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Artikel 21-Parteien

Frage von Denny0105 Denny0105

Hallo, Ich habe die Aufgabe,ein Schaubild zur mögl. polit. Beteiligung auf Grundlage der betreffenden Grundrechte zu gestalten. Ich wollte das aktive Mitarbeiten in Parteien nehmen,basierend auf Arikel 21.Nun hab ich bemerkt , dass es gar kein Grundrecht ist (oder doch)? Gibt es ein anderes Grundrecht,das damit zu tun hat?

Danke im Vorraus.

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Antworten (2)

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    Antwort von Wolli1960 Wolli1960

    Artikel 21 gehört in der Tat nicht mehr zu den Grundrechten. Gleichwohl schreibt er aber vor, dass die Gründung von Parteien frei ist. Man kann also durchaus eine Parteit mit dem Namen Unabhängige Knallköppe UKK gründen. Ob sie aber zur Wahl zugelassen wird, ist eine andere Frage.

    Es gab mal eine Partei mit dem schönen Namen Union nicht genug überdachten Lächelns trotz innerer Genialität , was die nicht minder schöne Abkürzung UngüLtiG ergab. Diese Partei wollte 1987 an der Bundestagswahl teilnehmen, erhielt aber wegen Zweifeln an der Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzung keine Zulassung. Eine daraufhin beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Wahlprüfungsbeschwerde blieb erfolglos.

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    Antwort von Cuperius Cuperius

    Du hast Recht, Artikel 21 gehört nicht mehr zu den Grundrechten.

    Die politische Beteiligung (in den Grundrechten) wäre z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Presse- und die Versammlungsfreihet.

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