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Arthrose in beiden Handgelenken und im Becken

Frage von richarduwe richarduwe

Habe Arthrose in beiden Handgelenken, links operiert,trotzdem noch schmerzen und im Beckenbereich ebenfalls Arthrose. Ich gehe noch arbeiten,aber alles mit Schmerzen verbunden. Wie sieht es mit einer Rente aus,bestehen Chanchsen.?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo richardduwe,

    aus dem Stehgreif kann man so nichts definitives sagen.

    Es hängt von Deinem Alter ab, wie lange Du schon Rentenbeiträge einzahlst, wie weit die Krankheit fortgeschitten ist, in wie fern Du noch vermittelbar bist.

    Das erste: Du mußt Dich unverbindlich erkundigen bei Deiner Rentenstelle. Alle Papiere mitbringen.

    Vorher mußt Du um eine Klärung Deiner Rentenkonten bitten, dann weißt Du genau, wieviele Punkte Du hast (Renten werden nach diesen Punkten berechnet).

    Dann mußt Du wahrscheinlich durch einen Gutachten festellen lassen, inwieweit Deine Krankheit fortgeschritten ist, ob Du noch vermittelbar bist. Am besten sollte man einen öffentlich beidigten Gutachter damit beauftragen. Der Gutachter muß annerkannt werden (schon Gutachten für Kkassen und Rentenkassen erstellt haben).

    Wenn das Gutachten nicht akzeptiert wird, mußt Du einen spezialisierten Anwalt einschalten, der sich mit Rentenfragen beschäftigt.

    Es wäre auch gut, einen Antrag auf Behindertenausweis zu machen. Laß Dich von einem kundigen Arzt beraten, ob er da Chancen sieht.

    Wenn es noch zu früh für eine Rente ist, dann mußt Du in Erwägung ziehen, ob Du eine Umschulung machen kannst, um noch Teil am Berufsleben zu haben. Manchmal ist es sehr ungünstig, eine Rente früh zu beantragen, da werden viele Abschläge gemacht! So und so viele Prozente pro Jahr!

    Gruß. Emmy

  • 3
    Antwort von trechower trechower

    Darüber solltest Du Dich auf jeden Fall mit Deinem behandelnden Arzt unterhalten und ggf. einen Rentenantrag stellen

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Hi,**

    „2006 wurden durch die Deutsche Rentenversicherung 8200 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund arthrotischer Krankheiten ausgesprochen“, sagte Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, anlässlich des Welt-Rheuma-Tages, der im Oktober 2007 in Berlin stattfand. Das entspreche, so Reimann, 5,2 Prozent aller Erwerbsminderungsrenten. Damit beruhe mehr als jede 20. Frührente auf der Diagnose einer Arthrose. Das Durchschnittsalter der Betroffenen habe 54,2 Jahre betragen.

    Link zum Text

    http://www.medmonitor.de/cms/orthopaedie-arthrosen

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Beantrage schonmal beim Versorgungsamt Schwerbehindertenausweiß

  • 1
    Antwort von Katja1976 Katja1976

    is schwierig, wird ein Amtsarzt entscheiden müssen

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Unter welchen Umständen kann Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt werden?

    Hinsichtlich der Frage, ob Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeit gewährt wird, kommt es nicht darauf an, ob entsprechende Arbeitsplätze auf dem Arbeitmarkt vorhanden sind. Es kommt lediglich darauf an, ob aus medizinischer Sicht gesehen noch eine (Rest-)Erwerbsfähigkeit theoretisch vorhanden ist.

    Es gibt also keinen Berufsschutz in dem Sinne, dass Rente gewährt wird, weil der zuletzt ausgeübte Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr verrichtet werden kann. Auch ist es vollkommen unbeachtlich, ob man auf Dauer für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankgeschrieben ist.

    Wann liegt Berufsfähigkeit vor?

    Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Berufsfähigkeit des Versicherten krankheitsbedingt auf weniger als die Hälfte der vollen Berufsfähigkeit eines gesunden Angehörigen seiner Berufsgruppe herabgesunken ist. (Berufsgruppe ist hier allgemein zu sehen, es ist hiermit nicht der zuletzt konkret ausgeübte Beruf gemeint)

    Berufsunfähig ist jemand, dem eine Erwerbstätigkeit in seinem bisherigen oder einen Verweisungsberuf aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr zugemutet werden kann. Zumutbar ist dabei eine Verweisungstätigkeit in die jeweils nächstniedrige Stufe (von insgesamt vier Stufen) in einer Staffel von Berufen der jeweiligen Berufsgruppe.

    Wann liegt Erwerbsunfähigkeit vor?

    Erwerbsunfähig ist jemand, der aufgrund Krankheit zeitlich unabsehbar keine, oder nur noch geringe Einkünfte (bis 1/7 der monatlichen Bezugsgröße § 18 SGB V, 1997 DM 610,--) aus Erwerbstätigkeit erzielen kann Übt jemand eine selbständige Tätigkeit aus, selbst, wenn dies auf Kosten seiner Gesundheit geschieht und/ oder er nur geringfügige, ja sogar nahezu unbedeutende Einkünfte erzielt, wird unwiderlegbar vermutet, dass keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Es wird daher vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gewarnt, da diese zunächst zum Verlust der Rente führen kann.

    Erwerbsunfähigkeit ist danach zu beurteilen, ob der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsfeld, ohne Begrenzung auf zumutbare Tätigkeit wie bei der Berufsunfähigkeit, noch entsprechende Tätigkeiten verrichten, bzw. Arbeitseinkommen erzielen kann.

    Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Auch längere Arbeitsunfähigkeitszeiten beweisen noch nicht das Vorliegen von Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit. Auch der sogenannte Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz ist keine Feststellung für das Vorliegen von Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit, allenfalls ein Indiz.

    Welche Umstände müssen erfüllt sein, um Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente beantragen zu können?

    Liegt Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor, ist Anspruch auf Rente gegeben wenn in der Vergangenheit ausreichende Rentenversicherungsbeiträge erbracht worden sind. Die Forderung gilt als erfüllt, wenn der Patient sechzig Kalendermonate versichert war und in den letzten fünf Jahren mindestens sechsunddreißig Beiträge als Pflichtversicherter entrichtet hat.

    Ein Rentenanspruch kann auch bestehen, wenn der Patient nach ärztlichem Dafürhalten nur noch Teilzeitarbeit ausführen kann, ein solcher Arbeitsplatz jedoch nicht verfügbar ist. Die Höhe der Rente richtet sich nach Höhe und Zeitraum der eingezahlten Beiträge.

    Die Berufsunfähigkeitsrente ist etwa ein Drittel niedriger als die Erwerbsunfähigkeitsrente und soll nur die Lohneinbußen ausgleichen, die durch Minderung der Erwerbstätigkeit eingetreten sind.

    In welchem Maße ist ein Hinzuverdienst zu Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente möglich?

    Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente können rentenunschädlich bis zu weniger als die Hälfte ihres früheren Verdienstes hinzuverdienen. Beziehern einer Erwerbsunfähigkeitsrente können rentenunschädlich nur bis 1/7 der Bezugsgröße hinzuverdienen. Verdienste über der Geringfügigkeitsgrenze sind sozialversicherungspflichtig.

    Wie geht man bei Ablehnung eines Rentenantrages vor?

    Widerspruch: Wird eine beantragte Leistung nicht gewährt, kann bei der Behörde, die den Antrag ablehnt, Widerspruch eingelegt werden. Hierzu genügt ein einfacher schriftlicher Widerspruch aus dem hervorgeht, gegen welche Entscheidung Widerspruch einlegt wird und dass man Widerspruch einlegt. Eine Begründung ist nicht erforderlich, sollte aber zweckmäßigerweise erfolgen.

    Die Frist zur Einlegung des Widerspruch und ggf. einer Klage beträgt jeweils ein Monat nach Zustellung des entsprechenden Bescheides (maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Entgegennahme, z.B. bei Niederlegung, sondern der Zeitpunkt des Zustellungsversuches).

    Aus Nachweisgründen sollte man sich den Eingang bestätigen lassen.

    Klage: Wird auch der Widerspruch negativ beschieden, kann danach Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden. Bei Leistungen der Krankenkasse und der Rentenversicherung ist die Klage beim Sozialgericht, bei Leistungen des Sozialamtes beim Verwaltungsgericht einzureichen.

    Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr

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    Antwort von dekappler dekappler

    Komentar zu DerHans: Man oh man, Sie sind aber sehr lustig. Was glauben Sie eigentlich wie dieser Spruch beim Betroffenen ankommt. Jemand der sich wegen Arthrose mit Rente und die Einschätzung sucht möchte sich auch ein bischen austauschen. Ich bin selbst ein Betroffener und kann so etwa einschätzen wie sich  jemand in der Situation fühlt. Alle üblichen Schmerzmittel helden evtl. nicht mehr. Also lassen Sie doch diese Art der "Witze". Gerne andere aber nicht solche. ok?.

    So und nun zum richardduwe. Es hilft da wirklich dann leider nichts anderes. Antrag stellen und leider abwarten. Und nun mach dich nicht verrückt vonwegen klagen und so...

    erst abwarten, dann reagieren. NImmst Du schon BTM. Dann kannst Du ja eigentlich garnicht mehr arbeiten, da Du ja gar kein Autofahren darfst. Was Du tst sollst du nicht nennen. Erlaubt isses aber nicht.

    Gruß Uwe

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    Antwort von heureka47 heureka47

    Man kann jederzeit einen Rentenantrag stellen. Die Rentenversicherung wird dann deine behandelnden Ärzte zu Berichten auffordern und zusätzlich dich zu Gutachtern schicken, die deinen aktuellen Zustand beschreiben. Dann entscheidet die RV darüber.

    Über die Chancen einer Bewilligung kannst du deine behandelnden Ärzte befragen - die können aus der Kenntnis deines Zustandes und ihren Erfahrungen mit anderen Patienten eine Einschätzung geben.

    Wenn du aber den Eindruck hast, es geht gar nichts mehr, würde ich auch unabhängig von den Einschätzungen deiner behandelnden Ärzte einen Antrag stellen.

    .

    Unabhängig von dem Rententhema kann ich dir sagen, daß Arthrose oft mit typisch "schulmedizinischen" Konzepten und Behandlungsmethoden weder wirklich ursächlich erklärt noch behandelt werden kann.

    Denn diese Konzepte - orientiert am dominierenden "wissenschaftlichen" Weltbild - lassen einen sehr wichtigen Faktor aus: Die Lebens-Energie.

    Mehr dazu in meinen TIPPS hier bei GF - wie z.B. "Krankheit / Gesundheit, Ursachen / Heilung aus ganzheitlicher Sicht", "Kollektive Zivilisations-Neurose / Krankheit der Gesellschaft", "Unbewußter Stress", "Ganzheitlich gesünder...Lebens-Energie".

    Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

    Alles Gute!

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Sorry, die Hellseher haben Urlaub. Da musst du schon die Rentenversicherung fragen.

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