl Habe neulich erst etwas darüber gelesen. Die Betreiber verdienen dadurch, dass die Geboe kostenpflichtig sind ein Vielfaches des Wertes des versteigerten Gegenstandes. Das Prinzip ist das gleiche wie beim Lotto: Wenn Du gewinnen solltest, würdest Du natürlich auch den Gewinn ausbezahlt kommen - wahrscheinlicher ist es aber, dass Du vom Blitz getroffen wirst ;o) ... also: Finger weg!!!
-
0Antwort von
cyd0gcyd0g
kann ich mir aus kaufmännischer sicht nur mit "das niedrigste, ALEINSTEHENDE Gebot gewinnt erklären. Das Bieten ist bestimmt kostenplichtig. Alles andere ergibt keinen Sinn
-
0Antwort von
phillip19phillip19
Ist ähnlich wie Glücksspiel und wahrscheinlich verlierst du nur! Vorsicht!
-
Diese Frage
Ja ist klar das Gebote kostenpflichtig sind, aus liebe zum nächsten macht ja keiner sowas, nur halt ist einer ja dadrunter der das ding gewinnt...
ps: swoopo.de habe ich mir auch angeguckt, da muss man aber meistens den betrag aber auch zahlen, und hier bekommt man dem ausbezahlt, das heist je höher du den preis steigerst, desto mehr bekommst du ausgezahlt, im falle wenn du gewonnen hast.