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Arm gebrochen,umsonst Buss und Bahn?

Frage von Cheeseburger Cheeseburger

Habe mir den Arm ungefähr vor 11 oder 12 Tagen gebrochen.Muss heute nun zum Arzt fahren.Darf ich dann mit Buss und Bahn umsonst fahren da ich ja zu einem Teil als körperlich behindert gelte?

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Antworten (18)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Nein, darst Du nicht, da Du erkrankt, aber nicht behindert bist.

  • 4
    Antwort von helrich helrich

    Zwischen einer dauerhaften Körperbehinderung ab GdB 50 und Deinem gebrochenem Arm liegen Welten. Aber hüte Dich vor Deinen Wünschen - sie könnten eines Tages wahr werden!

    Kommentar von Sara1977 Sara1977Sara1977

    Gute Antwort..dachte grad ähnlich!

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Gut überlegter Kommentar und dafür bekommst Du von mir den DH

  • 4
    Antwort von tinafritz1992 tinafritz1992

    Egal welche Behinderung man hat - man muss erst einen amtlichen Behindertenausweis haben, um Vergünstigungern zu bekommen. Diesen bekommst du aber nur für Dauerhafte Behinderungen, nicht für Arm- oder Beinbrüche! Wirst also zahlen müssen!

  • 3
    Antwort von marcel1979 marcel1979

    Selbst Behinderte fahren nicht kostenlos mit Bus und Bahn....

    Kommentar von DaElii DaEliiDaElii

    kommen aber (meistens) ins freibad, museum, usw. günstiger oder sogar kostenlos rein.


    probiers vielleicht mal mit dem freibad xD

    Kommentar von mikael mikaelmikael

    Vorsicht, ich habe 100% und ich darf entscheiden, entweder kostenlos Öffentliche oder, der PKW der mich Transportiert, steuerfrei.

    Kommentar von marcel1979 marcel1979marcel1979

    Stimmt, aber 100%ige Behinderung ist ja auch was anderes als Beinbruch oder Armbruch.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    ich muss dich aber entäuschen das iegt nicht an deinem GdB von 100 sondern du hast bestimmt das Merkzeigen aG in deinem Behindertenausweis, ohne die passenden Merkzeigen gibt es weder eine Steuerermäßigung oder befreiung beim Auto noch die Möglichkeit kostenlos den ÖPNV zu nutzen. Auch solltest du nicht das Märchen in die Welt setzen Menschen mit Behinderung kommen kostenlos ins Schwimmbad oder ähnliches, so etwas gibt es nur in Ausnahmefällen, im Regelfall gibt es bestenfalls eine Ermässigung. Gerade als Mensch mit Behinderung solltest du so etwas nicht in Welt setzen, da enststeht nämlich leicht der Eindruck wir Menschen mit Behinderung bekommen Zucker in den Allerwertesten geblassen.

    Kommentar von mikael mikaelmikael

    Genau, hab ich. Ich wusste, da war noch was. Danke, jetzt weiß ich es wieder. :-))

  • 2
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Wie kommst du bitte auf die Idee? Selbst viele Menschen mit Behinderung können nicht umsonst den ÖPNV nutzen. Du gilst im übrigen auch nicht als Körperbehindert, dazu müsste eine Einschränkung schon dauerhaft sein. Du wirst leider eine Fahrschein kaufen müssen.

  • 1
    Antwort von bibabumsebaer bibabumsebaer

    Lustige Frage :) Seit wann fahren behinderte Menschen denn kostenlos mit dem Bus?

    Kommentar von FruehchenMama FruehchenMamaFruehchenMama

    Seit wann diese Regelung generell vorhanden ist kann ich dir zwar nicht genau beantworten, aber mit einem Schwerbehinderten Ausweis und den richtigen Merkzeichen fahren sie und teils noch eine Begleitperson KOSTENLOS im Nahverkehr.

    Beispiel mein Sohn. Fast 11Monate alt. Schwerbehindertenausweis 100% mit Merkzeichen G,H,B seit seinem 3.Lebensmonat.

    Das "B" steht in dem Punkt halt für die Begleitperson die mitfahren darf/muss. Und wenn ich mich Recht entsinne ist das "H" was für Hilflos steht der ausschlag gebene Punkt um die Wertmarke für den Nahverkehr auch wirklich Kostenfrei zubekommen.

  • 1
    Antwort von mikael mikael

    Natürlich, darfst Dich nur nicht Erwischen lassen. ;-))

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    Antwort von Brombaerin Brombaerin

    Nein, wie kommst du denn auf die Idee?

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    Antwort von MyHandicap MyHandicap

    Hallo! Nein, das geht nicht. Wie dir bereits mehrere User geantwortet haben, müsstest du dafür einen Behindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen besitzen. Liebe Grüße Michaela - MyHandicap

  • 0
    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Was für eine bescheuerte Idee.... Frag mal deine Krankenkasse, was die dazu sagt.... Als "behindert" gilt man erst bei dauerhaften Einschränkungen, diese Behinderung durchzukriegen bei der Pflegekasse ist ein langer und schwieriger Prozess..... Ein Armbruch ist davon jedenfalls SEHR weit entfernt...... Laufen wirst du ja sicher können..... Und für das Ziehen des Fahrscheines kannst du ja den anderen Arm benutzen....

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Die Krankenkasse und Pflegekasse haben nicht mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung zu tun.

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Der medizinische Dienst der Pflegekassen entscheidet darüber mit.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Das wäre mir neu, den nicht jede Schwerbehinderung hat gleich etwas mit der Pflegekasse zu tun. Zuständig sind die Versorgungsämter. Die Pflegekassen sind für die Pflegestufen zuständig, das hat aber erste einmal nichts mit dem GdB zu tun. http://www.versicherungsservice24.com/allgemeines/behindertengrad.php

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Ich kenne es nur von meiner Schwester, die MS hat. Die mußte natürlich den Antrag auf Behinderung bei der Versorgungskasse stellen, die stützen ihre Entscheidung jedoch mit auf den Bericht des Gutachters von der Pflegekasse. Mag von Erkrankung zu Erkrankung unterschiedlich sein. Aber um beim Thema zu bleiben: mit einem gebrochenen Arm hat das ganze ja absolut nichts zu tun....

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Weder Krankenkasse noch Pflegekasse haben ein Mitspracherecht, das Versorgungsamt entscheidet selbstständig über den GdB Das gilt unabhängig von der Krankheit die zur Behinderung führt. Das ein gebrochener Arm nicht als Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts gilt da gebe ich dir ohne wenn und aber recht.

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Ich kann nur schildern, wie es im Falle meiner Schwester war. Ich schrieb auch nicht "Mitspracherecht", sondern die gucken sich halt das Gutachten an und werten das mit in ihre Entscheidung. So war es jedenfalls bei uns wie gesagt... War möglicherweise eine Ausnahme, kann ich mir aber nicht vorstellen.

    Kommentar von FruehchenMama FruehchenMamaFruehchenMama

    Kann mich Drachen nur anschließen. Generell Entscheidet das Versogrunsamt den GdB und die Merkzeichen alleine. Sprich MITentscheiden tut dort sonst keiner. Allerdings stimmt es natürlich auch das sich das Vers.amt von den behandelnen Ärzten, Pflegediensten o.ä. Berichte holt um halt wirklich eine individuelle Entscheidung treffen zu können.

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    du bist geistig behindert,und die dürfen nicht mit bus und bahn fahren,weil die sonst noch mehr solche dummen fragen in bus und bahn stellen,wie hier

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Nein, du musst natürlich bezahlen!

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    Antwort von Berndmitd Berndmitd

    Da koennte sich ja jeder den Arm brechen!

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    Antwort von DaElii DaElii

    nein, denn du könntest ja auch laufen. behindert bist du erst dann, wenn eine krankheit/verletzung für immer ist.


    es kann sein, dass du nen freundlichen busfahrer hast, dann geht es VIELLEICHT!

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    Antwort von FlyingTaxi FlyingTaxi

    Frag doch mal den Busfahrer! xDD

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    Antwort von Funktaxi Funktaxi

    haha. NEIN du nimmst eine Dienstleistung in Anspruch.

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    Antwort von apoc1984 apoc1984

    Nein, da deine "Behinderung" nicht von Dauer ist. Das wäre Betrug.

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    Antwort von MichaelJay MichaelJay

    Nein.

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