Hallo zusammen, habe ein Gerät (voll funktionstüchtig und nicht beschädigt) über Ebay als Privatperson verkauft. Der Ebay-Satz, dass keine Garantie und Rücknahme etc. besteht, da Privatperson hab ich unter den Auktionstext wie immer geschrieben.
Nun habe vor einigen Tagen das Gerät verschickt. Dann hat mich auf einmal der Käufer angeschrieben, das Gerät wäre an vielen Stellen beschädigt und nicht funktionieren und er möchte eine umgehende Rückabwicklung des Kaufs.
Da ich allerdings das Teil korrekt eingepackt habe, kann ich ja nun für Schäden, die während des Transports auftraten nicht haften und daher das teil nicht zurücknehmen. Ich weis ja nicht was der Käufer bisher mit dem Gerät alles gemacht hat oder ob es ihm runtergefallen ist. Komisch ist auch, dass wohl beim Auspacken sein Rechtsanwalt schon nebendran stand.
Der Anwalt vom Käufer hat mir nun einen Brief geschrieben. Muss ich auf diesen Brief überhaupt antworten, was muss/soll ich jetzt machen?
Danke für hilfreiche Antworten zu der Sachlage.
Gruß
das ist so nicht korrekt.
hat das gerät verschwiegene mängel ist der ausschluss der rücknahme nichtig und der käufer hat einen anspruch auf erstattung des gezahlten geldes + 1x versand, denn der käufer ist dann so zu stellen, als hätte er das gerät nie gekauft.
Das Gerät war wie gesagt, voll funktionstüchtig und nicht beschädigt, dafür habe ich Zeugen.