Wer muss Armaturen und Sanitäranlagen entkalken, der Mieter oder Vermieter, wenn nichts extra im Vertrag vermerkt ist?

Der Mieter benutzt das, also spätestens bei Auszug funktionstüchtig zurückgeben.
Und wenns vorher schon nicht geht, kann der MIETER auch vorher dafür sorgen, dass entkalkt wird

Ich betrachte das als eine reine Routineangelegenheit, die vom mir in regelmäßigen Abständen ausgeführt wird, je nach Wasserhärte eben öfter oder seltener.
Meinen Vermieter damit zu belästigen wäre mir bisher bestimmt nicht eingefallen.
Die Haare hole ich ja auch regelmäßig selber aus dem Abfluß vom Waschbecken oder der Dusche.
Es geht auch nicht um eine verkalkte Kaffeemaschine sondern um völlig verkalkte Abflussrohre der Toilette, die in den Wänden sind. Auch der Spülkasten und ein Abfluß in der Küche sind zu. Wir haben regelmäßig entkalkt, also was man als normaler Verwender so tun kann. Aber das ist jetzt ein tieferes Problem, da das Haus auch schon ziemlich alt ist.
Maienblume am 17. März 2008 18:40 Aha! Na dann wird vieles gleich klarer... ich dachte an die Armaturen. Dann muß geklärt werden, wie das gemacht werden kann, da muß ja wohl ein Handwerker ran, und das geht kaum um eine Rechnung von 100 Euro. Aus meinem Blickwinkel fällt das zur nötigen Instandhaltung einer Mietsache, und damit in die alleinige Verantwortung des Vermieters.
Abflussrohre sind nicht verkalkt, sondern verstopft, wenn nichts mehr geht. Mit Entkalker kannst du hier nichts mehr erreichen, da muss du schon Abflussfrei etc. nehmen, oder einen Handwerker beauftragen.

Der Mieter ist für die Entkalkung zuständig, er benutzt diese Geräte ja auch. Regelmäßige Entkalkung (auch von Kaffeemaschinen oder Heißwassergeräten) mit verdünntem Essigessenz oder Zitronensäure ist keine Arbeit.
Für das Entkalken von Armaturen und Sanitäranlagen ist immer der Mieter zuständig!