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Armin Meiwes bzw. der Kannibale von Rohtenburg

Frage von BR41N14C BR41N14C

Habe vor kurzem den Film "Rohtenburg" mit Thomas Kretschmann geguckt und obowhl ich ihn nicht gut fand hab ich mir doch einige Gedanken darüber gemacht und bei Internet über den wahren Fall gelesen, an den der Film angelehnt ist.. Zu meinem Entsetzen steht dort über den realen Mörder Armin Meiwes, dass dieser 2004 wegen Totschlags zu 8 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Ich war erstmal schockiert denn das würde ja bedeuten das er bei guter Führung ja schon sehr bald wieder auf freiem Fuß wäre.. Später hab ich gelesen das das Verfahren neu aufgerollt wurde und er mittlerweile zu lebenslanger Haft verurteilt wurde aber auch dann würde er ja nach spätestens 15 Jahren freikommen, oder?!

Mir wird echt mulmig bei dem Gedanken das so ein Mann irgendwann wieder frei rumläuft (gut, man konnte ihm wohl nie nachweisen das er damals nich auf Verlangen des Opfers getötet hat aber allein schon der Gedanke an das was danach passiert ist, nämlich das Essen des Penisses..) Da finde ich die Strafen in Deutschland schlicht und einfach zu lasch oder was haltet ihr davon????

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Antworten (6)

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    Antwort von Halbwissen Halbwissen

    Wäre ich Richter gewesen, hätte er nicht mal lebenslänglich bekommen. Ich hätte ihn für 2-3 in die geschlossene Psychiatrie geschickt und das wars. Es war Tötung auf Verlangen. Wo ist das Verbrechen? Nur weil wir es pervers finden, ist es kein Verbrechen. Inwiefern geht Gefahr von dem Mann aus? Wird er Dich umbringen? Nein, außer Du willst es auch.

    Kommentar von BR41N14C BR41N14C

    Woher willst du das wissen? Ich hab einiges über sowas gelesen, ich denke der Mann ist ein Soziopath und wer weiß was passiert nachdem er einmal Blut geleckt hat. Das erste Mal kostet meistens die größte Überwindung. Was ist wenn er das nächste Mal kein Opfer findet dass sich freiweillig töten lässt? Was wird er dann machen um seine "Studien" weiterzuführen?

    Kommentar von Halbwissen HalbwissenHalbwissen

    Natürlich ist der Mann hochgradig krank. Aber das Urteil ist ungerecht. Du kannst einen Menschen nur für etwas verurteilen, was er begangen hat und nicht für etwas, was er vielleicht begehen wird. Alle Infos zu dem Fall die ich gelesen habe, deuten glasklar auf Tötung auf Verlangen hin. Das es dafür lebenslänglich gab ist nur auf den Druck der Öffentlichkeit zurück zu führen. Ich halte das für sehr bedenklich.

    Kommentar von Schwupps Schwupps

    Das Verbrechen ist per se durch das Gesetz definiert. Und ja, unter anderem "nur" weil es pervers ist. Diese Gesellschaft ist nun mal so, sie hat ihre Regeln und Gesetze. Man kann differenter Meinung sein aber wenn es einem halt nicht passt, bedeutet das nicht, das man frei von Konsequenzen handeln darf.

    Kommentar von Halbwissen HalbwissenHalbwissen

    Konsequenzen halte ich in diesem Fall auch für angebracht. Aber Lebenslänglich? Für den gewöhnlichen Mord gibt es meistens weniger harte Strafen. Die Relationen stimmen nicht mehr. Tötung auf Verlangen darf nicht wie ein Mord bestraft werden.

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    Antwort von Usch74 Usch74

    lasch ist noch milde ausgedrückt.in amerika läuft das besser

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    Antwort von pozmaohnesack pozmaohnesack

    Laut ermittlungen der polizei war es doch wohl eindeutig " töten auf verlangen " und der verzehr von menschenfleisch ist in deutschland nicht strafbar laut STGB. weil dieser fall so ungewöhnlich war und die norm der extremen sexualität verlassen hat , wurde herr meiwers dann nachträglich zu lebenslanger haft verurteilt.

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    Antwort von Antrophagus Antrophagus

    Ich kann nur empfehlen das Buch über Herr Meiwes zu lesen, oder sich wenigstens die Dvd(Interview) anzusehen. Da siehst du die Beweise dafür, dass es sich um Tötung auf Verlangen handelt. Die Psychologen verurteilen ihn, aber er erhält keine Behandlung, das nenn ich mal totalen Schwachsinn! Ihm wird garnicht die Chance gegeben, in seiner kranken Welt Ordnung zu machen. Er sitzt im Knast mit seinen Gedanken, aber weiß, dass seine Tat falsch war. Er hatte sich seinen "Bruder" erwünscht, und nun hat er diesen in sich. Und das reicht ihm auch. Meiwes wollte Herrn Brandes nicht töten, er wollte ihn nur verspeisen. Mord verabscheut er! Lebenslänglich ist eindeutig viel zu hochgegriffen!

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    Antwort von KingBo KingBo

    meiner meinung nach ist es zwar extrem krank, aber der mann wollte doch sterben, von daher ist doch kein wirklicher schaden entstanden... ich finde 8 1/2 jahre hätten gereicht... und jetzt steinigt mich XD

    Kommentar von BR41N14C BR41N14C

    Das konnte nie bewiesen werden, aber allein die Tatsache wie er die Tat ausgeführt hat sollte in meinen Augen schon mit lebenslanger Haft bestraft werden (damit mein ich nicht die 15 Jahre in Deutschland sondern das er wirklich bis zu seinem Tod hinter Gittern sitzt ;)

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    Antwort von lacinia lacinia

    lebenslänglich bedeutet 15 jahre kanst mit anschließender sicherheitsverwahrung....wenn die phychologen der meinung sind das er das braucht

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