Hallo,
ich habe einen gebrauchten Artikel auf ebay ersteigert, der auf den Fotos toll aussah, die Beschreibung gab einen gebrauchten, aber sehr sorgsam benutzten TOP-Zustand an.
Als ich das Teil zuhause ausgepackt hat, hat mich fast der Schlag getroffen, starke Abnutzungsspuren, schmutzig, brüchig.... von ordentlich gepflegt kann keine Rede sein, wohl eher im Keller rumgelegen/Schimmel/Nässe haben ihm zugesetzt.
Habe den Verkäufer kontaktiert (privatperson), ob wir den Kauf rückabwickeln könnten, da der gelieferte Artikel absolut nicht der Beschreibung entsprach, was abgelehnt wurde.
Für mich ist das Betrug!
Es geht um einen Wert von 520,--. Ebay mischt sich nicht ein, denen ist sowas egal.
Hat es Sinn meinen Rechtsanwalt die Sache ansehen zu lassen? Oder bin ich chancenlos?
Das Teil selber wieder loszuwerden (mit Fotos die nicht nachbearbeitet sind und den tatsächlichen Zustand zeigen) wird um den Preis unmöglich sein!
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Hier ist die rechtliche Situation beschrieben. Du kannst also Nachbesserung verlangen. Ein möglicher Gewährleistungsausschluss ist wegen dem Verschweigen nicht gültig.
Ich bin auch GEGEN Anwalt, im Zweifel bleibst du auf den Kosten sitzen, und wenn der 5 Briefe schreibt und paar Mails durchliest, bist du dann auch ganz schnell bei paar hundert Euro...
Also eigentlich sollte die Rechtschutzversicherung die Deckung für alle Kosten übernehmen, habe Beratungs- und Vertragsrechtsschutz. Den Versicherungsbedingungen nach wäre das alles gedeckt.
Was bist Du dann noch hier? Auf zum Anwalt!
Der Verkäufer ist entweder strohdumm und glaubt sich im Recht, dann kommst Du nur mit einem Urteil weiter. Oder er ist zahlungsunfähig - aber dank Rechtsschutzversicherung bleibst Du wenigstens nicht auf den Verfahrenskosten sitzen.
Möglicherweise - Anwalt fragen - liegt tatsächlich Betrug vor. Eine Strafanzeige bringt Dir zwar nicht Dein Geld zurück, aber wenigstens Genugtuung.