Hi, das passiert mir das erste Mal und ich bin etwas ratlos. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben? Ich habe einen Standmixer bei Ebay verkauft, der bei mir nur im Regal stand. Vor dem Einstellen habe ich die Mixerprogramme alle angeklickt und sie sind angesprungen. Davon gibts auch ein Bild mit laufendem Program.
Jetzt meldet der Käufer, dass das Gerät sofort kaputt gewesen wäre und das Steuergerät kaputt wäre. Er droht mir gleich mit dem Anwalt, wenn ich das Gerät nicht zurücknehme und alle Kosten wie Verkaufspreis und Versandgebühren erstatte. Ich habe jetzt erstmal nachgefragt, was genau nicht funktioniert, es kann sich ja auch um einen Transportschaden handeln.
Meine Fragen:
* Was soll ich tun?
* Wenn ich akzeptiere, dass das Gerät kaputt ist und das Gerät zurücknehme, bin ich dann verpflichtet, den Preis + die Versandgebühren zu ersetzen oder nur den Verkaufspreis?
Hier die Beschreibung: Krups Typ 577 Standmixer chrom/schwarz 400 Watt Hier ab 1 EUR!
Dann folgen Produktmerkmale.

wenn du reinschreibst, dass der artikel nicht zurück genommen wird und du als privater verkäufer keine garantie übernehmen kannst - passt scho'. ist halt risiko. für wie viel hast du den verkauft?

Was war denn der Preis? Bei einem Euro und Verkauf von Privat an Privat unter Ausschluss der Garantie mach Dir keine Sorgen. Und wenn das Gerät auf dem Postweg defekt ging - in diesem Fall trägt der Käufer das Risiko. Es sei denn, er wollte versicherten Versand und Du hat unversichert geschickt. Hat er unversicherten Versand akzeptiert - nicht Dein Problem.
Der Artikel hat 31 EUR gekostet, der versicherte Versand 7 EUR.
ungererbad am 17. Juni 2009 21:35 Trotzdem - das ist nicht Dein Problem. Du hast eine Garantie ausgeschlossen; das ist so ein typischer Fall: bieten, kaufen und dann meckern. Wegen 31 Euro einen Anwalt?? Unrealistisch!! Ein Anwalt lacht sich über so ein Ansinnen scheckig. Wenn er so einen Fall trotzdem übernimmt, kostet es ein mehrfaches des Kaufpreises. Das wird der Käufer sicher unterlassen. Auch wenn der Anwalt sein Spezl ist und es umsonst macht - mach Dir keine Sorgen. Weise den Käufer einmal klipp und klar auf den Ausschluss der Garantie hin - und fertig.

Ich denke als Privatverkäufer(in) und da du die Garantie ausgeschlossen hast, kann dir gar nix passieren. Zudem ist die Frage, wieviel du dafür bekommen hast - um 1€ kann man nicht ein Top-Produkt wie neu erwarten! lg, ronnie
Der Artikel hat 31 EUR gekostet, der versicherte Versand 7 EUR.

Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, muss auch ein Privatverkäufer den Kauf rückgängig machen. Bei technischen Dingen, die einwandfrei angeboten werden, beim Käufer aber nicht mehr funktionieren, finde ich es jedoch schwierig und Dein Beispiel ist sehr typisch für die Verkäufer-Ohnmacht bei ebay. Da hat jemand im Bietrausch zuviel bezahlt und versucht nun den Preis zu drücken oder gar den Artikel zurückzugeben, droht sogar mit Anwalt. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, sicherlich sogar Zeugen benennen kannst, dass alles in Ordnung war, lass es drauf ankommen und beschwere dich bei ebay über das Käuferverhalten, sollte eine negative Bewertung folgen. Falls auf dem Transportweg etwas kaputt gegangen sein sollte, so haftet bei Privatkauf der Käufer für den Versand. Bei versichertem Versand kannst du dich an den Spediteur wenden; erfahrungsgemäß ist der es aber mitnichten gewesen, egal ob Post, DPD etc. Eher erstatten die was bei Verlust.

Ich würde AUSSCHLIESSLICH aus Kulanzgründen eine Teilerstattung des Kaufpreises anbieten... Wie sieht das Bewertungsprofil des Käufers bisher aus?

''Ich verkaufe ihn jetzt hier ab 1 Eur. ''
Um wieviele € gehts hier eigentlich (inkl. Versandkosten) insgesamt im Endeffekt?
Es wurde natürlich hochgeboten bis auf 31 EUR - was mich auch gewundert hat, der versicherte Versand 7 EUR.
bitmap am 17. Juni 2009 21:37 Du kannst es drauf ankommen lassen und den Typen zum Anwalt gehen lassen (kostet garantiert mehr als das was er für das Gerät ausgegeben hat) oder du gibst klein bei (um des lieben Friedens willen) und erstattest ihm die Kosten.
Aber als nicht gewerblicher Händler hast du eigentlich kein Risiko und brauchst dich nicht um Gewährleistung oder Garantie zu kümmern.
Ganz so einfach ist es nicht......"Der Verkäufer haftet aber nicht nur für die Fehlerhaftigkeit/Mangelhaftigkeit der Kaufsache. Er haftet auch dafür, wenn der Kaufsache eine Eigenschaft, die er ausdrücklich zugesichert hat fehlt. Zugesichert ist eine Eigenschaft aber nur dann, wenn der Verkäufer beim Vertragsschluss deutlich gemacht hat, dass er unbedingt für das Vorhandensein dieser Eigenschaft einstehen will." - die Frage ist, ob sich der Käuferdarauf berufen kann.
bitmap am 17. Juni 2009 21:49 ''aber nur dann, wenn der Verkäufer beim Vertragsschluss deutlich gemacht hat, dass er unbedingt für das Vorhandensein dieser Eigenschaft einstehen will''
ich bin mir unsicher, ich lese gerade den Artikel über Sachmangelhaftung uns weiss nicht, ob das gegen mich ausgelegt werden aknn. http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=sachmangel
bitmap am 17. Juni 2009 22:37 Gilt für gewerbliche Verkäufer, nicht für Kauf von privat an privat.
Wenn Du Händler wärest dann würde dass für Dich gelten. Dann müsstes Du Ihm egal aus welchem Grund zurücknehmen...
Also keine Sorgen machen, Transportrisiko gehen meist zu Lasten des Käufers. Aber das Paket ist ja angekommen... Ab da irgendwas an der Elektronik tatsächlich nach dem langen stehen defekt gegangen ist, wird nicht Dein Risiko sein ... Ich würde da nichts unternehmen und die Sache so lassen wie Sie ist. Wie sehen denn die Bewertungen anderer Verkäufer für diesen Käufer bei E-Bay aus? Gab es da auch negative Einträge aus anderen Käufen?