Eigentlich hättest du die "Sachmängelhaftung" ausschließen müssen. Merke: Garantie ist eine freiwillige Leistung, Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) nicht. Gerichte gehen allerdings im Fall von Privatpersonen oft davon aus, dass Sachmängelhaftung gemeint ist, wo Garantie steht. Darauf verlassen sollte man sich eher nicht.
Hättest du die korrekte Bezeichnung gewählt, wäre die Sache ganz eindeutig: Du wärest rechtlich aus der Nummer raus, dein Kunde guckt in die Röhre, so du nicht freiwillig in Kulanz gehst. Wie klar die Sache ist, wenn nur von Garantieausschluss die Rede war, vermag ich nicht einmal zu mutmaßen.
Übrigens: Stellst du auf stur, musst du mit einer Verwarnung von eBay rechnen, wie die in dem Fall reagieren, weiß ich nicht.
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