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Artikel 1 und 20 oder 1 bis 20?

Frage von ThePuN ThePuN

Hallo,

ich habe mal eine reine Interessensfrage: Sind in Deutschland eigentlich die Artikel 1 und 20 oder 1 bis 20 des Grundgesetzes nicht veränderlich?

Danke im Vorraus!

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kdo200 Kdo200

    Mit Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz, der so genannten Ewigkeitsklausel, werden die Artikel 1 und 20 geschützt. Die Artikel 2 bis 19 sind veränderbar und wurden teilweise auch schon verändert.

    Art 79 Absatz 3 GG:

    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Weitere Infos zu den Grundrechten findest Du bei Staatsrecht for you - http://staatsrecht.honikel.de

    Kommentar von Wolli1960 Wolli1960Wolli1960

    Die einzige richtige Antwort. Zum Beispiel wurde im Artikel 3, Absatz 3 der Satz Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden erst später hinzugefügt. Vom Artikel 16 wurde der Absatz 3 Asylrecht abgetrennt und in einem neuen Artikel 16a neu geregelt. Es gibt bestimmt noch mehr Beispiele.

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    Antwort von LangusteN LangusteN

    eigentlich kann jedes grundgesetz verändert werden solang es eine 75% mehrheit im bundestag usw gibt....

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Unsinn

    Kommentar von FreakyFelix97 FreakyFelix97FreakyFelix97

    Nein kann es nich 1-20 sind menschenrechte und die DÜRFEN NICHT verändert werden !!!

    Kommentar von Julchen212 Julchen212Julchen212

    Das ist eine Absurdität :) Dann könnte es auch wieder zu einem totalitären System wie dem Dritten Reich kommen, und das wollten die Väter der Verfassung ja um jeden Preis verhindern. Die Unveränderbarkeit der Grundrechte müsste in Art. 79 ("Panzerartikel") festgelegt sein.

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    Antwort von FreakyFelix97 FreakyFelix97

    Wenn schon 1-20 (höhö Politik unterricht hilft doch) generell sind aber die menschenrechte nicht veränderlich also: 1-20 auf jedenfall und dann evtl.,( 33,38,101,103,104)

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    Antwort von Julchen212 Julchen212

    Eigentlich 1 bis 20, sonst wäre es nicht sehr effektiv. Dazwischen stehen ja auch noch jede Menge wichtiger Grundsätze. Dieser Teil heißt meines Wissens nach auch extra "Grundrechte" und der Rest bezieht sich dann auf Zusätzliches. Die Grundrechte sind also unveränderbar.

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    Antwort von Rob951 Rob951

    Die ersten 20 Artikel sind nciht veränderbar (also Art. 1-20).

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    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    1 bis 20

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