Hi, das passiert mir das erste Mal und ich bin etwas ratlos. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben? Ich habe einen Standmixer bei Ebay verkauft, der bei mir nur im Regal stand. Vor dem Einstellen habe ich die Mixerprogramme alle angeklickt und sie sind angesprungen. Davon gibts auch ein Bild mit laufendem Program.
Jetzt meldet der Käufer, dass das Gerät sofort kaputt gewesen wäre und das Steuergerät kaputt wäre. Er droht mir gleich mit dem Anwalt, wenn ich das Gerät nicht zurücknehme und alle Kosten wie Verkaufspreis und Versandgebühren erstatte. Ich habe jetzt erstmal nachgefragt, was genau nicht funktioniert, es kann sich ja auch um einen Transportschaden handeln.
Meine Fragen:
* Was soll ich tun?
* Wenn ich akzeptiere, dass das Gerät kaputt ist und das Gerät zurücknehme, bin ich dann verpflichtet, den Preis + die Versandgebühren zu ersetzen oder nur den Verkaufspreis?
Hier die Beschreibung: Krups Typ 577 Standmixer chrom/schwarz 400 Watt Hier ab 1 EUR!
- Ist ca. 4 Jahre alt und wurde ein paar Mal benutzt, hat fast keine Gebrauchsspuren s. Bild
- Da ich ihn nicht benutze, stand er die letzten Jahre nur noch im Schrank und verstaubte. Ich verkaufe ihn jetzt hier ab 1 Eur. WICHTIG: Ich habe die Funktion aller Programme überprüft und er funktioniert einwandfrei, aber ich kann dafür keine Garantie übernehmen.
Dann folgen Produktmerkmale.
Der Artikel hat 31 EUR gekostet, der versicherte Versand 7 EUR.
Trotzdem - das ist nicht Dein Problem. Du hast eine Garantie ausgeschlossen; das ist so ein typischer Fall: bieten, kaufen und dann meckern. Wegen 31 Euro einen Anwalt?? Unrealistisch!! Ein Anwalt lacht sich über so ein Ansinnen scheckig. Wenn er so einen Fall trotzdem übernimmt, kostet es ein mehrfaches des Kaufpreises. Das wird der Käufer sicher unterlassen. Auch wenn der Anwalt sein Spezl ist und es umsonst macht - mach Dir keine Sorgen. Weise den Käufer einmal klipp und klar auf den Ausschluss der Garantie hin - und fertig.