Ehemalige Nachbarn von uns haben einen Schäferhund und der wohnt bei denen aufm Hof...in der meisten Zeit ist der Hund im Zwinger (ca. max. 10m²) ansonsten darf er mal auf den hof (ca. 40-50m²) der Hof ist nur so hässlicher Beton und es stinkt, weil der Hund seine Geschafte nur auf diesen Hof macht....Nur im Sommer kann er auch mal durch den Garten laufen (kleiner Garten ) aber dann muss er wieder auf diesen Hof oder kommt in den Zwinger. Ist das Artgerechte-Tierhaltung ?!? Mir tut der Hund leid ... die hatten früher mal 3 Schäferhunde in diesem Zwinger und auf diesem Hof aber die sind mitlerweile gestorben bzw. eingeschläfert. ... Ich bin kein großer Tierfreund aber so eine Haltung ... hmm

nein, ruf den Tierschutzverbund an und melde denen die Umstände. Kein Tier muss/darf so dahinvegetieren.

eine artgerechte Tierhaltung ist das sicher nicht
kannst ihnen ja mal den Tierschutzverein auf den Hals hetzen
firstguardian am 11. Mai 2009 15:24 Wo liegt exakt der Verstoß Ihrer Meinung nach? Ich sehe da nichts!
Marple am 11. Mai 2009 16:16 alleine Zwingerhaltung mit wenig oder (wie in diesem Fall) keinem Auslauf verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Das ist mit Sicherheit keine Artgerechte Haltung für ein so großes Tier. Hast du denn mit den Leuten schonmal gesprochen. Er braucht auf jeden Fall seinen täglichen Auslauf und das sollte zur Abwechslung auch mal etwas anderes sein als der Betonboden. Falls du die Zeit hast - und der Hund anderen Menschen gegenüber freundlich ist - kannst du ja anbieten mit ihm raus zu gehen (so manche Hundehalter freuen sich über so ein Angebot - andere weniger).
Ansonsten würde ich raten sich mal an Tierschutzbund/Veterinäramt zu wenden.
mit dem Hund wird nicht gassi gegangen ... die behaupten die gehen mind. 1x pro woche auf den hundeplatz was aber nicht stimmt... also leider kann man mit dem hund nicht gassi gehen weil er es nicht kennt ! er würde zu sehr ziehen und weglaufen

Diese From der Hundehaltung ist uneingeschränkt Artgerecht!
Marple am 11. Mai 2009 16:16 dein armer Hund :-(

tierschutz-hundeverordnung. da kannste alles nachlesen. §6 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf

wird der hund an der kette gehalten? wenn auch nur begrenzt?

Unterhalt dich mit dem Amtstierarzt. Wenn der meint das ist so Ok (was es meiner Meinung nach nicht ist)dann gibt es wenig möglichkeiten. Mit denen vom Tierschutzverein könnte man den Nachbarn zwar ä#rgern, aber mehr nicht.
man sollte mit ihn das gleiche machen Schäferhunde brauchen viel auslauf nicht nur auf hof auch draußen er sollte seine geschäfte draußen machen können drei ma am tag mit dem Hund raus sollte er und der Zwinger sollte mindestens 2 qwadratmeter haben und er sollte auch ein auslauf für ihn bauen der ziemlich groß ist wenn er keine zeit zum spazieren gehen hat das er wennigstens da rum laufen kann haben wir auch gehabt ein rießen garten wo Bobby laufen durfte (er war auch ein Schäferhund) aber mit aussicht dann ein großen zwinger und noch ein auslauf wo er rein konnte also sowas wie zwinger ohne dach oder auch garten mit hoen zaun :) also die sachen müssen mindestens vorhanden sein wenns ein hund für draußen ist
oder das veterenäramt
für solche fälle ist nur das Veterinäramt zuständig. hab mich in so einer sache auch mal durchtelefoniert
Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Auszug aus Tierschutz-Hundeverordnung
Da dürfte kaum was unternommen werden können!