Artikel 21 gehört in der Tat nicht mehr zu den Grundrechten. Gleichwohl schreibt er aber vor, dass die Gründung von Parteien frei ist. Man kann also durchaus eine Parteit mit dem Namen Unabhängige Knallköppe UKK gründen. Ob sie aber zur Wahl zugelassen wird, ist eine andere Frage.
Es gab mal eine Partei mit dem schönen Namen Union nicht genug überdachten Lächelns trotz innerer Genialität , was die nicht minder schöne Abkürzung UngüLtiG ergab. Diese Partei wollte 1987 an der Bundestagswahl teilnehmen, erhielt aber wegen Zweifeln an der Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzung keine Zulassung. Eine daraufhin beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Wahlprüfungsbeschwerde blieb erfolglos.
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